Nach AfD-Wahlsieg verzichtet Sachsen-Anhalt auf den MPK-Vorsitz

Kuba Embargo Trump Demo Havanna 2026
Symbolbild mit KI erstellt

Teilen:

Rheinland-Pfalz wird die Ministerpräsidentenkonferenz ein weiteres Jahr führen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Bundesländer beschlossen am Donnerstag, 24. September 2026, einstimmig, dass der bisherige Vorsitz fortgesetzt wird. Turnusgemäß wäre Sachsen-Anhalt ab dem 1. Oktober an der Reihe gewesen.

Damit bleibt der MPK-Vorsitz Rheinland-Pfalz bis Herbst 2027 erhalten. Anschließend soll Schleswig-Holstein wie ursprünglich vorgesehen übernehmen. Die weitere Reihenfolge der Länder wird durch die Entscheidung nicht verändert.

Sachsen-Anhalt hatte auf den Vorsitz verzichtet

Ausgangspunkt der ungewöhnlichen Änderung war ein Schreiben des geschäftsführenden Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze von der CDU. Schulze hatte am 8. September erklärt, dass sein Land den turnusmäßigen Vorsitz ab Oktober nicht übernehmen solle.

Die Entscheidung fiel unmittelbar nach der Landtagswahl vom 6. September. Dabei wurde die AfD mit 43,8 Prozent der Zweitstimmen deutlich stärkste Kraft. Die CDU erreichte 17,2 Prozent. Die AfD verfügt damit jedoch nicht allein über eine parlamentarische Mehrheit.

Schulze begründete seinen Verzicht mit der politischen Situation nach der Wahl und der noch ungeklärten Regierungsbildung. In seinem Schreiben erklärte er, eine einwandfreie technische und inhaltliche Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz sei unter den damaligen Rahmenbedingungen nicht gewährleistet.

Schnieder weist Ausgrenzung der AfD zurück

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder von der CDU hatte nach Bekanntwerden des Schreibens betont, der Vorgang solle nicht als Ausschluss eines möglichen AfD-Ministerpräsidenten verstanden werden. Es gehe um die Sicherstellung eines geordneten Verfahrens und um organisatorische Fragen.

Am Donnerstag erklärte Schnieder nach der Entscheidung der Länder, Rheinland-Pfalz habe sich eng mit den übrigen Ländern abgestimmt. Das Land verfüge durch den bereits laufenden Vorsitz über die notwendigen Strukturen und könne die Aufgabe deshalb für ein weiteres Jahr fortführen.

Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies von der SPD, der als Co-Vorsitzender der MPK fungiert, begrüßte die Fortsetzung. Er verwies darauf, dass damit die Zusammenarbeit ohne organisatorische Unterbrechung fortgeführt werden könne.

Entscheidung folgt auf historischen AfD-Wahlerfolg

Der politische Hintergrund der Entscheidung bleibt dennoch eng mit der Lage in Sachsen-Anhalt verbunden. Die AfD erreichte bei der Landtagswahl 43,8 Prozent und damit ihr bislang stärkstes Ergebnis bei einer Landtagswahl. Die Regierungsbildung war auch mehr als zwei Wochen nach dem Urnengang nicht abgeschlossen.

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte nach der Wahl das Ziel ausgegeben, eine von seiner Partei geführte Landesregierung zu bilden. Ob ihm dafür eine parlamentarische Mehrheit zur Verfügung stehen wird, war zum Zeitpunkt des MPK-Beschlusses noch offen.

Kritik an Schulzes ursprünglichem Verzicht kam unter anderem aus dem BSW. Dessen Fraktionsführung in Sachsen-Anhalt warf dem geschäftsführenden Ministerpräsidenten bereits Anfang September vor, seinem möglichen Nachfolger Einflussmöglichkeiten nehmen zu wollen. Das war eine politische Bewertung des BSW.

Auch Vertreter der AfD interpretierten den Vorgang als Versuch, einen möglichen AfD-Regierungschef von der Spitze der Ministerpräsidentenkonferenz fernzuhalten. Schnieder wies diese Interpretation zurück.

Welche Bedeutung der MPK-Vorsitz hat

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein im Grundgesetz vorgesehenes Verfassungsorgan. Sie dient der Abstimmung der 16 Länder untereinander und gegenüber dem Bund. Der Vorsitz wechselt üblicherweise jedes Jahr zum 1. Oktober nach einer festgelegten Reihenfolge.

Das Vorsitzland bereitet die Treffen organisatorisch vor, koordiniert Themen und übernimmt eine zentrale Rolle bei der Abstimmung zwischen den Ländern. Der jeweilige Vorsitzende kann jedoch keine Entscheidungen allein durchsetzen und andere Länder nicht überstimmen.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber hatte bereits zur Diskussion über eine Änderung der Reihenfolge erklärt, dass darin aus verfassungsrechtlicher Sicht kein grundsätzliches Problem liege. Zur Begründung verwies er darauf, dass die Ministerpräsidentenkonferenz kein formelles Verfassungsorgan sei.

Schleswig-Holstein soll 2027 übernehmen

Rheinland-Pfalz hatte den Vorsitz am 1. Oktober 2025 übernommen und wird ihn nach dem neuen Beschluss nun bis zum 30. September 2027 führen. Danach soll Schleswig-Holstein entsprechend der bislang vorgesehenen Reihenfolge übernehmen. Sachsen-Anhalt wird damit in diesem Turnus nicht nachträglich eingeschoben.

Die Entscheidung verändert damit nicht die Zusammensetzung oder die Stimmrechte innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz. Sachsen-Anhalt bleibt wie jedes andere Bundesland Teil des Gremiums. Geändert wird ausschließlich, welches Land die organisatorische und koordinierende Funktion des Vorsitzes übernimmt.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu