Was sich im September für Verbraucher in Deutschland ändert

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Im neuen Monat treten in Deutschland mehrere Vorschriften in Kraft, die Verbraucher unmittelbar betreffen können. Die wichtigsten Änderungen im September 2026 reichen von strengeren Vorgaben für Umweltwerbung über neue Möglichkeiten bei der Steuerberatung bis zu Einschränkungen beim Alkoholkonsum an Bahnhöfen. Besonders umfangreich fallen die Neuerungen zum Verbraucherschutz ab dem 27. September aus.

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Nicht alle Veränderungen haben dabei denselben rechtlichen Hintergrund. Während neue Regeln für Verbraucher beim Einkauf und Änderungen im Steuerberatungsrecht gesetzlich geregelt sind, setzt die Deutsche Bahn ihr Alkoholverbot auf Grundlage ihres Hausrechts durch. Für Reisende beginnt die Ausweitung bereits am 1. September.

Ab 27. September gelten strengere Regeln gegen Greenwashing

Eine der wichtigsten Neuerungen tritt am 27. September 2026 in Kraft. Unternehmen müssen bei Umweltwerbung künftig deutlich strengere Vorgaben beachten. Grundlage sind europäische Verbraucherschutzregeln, die in Deutschland unter anderem durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurden.

Pauschale Umweltaussagen dürfen nicht mehr ohne ausreichende Grundlage verwendet werden. Begriffe wie umweltfreundlich, grün oder nachhaltig können damit unzulässig sein, wenn die beworbene Umweltleistung nicht konkretisiert oder nach den gesetzlichen Vorgaben belegt werden kann. Besonders eingeschränkt wird außerdem Werbung, die den Eindruck erweckt, ein Produkt habe aufgrund von CO2 Kompensation keine oder eine geringere Umweltwirkung.

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Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert. Unternehmen dürfen solche Kennzeichnungen künftig nicht beliebig selbst entwickeln und damit einen unabhängigen Qualitätsnachweis suggerieren. Zulässig sind insbesondere Siegel, die auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen eingerichtet wurden.

Greenwashing ab September 2026 wird damit für Händler und Hersteller deutlich riskanter. Für Verbraucher soll die Änderung vor allem dafür sorgen, dass Aussagen über Klimaschutz, Haltbarkeit und Umweltverträglichkeit besser nachvollziehbar und vergleichbar werden.

Neue Hinweise auf Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien

Ebenfalls zum 27. September kommen neue EU weit einheitliche Verbraucherinformationen beim Warenkauf. Verkäufer müssen auf den gesetzlichen Gewährleistungsschutz mit einer harmonisierten Mitteilung hinweisen. Sie informiert darüber, dass Verbraucher beim Kauf von Waren grundsätzlich mindestens zwei Jahre gesetzlichen Gewährleistungsschutz haben.

Hinzu kommt das sogenannte GARAN Label. Es betrifft bestimmte zusätzliche Haltbarkeitsgarantien von Herstellern. Wird eine entsprechende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie angeboten und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die dafür vorgesehene einheitliche Kennzeichnung verwendet werden. Sie soll sichtbar machen, wie lange eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie gilt und für welches Produkt sie angeboten wird.

Die neuen Kennzeichnungen ändern den bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsanspruch nicht. Sie sollen vielmehr dafür sorgen, dass Käufer ihre gesetzlichen Rechte und zusätzliche freiwillige Garantien leichter auseinanderhalten können.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab September mehr beraten

Eine weitere Änderung tritt am 1. September 2026 in Kraft. Mit dem reformierten Steuerberatungsgesetz werden die Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen ausgeweitet. Davon können vor allem Arbeitnehmer, Rentner und andere Steuerpflichtige profitieren, die neben ihren üblichen Einkünften beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen.

Bislang galten für bestimmte zusätzliche Einkünfte Betragsgrenzen. Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung lag die Grenze bei 18.000 Euro für Einzelveranlagte und 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Betragsgrenzen entfallen. Dadurch können Lohnsteuerhilfevereine künftig auch Mitglieder betreuen, deren entsprechende Einkünfte oberhalb dieser bisherigen Schwellen liegen, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beratung erfüllt sind.

Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums können durch die erweiterten Befugnisse etwa 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige Zugang zu einer Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein erhalten.

Das Gesetz erweitert zudem die Möglichkeiten für unentgeltliche Hilfe in Steuersachen. Künftig können neben nahen Angehörigen auch andere nahestehende Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich helfen. Außerdem schafft die Reform eine Grundlage für sogenannte Tax Law Clinics im Hochschulumfeld, in denen Studierende unter fachlicher Anleitung praktische Erfahrungen mit steuerrechtlicher Beratung sammeln können.

Der Lohnsteuerhilfeverein ab September 2026 erhält damit einen größeren möglichen Beratungskreis. Eine vollständige Gleichstellung mit Steuerberatern ist damit allerdings nicht verbunden. Für selbstständige oder gewerbliche Einkünfte gelten weiterhin Einschränkungen.

Alkoholverbot an Bahnhöfen wird ausgeweitet

Für Bahnreisende beginnt am 1. September eine weitere Veränderung. Die Deutsche Bahn erweitert ihr Alkoholkonsumverbot in Bahnhöfen. Zum Monatsbeginn gilt die neue Hausordnung zunächst zusätzlich am Berliner Hauptbahnhof, am Bahnhof Berlin Gesundbrunnen sowie an den Hauptbahnhöfen in Kiel und Braunschweig.

Das Alkoholverbot an Bahnhöfen soll anschließend schrittweise auf sämtliche rund 5.400 Bahnhöfe der Deutschen Bahn ausgeweitet werden. Nach Angaben des Konzerns soll die bundesweite Einführung bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. An mehreren großen Stationen galt bereits zuvor ein entsprechendes Verbot.

Betroffen ist der Konsum von Alkohol in den von der Regel erfassten Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen. Verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin mitgeführt werden. Auch gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe bleiben von der Regel ausgenommen.

Wer gegen das Verbot verstößt, kann von der Deutschen Bahn einen Platzverweis erhalten. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Es handelt sich dabei nicht um ein neues bundesweites Alkoholverbotsgesetz, sondern um eine Regelung, die der Bahnkonzern als Betreiber der Bahnhöfe über sein Hausrecht durchsetzt.

September bringt vor allem Änderungen beim Verbraucherschutz

Die Gesetze im September 2026 verändern damit nicht in allen Lebensbereichen den Alltag. Besonders deutlich werden die Neuerungen jedoch beim Einkaufen. Ab Ende des Monats müssen Umweltversprechen nachvollziehbarer sein, Nachhaltigkeitssiegel strengere Voraussetzungen erfüllen und Informationen über Gewährleistung sowie zusätzliche Haltbarkeitsgarantien einheitlicher dargestellt werden.

Daneben erweitert das neue Steuerberatungsrecht ab dem 1. September den Kreis der Menschen, die Lohnsteuerhilfevereine nutzen können. Für Bahnreisende kommt parallel die schrittweise Ausweitung des Alkoholkonsumverbots hinzu. Die Verbraucher Änderungen September 2026 betreffen damit vor allem Einkauf, Steuererklärung und Reisen mit der Bahn.

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