Pflegeversicherung vor Milliardenlücke: Warken verschärft Kurs bei Reform

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Die Pflegereform 2026 nimmt konkretere Formen an. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und zugleich Leistungen stärker bündeln. Der politische Druck ist hoch, denn die Ausgaben der Pflegekassen steigen seit Jahren schneller als die Einnahmen. Für 2027 rechnete Warken zuletzt mit einem Defizit von mehr als 7,5 Milliarden Euro, für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr warnte sie ebenfalls vor einer angespannten Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen.

Pflegekassen stehen finanziell stark unter Druck

Die Zahlen zur Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung haben die Reformdebatte zusätzlich verschärft. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung bezifferte das Defizit im ersten Quartal 2026 auf 667 Millionen Euro, obwohl bereits ein Bundesdarlehen von 800 Millionen Euro geflossen war. Für das Gesamtjahr erwartet der Verband unter Einrechnung des Bundesdarlehens ein Defizit von einer Milliarde Euro. Ohne dieses Darlehen läge das rechnerische Minus bei rund 4,2 Milliarden Euro.

Warken begründet die Reform auch mit der stark gestiegenen Zahl der Leistungsberechtigten. Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs habe sich die Zahl der Anspruchsberechtigten verdoppelt und liege inzwischen bei mehr als sechs Millionen Menschen. Die Ministerin führt den Anstieg nur zu einem kleineren Teil auf die demografische Entwicklung zurück.

Härtere Kriterien bei Pflegegraden 1 bis 3 geplant

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Einstufung in die unteren Pflegegrade. Warken schloss eine Abschaffung einzelner Pflegegrade aus, kündigte aber strengere Kriterien für die Pflegegrade 1 bis 3 an. Grundlage sollen wieder stärker wissenschaftliche Empfehlungen sein, die vor der Einführung des heutigen Systems erarbeitet worden waren. Damit könnte es künftig schwieriger werden, erstmals einen Pflegegrad zu erhalten oder in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden.

Dieser Punkt ist besonders sensibel, weil er direkt darüber entscheidet, wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält. Pflegegrade sind für Betroffene und Angehörige nicht nur eine formale Einstufung, sondern häufig die Voraussetzung für Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsangebote oder Unterstützung im Alltag.

Weniger Einzelleistungen, mehr Budgets

Neben den strengeren Einstufungskriterien plant Warken eine stärkere Bündelung der Leistungen. Viele Einzelleistungen sollen zu transparenteren Budgets zusammengeführt werden. Außerdem soll ein eigenes Budget für Akut- und Notfälle eingeführt werden. Ziel ist ein System, das für Pflegebedürftige und Angehörige einfacher nutzbar ist und weniger kleinteilig funktioniert.

Geplant ist außerdem ein Anspruch auf professionelle Pflegebegleitung. Diese Begleitung soll Angehörige unterstützen, wenn Pflege plötzlich organisiert werden muss oder bestehende Pflegearrangements an Grenzen stoßen. Gerade Familien tragen in Deutschland einen großen Teil der Versorgung. Änderungen bei Beratung, Begleitung und Leistungszugang wirken deshalb weit über die Pflegekassen hinaus.

Heimzuschüsse könnten später steigen

Auch die Zuschüsse für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen stehen im Fokus. Warken nannte als Möglichkeit, die Gewährung dieser Zuschüsse zeitlich zu strecken. Derzeit steigen die Entlastungszuschläge mit der Dauer des Heimaufenthalts. Eine Streckung würde bedeuten, dass höhere Entlastungsstufen später greifen.

Für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ist das finanziell relevant, weil die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten trägt. Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und weitere Kosten bleiben zusätzlich bestehen. Warken betonte zugleich, dass auch die Entwicklung der Heimkosten insgesamt gebremst werden müsse.

Verbände warnen vor höheren Hürden

Patientenvertreter und Sozialverbände kritisieren vor allem die geplanten strengeren Zugangskriterien. Der Sozialverband VdK verwies auf eine Umfrage, nach der 77 Prozent der Befragten einen erschwerten Zugang zu einem Pflegegrad ablehnen. 72 Prozent lehnten strengere Voraussetzungen für eine Höherstufung ab.

Auch der SoVD wandte sich gegen eine Anhebung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3. Der Verband warnt, dass es dadurch künftig deutlich schwerer werden könnte, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.

Reform entscheidet über Belastung von Familien

Die Pflegereform ist mehr als eine Haushaltsfrage. Sie entscheidet darüber, wie viel Risiko Pflegebedürftige, Angehörige, Beitragszahler und der Staat jeweils tragen. Die soziale Pflegeversicherung ist bewusst als Teilversicherung angelegt. Sie übernimmt nicht sämtliche Kosten eines Pflegefalls. Genau dieser Grundsatz rückt nun wieder stärker in den Mittelpunkt.

Für die Bundesregierung liegt der Konflikt damit offen: Einerseits sollen Beitragssätze stabil bleiben und die Pflegekassen zahlungsfähig bleiben. Andererseits dürfen Leistungseinschränkungen nicht dazu führen, dass Pflegebedürftige später Hilfe erhalten oder Angehörige noch stärker belastet werden.

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