Renten-Nachzahlung für Millionen Eltern beschlossen: Warum das Geld erst 2028 kommt

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Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland könnten künftig mehr Geld erhalten. Grundlage ist die sogenannte Mütterrente III, mit der Kindererziehungszeiten stärker bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden. Obwohl die Neuregelung bereits beschlossen ist und ab Januar 2027 gilt, müssen viele Betroffene auf die Auszahlung bis 2028 warten.

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Mütterrente III bringt zusätzliche Rentenansprüche

Die gesetzliche Grundlage bildet das Rentenpaket 2025. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten am 5. Dezember 2025. Der Bundesrat billigte es am 19. Dezember. Die Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Bislang werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Für später geborene Kinder sind es bis zu 36 Monate. Mit der Mütterrente III entfällt dieser Unterschied. Künftig werden auch für ältere Kinderjahrgänge bis zu drei Jahre berücksichtigt.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung könnten rund zehn Millionen Menschen profitieren. Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen. Auch Väter können zusätzliche Ansprüche erhalten, wenn ihnen entsprechende Kindererziehungszeiten zugeordnet sind.

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Bis zu sechs Monate mehr Erziehungszeit pro Kind

Die Neuregelung bringt für jedes vor 1992 geborene Kind bis zu sechs zusätzliche Monate Kindererziehungszeit. Das entspricht einem halben Rentenpunkt.

Beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich daraus rechnerisch ein zusätzliches Bruttoeinkommen von 21,26 Euro monatlich je Kind, sofern keine individuellen Abschläge greifen. Über zwölf Monate wären das 255,12 Euro. Bei zwei anspruchsberechtigten Kindern entspräche die rechnerische Erhöhung 510,24 Euro brutto im Jahr.

Die tatsächliche Nachzahlung für 2027 steht allerdings noch nicht endgültig fest. Zum Juli 2027 kann sich der Rentenwert erneut verändern. Außerdem hängen individuelle Zahlbeträge unter anderem vom Rentenbeginn sowie möglichen Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Auszahlung der Renten-Nachzahlung beginnt erst 2028

Obwohl die zusätzlichen Ansprüche ab Januar 2027 entstehen, soll die Auszahlung erst 2028 erfolgen. Die Deutsche Rentenversicherung begründet die Verzögerung mit umfangreichen technischen Anpassungen.

Mehr als zehn Millionen Renten beziehungsweise Versicherungskonten müssen unter Berücksichtigung individueller Versicherungsverläufe überprüft und neu berechnet werden. Auch Auswirkungen auf andere Rentenleistungen sind zu berücksichtigen.

Wer bereits vor Januar 2028 eine entsprechende Rente bezieht, erhält die zustehenden Beträge für 2027 rückwirkend. Beginnt eine Rente erst während des Jahres 2027, richtet sich die Nachzahlung nach dem jeweiligen Rentenbeginn. Ein genauer Auszahlungstermin innerhalb des Jahres 2028 ist bislang nicht allgemein festgelegt.

Betroffene müssen grundsätzlich keinen Antrag stellen

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erfolgt die Neuberechnung bei bestehenden Renten weitgehend automatisch. Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente III ist grundsätzlich nicht notwendig.

Wer noch keine Rente bezieht, muss ebenfalls keinen besonderen Antrag auf die Reformleistung stellen. Die Kindererziehungszeiten werden im Rahmen der Kontenklärung beziehungsweise des Rentenantrags berücksichtigt.

Allerdings kann die höhere Rente Auswirkungen auf andere Leistungen haben. Bei Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Hinterbliebenenrenten sind unter Umständen Anrechnungen möglich. Die tatsächliche finanzielle Verbesserung kann deshalb geringer ausfallen als der rechnerische Bruttobetrag.

Bund finanziert die zusätzlichen Rentenzahlungen

Die Mütterrente III verursacht nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums zusätzliche Ausgaben von rund fünf Milliarden Euro jährlich. Finanziert werden sie aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit der Reform wird die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder vereinheitlicht. Für Millionen Eltern bedeutet dies künftig eine dauerhaft höhere gesetzliche Rente. Die erste Auszahlung der zusätzlichen Leistungen erfolgt jedoch erst 2028.

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