Was sich im September 2026 in Deutschland konkret ändert

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Symbolbild mit KI erstellt

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Mit dem September treten in Deutschland mehrere Neuerungen in Kraft, die Verbraucher, Unternehmen und Steuerpflichtige betreffen. Die Änderungen im September 2026 reichen von einem modernisierten Steuerberatungsrecht über strengere Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung bis zu neuen Regeln der Deutschen Bahn. Außerdem steht am 10. September der bundesweite Warntag an.

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Steuerberatung ab September 2026 wird flexibler

Zum 1. September 2026 treten wesentliche Teile des reformierten Steuerberatungsgesetzes in Kraft. Dadurch erweitert sich unter anderem der Tätigkeitsbereich von Lohnsteuerhilfevereinen. Sie dürfen ihre Mitglieder künftig in mehr Fällen unterstützen.

Besonders relevant ist die Änderung für Menschen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine hier nur beraten, wenn bestimmte Einnahmengrenzen eingehalten wurden. Diese lagen bei 18.000 Euro für Einzelveranlagte und 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Grenzen entfallen ab September. Nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums könnten dadurch rund 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen.

Das Gesetz erweitert zudem die Möglichkeiten einer beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. So dürfen etwa Energieberater steuerrechtliche Fragen behandeln, wenn diese unmittelbar mit ihrer eigentlichen Beratung zusammenhängen. Auch unentgeltliche Beratungsmöglichkeiten werden ausgeweitet. Geplant und gesetzlich ermöglicht sind unter anderem sogenannte Tax Law Clinics im Hochschulumfeld, bei denen Studierende unter fachkundiger Anleitung praktische Erfahrungen sammeln können.

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Alkoholverbot an Bahnhöfen wird ausgeweitet

Eine weitere sichtbare Veränderung betrifft die Deutsche Bahn. Das Alkoholverbot an Bahnhöfen ist keine neue gesetzliche Vorschrift des Bundes, sondern wird von der Bahn auf Grundlage ihres Hausrechts umgesetzt. Bis zum 15. Oktober 2026 soll das Alkoholkonsumverbot schrittweise an rund 5.400 Bahnhöfen gelten.

Zum 1. September kommen zunächst der Berliner Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig hinzu. An mehreren anderen großen Bahnhöfen, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, München, Hamburg und Frankfurt, gelten entsprechende Regeln bereits.

Verboten ist der Konsum alkoholischer Getränke im erfassten Bahnhofsbereich und auf den Bahnsteigen. Geschlossene Flaschen oder andere verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin mitgeführt werden. Auch Gastronomiebetriebe im Bahnhof sind ausgenommen. Bei Verstößen kann die Bahn zunächst einen Platzverweis und bei wiederholten Verstößen ein Hausverbot aussprechen.

Greenwashing-Regeln werden deutlich strenger

Am 27. September treten neue Greenwashing-Regeln in Kraft. Deutschland setzt damit europäische Verbraucherschutzvorgaben um, die irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung stärker begrenzen sollen. Die entsprechenden Änderungen des Wettbewerbsrechts wurden bereits im Februar 2026 gesetzlich beschlossen.

Unternehmen müssen allgemeine Umweltversprechen künftig deutlich besser belegen können. Pauschale Aussagen wie umweltfreundlich oder klimaneutral dürfen nicht ohne die gesetzlich erforderliche Grundlage verwendet werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert. Zulässig sollen insbesondere staatlich eingeführte oder auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhende Siegel sein.

Die Regeln gehen auf die EU-Richtlinie 2024/825 zurück. Sie soll Verbraucher besser vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen und verlässlichere Informationen über Umwelteigenschaften, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten schaffen. Die Vorgaben gelten damit nicht nur in Deutschland, sondern beruhen auf einer europaweiten Neuausrichtung des Verbraucherschutzes.

Neu sind außerdem europaweit standardisierte Informationen zu Gewährleistung und zusätzlichen Haltbarkeitsgarantien. Verbraucher sollen dadurch leichter erkennen können, welche gesetzlichen Ansprüche bestehen und ob Hersteller freiwillig längere Garantien anbieten.

Bundesweiter Warntag 2026 am 10. September

Der Bundesweite Warntag 2026 findet am Donnerstag, 10. September, statt. Ab 11 Uhr verschickt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine zentrale Probewarnung über das Modulare Warnsystem. Gegen 11.45 Uhr soll die Entwarnung erfolgen.

Zum Warnmix gehören unter anderem Cell Broadcast auf Mobiltelefonen, Warn Apps, Radio, Fernsehen und weitere angeschlossene Systeme. Länder und Kommunen können parallel beispielsweise Sirenen oder Lautsprecher einsetzen. Die Teilnahme der Kommunen und die vor Ort getesteten Warnmittel können unterschiedlich ausfallen.

Der Termin bringt zwar keine neue gesetzliche Pflicht für Bürger mit sich, ist aber einer der wichtigsten bundesweiten Servicetermine des Monats. Das BBK nutzt den Aktionstag gemeinsam mit Ländern und Kommunen, um die technische Warninfrastruktur zu überprüfen.

Besondere Steuerfrist endet am 30. September

Am 30. September 2026 endet außerdem eine besondere, vergleichsweise eng begrenzte Steuerfrist. Sie betrifft beratene Steuerpflichtige aus der Land- und Forstwirtschaft, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln und für die noch die verlängerten Abgabefristen für den Besteuerungszeitraum 2024 gelten.

Für reguläre beratene Steuerpflichtige galt für die Steuererklärung 2024 dagegen bereits der 30. April 2026 als verlängerte Abgabefrist. Die Septemberfrist ist deshalb keine allgemeine Verlängerung für alle Einkommensteuererklärungen. Ab dem Besteuerungszeitraum 2025 gelten nach den Corona-bedingten Sonderregelungen grundsätzlich wieder die regulären gesetzlichen Fristen.

Neue Regeln im September betreffen vor allem Verbraucher

Die neuen Regeln im September konzentrieren sich damit vor allem auf Verbraucherschutz, Steuerberatung und den öffentlichen Raum. Besonders weitreichend sind die Vorschriften gegen irreführende Umweltwerbung, weil sie auf einer EU-weiten Regelung beruhen und Unternehmen ihre Werbung, Kennzeichnungen und Nachhaltigkeitsaussagen anpassen müssen.

Für viele Bürger dürfte dagegen die Reform der Lohnsteuerhilfe unmittelbar spürbarer sein. Sie vergrößert den Kreis derjenigen, die eine solche Beratung in Anspruch nehmen können. Bei der Bahn beginnt parallel die nächste Phase des bundesweiten Alkoholkonsumverbots, das bis Mitte Oktober auf das gesamte Stationsnetz der Deutschen Bahn ausgeweitet werden soll.

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