
Der Personalausweis soll künftig auch auf dem Smartphone verfügbar sein. Gleichzeitig sollen ältere Menschen seltener einen neuen Ausweis beantragen müssen und nach einem Umzug weniger Behördengänge anfallen. Der Bundestag hat dafür am Donnerstag, 15. Oktober 2026, das Digitale Identitätengesetz verabschiedet. Die Neuerungen betreffen sowohl die digitale Identifizierung als auch den Umgang mit herkömmlichen Ausweisdokumenten.
Eine zentrale Neuerung ist die europäische digitale Brieftasche, die sogenannte EUDI-Wallet. In Deutschland soll die Anwendung unter dem Namen „d-you“ am 2. Januar 2027 starten. Nutzer können darin künftig einen digitalen Identitätsnachweis hinterlegen und sich mit ihrem Smartphone gegenüber Behörden, Unternehmen und anderen Dienstleistern ausweisen.
Der digitale Personalausweis soll beispielsweise bei Bankgeschäften, Onlineverträgen und Verwaltungsleistungen eingesetzt werden können. Zum geplanten Start arbeitet die Bundesregierung mit rund 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammen. Erste Anwendungen sollen unter anderem Altersnachweise, Vertragsabschlüsse und Kontoeröffnungen ermöglichen.
Weitere Dokumente wie Führerschein, Geburtsurkunde oder Fahrtickets sollen schrittweise hinzukommen. Die Nutzung der App wird freiwillig und kostenlos sein. Herkömmliche Ausweisdokumente und analoge Angebote bleiben bestehen.
Eine weitere Änderung betrifft ältere Menschen. Wer seinen letzten Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll diesen künftig auch nach Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer weiterverwenden dürfen.
Damit soll die Pflicht entfallen, allein für den Identitätsnachweis im Inland regelmäßig einen neuen Personalausweis zu beantragen. Besonders für Menschen, denen ein Besuch im Bürgeramt schwerfällt, bedeutet dies eine Erleichterung.
Allerdings gilt die geplante Regelung nicht uneingeschränkt. Für Reisen ins Ausland können weiterhin gültige Reisedokumente erforderlich sein. Auch die elektronische Online-Ausweisfunktion eines abgelaufenen Personalausweises funktioniert nicht mehr. Wer diese benötigt, muss gegebenenfalls einen neuen Ausweis beantragen.
Auch beim Reisepass soll Bürokratie abgebaut werden. Bislang muss der eingetragene Wohnort nach einem Umzug aktualisiert werden. Diese Verpflichtung soll künftig entfallen.
Der bisherige Wohnort darf dann im Reisepass stehen bleiben, ohne dass deshalb eine Änderung beim Bürgeramt notwendig ist. Eine freiwillige Aktualisierung soll weiterhin möglich sein.
Die allgemeine Pflicht, einen Wohnungswechsel bei der Meldebehörde anzumelden, bleibt davon unberührt. Die Erleichterung betrifft ausschließlich die Änderung des Wohnorteintrags im Reisepass.
Hinter der neuen Smartphone-Lösung steht eine EU-Verordnung, die einen gemeinsamen Rahmen für digitale Identitätsnachweise schafft. Die europäischen Mitgliedstaaten müssen entsprechende digitale Brieftaschen bereitstellen.
Die Anwendungen sollen grenzüberschreitend nutzbar sein und beispielsweise die Identifizierung bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in anderen EU-Staaten vereinfachen.
Anders als ein Foto des Personalausweises auf dem Handy soll die EUDI-Wallet überprüfbare digitale Nachweise enthalten. Nutzer sollen selbst bestimmen können, welche persönlichen Informationen sie weitergeben.
Die digitale Brieftasche ersetzt allerdings nicht automatisch die vorgeschriebenen Reisedokumente bei Grenzübertritten.
Während des parlamentarischen Verfahrens wurden außerdem zusätzliche Vorgaben zum Datenschutz aufgenommen. Nutzer sollen beispielsweise die Möglichkeit erhalten, die Aufnahme ihres biometrischen Fotos in die digitalen Identitätsdaten abzulehnen.
Auch die Online-Ausweisfunktion soll künftig bereits ab 13 Jahren genutzt werden können.
Noch nicht vollständig geklärt ist die Verfügbarkeit aller vorgesehenen Funktionen zum Start. Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, insbesondere die Möglichkeit zur Nutzung einer pseudonymen digitalen Identität möglichst früh bereitzustellen. Diese Funktion soll eine Identifizierung ermöglichen, ohne in jedem Fall die vollständige Identität offenzulegen.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Vor dem endgültigen Inkrafttreten ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
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