Pflegereform 2027: Linnemann kündigt nach Kritik Änderungen am Gesetz an

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Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung grundlegend umbauen, um ein Milliardendefizit zu verhindern. Dafür sollen bestimmte Versicherte höhere Beiträge zahlen und Pflegeleistungen neu organisiert werden. Bei der ersten Beratung im Bundestag am Donnerstag, 5. November 2026, hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) Änderungen am Gesetzentwurf zugesagt. Besonders umstritten sind die geplanten Einschnitte und Umstellungen bei Leistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

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Pflegeversicherung droht Milliardendefizit

Hintergrund der Pflegereform 2027 ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums droht 2027 ohne Gegenmaßnahmen ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Für 2028 wird die Finanzierungslücke bereits auf etwa 15,4 Milliarden Euro geschätzt. Die Bundesregierung will deshalb zusätzliche Einnahmen erschließen und gleichzeitig die Ausgaben begrenzen.

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist stärker gestiegen als ursprünglich erwartet. Mittlerweile beziehen mehr als sechs Millionen Menschen Pflegeleistungen. Zugleich wächst der finanzielle Druck durch den demografischen Wandel und steigende Kosten für professionelle Pflege. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums kamen 1998 noch 29 Beitragszahlende auf einen Leistungsempfänger. Im Jahr 2025 waren es nur noch zehn.

Linnemann verteidigte die geplante Neuordnung im Bundestag als notwendigen Schritt zur langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung. Zugleich stellte er klar, dass die ursprünglich diskutierte Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nicht umgesetzt werde. Am angestrebten finanziellen Entlastungsvolumen der Reform hält die Bundesregierung jedoch fest.

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Höhere Pflegebeiträge für Kinderlose und Gutverdiener

Während der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung stabil bleiben soll, sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Belastungen für bestimmte Versicherte vor. Besonders betroffen wären kinderlose Arbeitnehmer. Ihr Beitragszuschlag soll zum 1. Januar 2027 von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Damit würde sich ihr gesamter Pflegeversicherungsbeitrag auf 4,5 Prozent erhöhen. Den zusätzlichen Zuschlag tragen Beschäftigte wie bisher allein.

Darüber hinaus soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist für 2027 eine Grenze von 6.375 Euro monatlich vorgesehen, gegenüber 5.812,50 Euro im Jahr 2026. Die zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer mit entsprechend hohen Einkommen beziffert das Ministerium auf höchstens rund zehn Euro monatlich.

Weitere Änderungen betreffen Minijobs und familienversicherte Ehepartner. Arbeitgeber sollen künftig auch für geringfügig Beschäftigte Pflegeversicherungsbeiträge entrichten. Ab 2028 ist außerdem ein Zuschlag von 0,52 Prozent für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vorgesehen. Für Familien mit Kindern, pflegende Angehörige und weitere gesetzlich definierte Gruppen sollen Ausnahmen gelten.

Neue Pflegebudgets sollen Leistungen einfacher machen

Neben der Finanzierung steht eine umfassende Neuordnung der Pflegeleistungen im Mittelpunkt. Die Bundesregierung will verschiedene bisher getrennte Ansprüche zusammenfassen. Damit sollen Pflegebedürftige und Angehörige Leistungen flexibler nutzen können.

Das bisherige Pflegegeld soll künftig Bestandteil eines Entlastungsbudgets sein. Über dessen Verwendung könnten Pflegebedürftige weiterhin selbst entscheiden. Für professionelle ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ist ein eigenes Sachleistungsbudget vorgesehen. Hinzu kommt ein Überbrückungsbudget für Situationen, in denen kurzfristig zusätzliche Versorgung benötigt wird.

Besonders umstritten ist das geplante Sozialraumbudget. Es soll in den Pflegegraden 2 bis 5 den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Vorgesehen sind bis zu 175 Euro monatlich, die für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden könnten. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sieht der Entwurf höhere Beträge vor.

Anders wäre die Situation bei Pflegegrad 1. Hier soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich entfallen. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf zusätzliche Beratung, Prävention und eine neue fachliche Pflegebegleitung.

Strengere Voraussetzungen für Pflegegrade geplant

Eine weitere Änderung betrifft die Begutachtung von Pflegebedürftigen. Die Bundesregierung möchte die Schwellenwerte für die Einstufung in einen Pflegegrad anheben. Damit sollen künftig höhere Anforderungen gelten, bevor Versicherte bestimmte Leistungen erhalten.

Für Menschen, die bereits einen anerkannten Pflegegrad besitzen, ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Sie sollen ihre bisherige Einstufung nicht allein aufgrund der neuen Bewertungskriterien verlieren.

Gleichzeitig will die Bundesregierung die Vorbeugung gegen Pflegebedürftigkeit stärken. Geplant ist unter anderem eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung für Versicherte ab 60 Jahren. Auch Rehabilitationsmaßnahmen sollen stärker berücksichtigt werden, um Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder hinauszuzögern.

Kritik an der geplanten Abschaffung der Verhinderungspflege

Zu den größten Streitpunkten gehört die Zukunft der Verhinderungspflege. Diese ermöglicht es pflegenden Angehörigen bisher, vorübergehend eine Ersatzbetreuung zu organisieren, etwa bei Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen.

Der Sozialverband VdK warnt davor, dass die geplante Neuregelung die häusliche Pflege erheblich erschweren könnte. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte am Donnerstag insbesondere die vorgesehenen Einschränkungen bei Ersatzpflege und Entlastungsleistungen. Der Verband fordert, die Verhinderungspflege als eigenständigen Leistungsanspruch beizubehalten und die neuen Budgets flexibler auszugestalten.

Auch im Bundestag gab es deutliche Kritik. Die Grünen-Abgeordnete Simone Fischer warnte vor höheren Zugangshürden zu Pflegeleistungen und einer Versorgungslücke für Menschen mit Pflegegrad 1. Die Linke forderte eine stärkere finanzielle Beteiligung privat Pflegeversicherter. Die AfD kritisierte, dass trotz des Ziels stabiler Beiträge neue Belastungen für Versicherte entstünden.

Linnemann und SPD stellen Nachbesserungen in Aussicht

Bundesgesundheitsminister Linnemann reagierte in der Bundestagsdebatte auf die Einwände und kündigte Änderungen im parlamentarischen Verfahren an. Insbesondere bei der Umstellung des Entlastungsbetrags und der Verhinderungspflege sollen zusätzliche Regelungen geprüft werden. Zu Beginn des Jahres 2027 dürfe es nach seinen Worten keine abrupten Einschnitte für Betroffene geben.

Auch die SPD sieht Änderungsbedarf. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt verwies auf die Situation von Familien mit pflegebedürftigen Kindern und die Bedeutung verlässlicher Ersatzpflege. Innerhalb der Union wurden ebenfalls Anpassungen bei den Alltagshilfen und beim Sozialraumbudget angekündigt.

Welche konkreten Änderungen die Koalition vereinbaren wird, stand am Donnerstag zunächst nicht fest. Damit bleibt insbesondere offen, in welchem Umfang die bisherige Verhinderungspflege erhalten bleibt und welche Übergangsregelungen für bestehende Pflegeverhältnisse eingeführt werden.

Pflegeleistungen sollen erst ab 2029 jährlich steigen

Die Reform sieht auch eine veränderte Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung vor. Die ursprünglich für 2028 geplante Erhöhung der Leistungsbeträge soll ausfallen. Ab 2029 sollen die Beträge dagegen jährlich anhand der Kerninflationsrate angepasst werden.

Zusätzlich soll ein digitales Pflege-Cockpit eingeführt werden. Darüber sollen Versicherte künftig Informationen zu ihren Ansprüchen erhalten, Anträge stellen und passende Angebote finden können. Die Bundesregierung verbindet damit die Erwartung, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Die soziale Pflegeversicherung bleibt allerdings auch nach der geplanten Reform eine Teilleistungsversicherung. Sie übernimmt weiterhin nicht sämtliche Kosten einer Pflegeversorgung. Pflegebedürftige müssen deshalb insbesondere bei einer stationären Versorgung mit eigenen finanziellen Belastungen rechnen.

Bundestag setzt Beratungen im November fort

Nach der ersten Lesung wurde das Pflegeneuordnungsgesetz zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss, der bereits für den 25. November 2026 eine Anhörung mit Sachverständigen beschlossen hat. Dabei sollen auch Reformvorschläge der Opposition berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung strebt an, wesentliche Teile des Gesetzes zum 1. Januar 2027 in Kraft treten zu lassen. Weitere Regelungen sollen in den Folgejahren wirksam werden. Eine abschließende Entscheidung über das Gesetz ist noch nicht gefallen.

Für Millionen Versicherte und pflegende Angehörige hängt damit von den kommenden Beratungen ab, welche zusätzlichen Beiträge tatsächlich fällig werden und welche Unterstützungsleistungen ihnen künftig zur Verfügung stehen.

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