
Die Bundesregierung kommt bei der langfristigen Reform der Pflegeversicherung nicht wie geplant voran. Eine neue Expertenkommission sollte am Mittwoch, 7. Oktober 2026, offiziell eingesetzt werden. Doch das Bundeskabinett vertagte die Entscheidung. Hintergrund sind weiterhin offene Abstimmungen innerhalb der Koalition aus CDU, CSU und SPD. Dabei geht es insbesondere um die Zusammensetzung der Kommission und ihren konkreten Arbeitsauftrag. Die Verzögerung betrifft einen zentralen Teil der geplanten Pflegereform, mit der die Bundesregierung die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig sichern will.
Die Pflegekommission soll nach Angaben des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, nun in der kommenden Woche eingesetzt werden. Ursprünglich hatte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) angekündigt, dass das Kabinett die Einrichtung des Gremiums bereits am 7. Oktober beschließen werde.
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte gegenüber ZDFheute, dass die internen Beratungen noch nicht abgeschlossen seien. Die Gespräche seien allerdings bereits fortgeschritten. Auch die Bundesregierung zeigte sich zuversichtlich, zeitnah eine Einigung erreichen zu können.
Ein verbindlicher neuer Beschluss lag zunächst nicht vor. Offen blieb außerdem, ob sich die Verschiebung auf den vorgesehenen Zeitplan für die anschließenden Reformschritte auswirken wird.
Die geplante Pflegestrukturkommission soll wissenschaftliche Expertise und politische Entscheidungsprozesse miteinander verbinden. Vorgesehen ist, dass Fachleute Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung erarbeiten.
Nach Angaben von SPD-Politiker Wiese bestehen innerhalb der Koalition noch unterschiedliche Vorstellungen über die personelle Besetzung des Gremiums. Auch beim Umfang des Prüfauftrags sind wichtige Punkte nicht abschließend geklärt.
Die Sozialdemokraten wollen sicherstellen, dass bestimmte Finanzierungsmodelle ausdrücklich untersucht werden. Dazu zählen eine Begrenzung der finanziellen Belastung von Pflegeheimbewohnern und ein Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.
Welche Fachleute der Kommission angehören werden und wie ihre Aufgaben abschließend formuliert werden, ist damit weiterhin offen.
Ein wesentlicher Konfliktpunkt ist der sogenannte Pflegedeckel. Mit diesem Modell sollen die Eigenanteile begrenzt werden, die Pflegebedürftige für ihre Versorgung im Pflegeheim selbst tragen müssen. Die SPD setzt sich dafür ein, diese Möglichkeit im Rahmen der Strukturreform genauer zu untersuchen.
Bundesgesundheitsminister Linnemann hatte sich zuvor kritisch gegenüber einer solchen Regelung geäußert. Er verwies auf mögliche zusätzliche Belastungen für die Pflegeversicherung.
Wie hoch die finanzielle Belastung für Heimbewohner inzwischen ist, verdeutlichen Zahlen des Verbands der Ersatzkassen. Im Juli 2026 mussten Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich selbst bezahlen. Ein Jahr zuvor waren es 3.108 Euro.
In diesen Beträgen sind neben pflegebedingten Kosten auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten enthalten.
Neben dem Pflegedeckel fordert die SPD eine stärkere finanzielle Beteiligung der privaten Pflegeversicherung. Dabei geht es um mögliche Ausgleichszahlungen zwischen den beiden Versicherungssystemen.
Deutschland verfügt über eine soziale und eine private Pflegepflichtversicherung. Die soziale Pflegeversicherung ist überwiegend an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt. Privat Krankenversicherte sind dagegen grundsätzlich über die private Pflegepflichtversicherung abgesichert.
Die SPD möchte prüfen lassen, ob zwischen beiden Systemen ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden kann. Damit sollen unterschiedliche Belastungen bei der Finanzierung von Pflegeleistungen berücksichtigt werden.
Über die konkrete Ausgestaltung einer solchen Regelung besteht bislang keine Einigung. Auch eine politische Entscheidung über ihre Einführung ist nicht gefallen. Die weitere Prüfung soll daher Teil der umfassenderen Reformberatungen werden.
Von der verschobenen Kommission zu unterscheiden ist das Pflegeneuordnungsgesetz. Dessen Entwurf hatte die Bundesregierung bereits am 30. September 2026 beschlossen.
Damit sollen die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig stabilisiert werden. Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Allerdings sind Veränderungen vorgesehen, durch die bestimmte Versicherte höhere Beiträge zahlen müssten.
So soll der zusätzliche Beitrag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Außerdem plant die Bundesregierung eine höhere Beitragsbemessungsgrenze sowie Änderungen bei Minijobs und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern.
Daneben sieht der Entwurf eine stärkere Förderung von Prävention und Rehabilitation sowie neue Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege vor. Die Vorschriften sind noch nicht in Kraft, sondern müssen zunächst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Die geplanten Veränderungen stehen vor dem Hintergrund erheblicher finanzieller Herausforderungen. Nach Angaben der Bundesregierung leben in Deutschland inzwischen mehr als sechs Millionen pflegebedürftige Menschen.
Ohne Gegenmaßnahmen wäre für das Jahr 2027 ein rechnerisches Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro zu erwarten. Für 2028 geht das Bundesgesundheitsministerium sogar von einer Finanzierungslücke von etwa 15,4 Milliarden Euro aus.
Die Ursachen liegen unter anderem in der demografischen Entwicklung und den steigenden Ausgaben für Pflegeleistungen. Gleichzeitig benötigen Pflegeeinrichtungen ausreichend qualifiziertes Personal, dessen Vergütung ebenfalls zu den Kosten beiträgt.
Mit dem bereits beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung zunächst die kurzfristigen Finanzierungsprobleme angehen. Die grundlegende Neuordnung des Systems ist dagegen Aufgabe der geplanten Strukturreform.
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist insbesondere die Frage entscheidend, wie sich die finanzielle Eigenbelastung künftig entwickelt. Die Pflegeversicherung trägt grundsätzlich nur einen Teil der entstehenden Kosten. Gerade bei einer dauerhaften Versorgung im Pflegeheim können deshalb hohe private Ausgaben anfallen.
Die Bundesregierung setzt bei ihrer bisherigen Reformplanung unter anderem auf eine stärkere Prävention, einen gezielteren Einsatz von Leistungen und eine Neuordnung einzelner Ansprüche. Eine grundsätzliche Begrenzung der Heimkosten ist mit dem ersten Reformschritt jedoch nicht beschlossen worden.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, fordert deshalb eine langfristig tragfähige Lösung. Auch die AOK sieht weiteren Handlungsbedarf bei der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung.
Trotz der Verschiebung hält die Bundesregierung bislang an ihrem grundsätzlichen Reformfahrplan fest. Die Pflegestrukturkommission soll ihre Empfehlungen bis Ende Januar 2027 vorlegen.
Anschließend sollen die Vorschläge in weitere gesetzliche Maßnahmen einfließen. Nach den bisherigen Planungen könnten diese zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Damit bleibt der Zeitrahmen für die Kommissionsarbeit eng. Zwischen der geplanten Einsetzung und der Vorlage der Ergebnisse liegen nur wenige Monate. In dieser Zeit müssen unterschiedliche Reformmodelle hinsichtlich ihrer Finanzierung und ihrer Folgen für Versicherte und Pflegebedürftige untersucht werden.
Zunächst müssen sich Union und SPD jedoch auf die Zusammensetzung und den Auftrag des Gremiums verständigen. Erst danach kann die Pflegekommission ihre eigentliche Arbeit aufnehmen.
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