
Der Streit um die Pflegereform der Bundesregierung zieht weitere politische Kreise. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier soll sich nach einem Bericht des „Spiegel“ Anfang der Woche telefonisch an Vizekanzler Lars Klingbeil und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gewandt haben. Gleichzeitig verschärft der Deutsche Städtetag seine Kritik am inzwischen vom Kabinett beschlossenen Pflegeneuordnungsgesetz und wirft der Bundesregierung einen Vertrauensbruch gegenüber den Kommunen vor.
Nach Informationen des „Spiegel“ telefonierte Steinmeier am Dienstag mit Klingbeil und Dobrindt. Hintergrund soll die zugespitzte Auseinandersetzung innerhalb der schwarz-roten Koalition gewesen sein. Eine offizielle Bestätigung des Bundespräsidialamts für die Gespräche und deren genauen Inhalt lag zunächst nicht vor. Der Vorgang ist deshalb nicht mit einer öffentlichen Stellungnahme Steinmeiers zur Pflegereform gleichzusetzen.
Das Bundeskabinett hatte das Pflegeneuordnungsgesetz am Mittwoch, 30. September 2026, beschlossen. Damit begann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die vorgesehenen Änderungen sind noch nicht in Kraft.
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Reform die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet der Bund für 2027 mit einem rechnerischen Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro. Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung soll nach den Plänen bei 3,6 Prozent gehalten werden. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Beitragsbemessungsgrenze, bei den Beiträgen Kinderloser, bei der Mitversicherung von Ehepartnern und bei Minijobs.
Innerhalb der Koalition war über den Entwurf zuvor intensiv gestritten worden. Besonders die Finanzierung, mögliche Leistungseinschränkungen und die Frage einer Begrenzung der Eigenanteile für Pflegebedürftige sorgten für Differenzen zwischen Union und SPD. Ein von Teilen der SPD und von Verbänden geforderter Deckel für die Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen ist im Kabinettsentwurf nicht vorgesehen.
Besonders scharf reagiert der Deutsche Städtetag auf den Kabinettsbeschluss. Präsident Burkhard Jung kritisierte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass die Reform zusätzliche Belastungen für Städte und Gemeinden verursachen könne. Kommunen müssen über die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ einspringen, wenn Pflegebedürftige ihre Kosten nicht aus eigenen Mitteln und Leistungen der Pflegeversicherung decken können.
Nach Angaben des Deutschen Städtetags geben die Kommunen dafür inzwischen jährlich mehr als fünf Milliarden Euro aus. Bereits vor dem Kabinettsbeschluss hatte Jung gefordert, die Reform müsse die Eigenanteile Pflegebedürftiger begrenzen und zugleich die kommunalen Haushalte entlasten.
Jung kritisiert vor allem den Zeitpunkt der Regierungsentscheidung. Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 30. September. Seit dem 1. Oktober gilt eine zwischen Bund und Ländern vereinbarte neue Regel für künftige Bundesgesetze. Steigen durch neue Leistungsgesetze die Kosten für Länder und Kommunen um mehr als 200 Millionen Euro jährlich, soll der Bund grundsätzlich 80 Prozent der Mehrbelastung übernehmen. Bund und Länder hatten diese sogenannte Veranlassungskonnexität Ende Juni vereinbart.
Jung bezeichnete den Beschluss unmittelbar vor Inkrafttreten dieser Regel als „Vertrauensbruch“. Nach seiner Darstellung wäre es nicht akzeptabel, ein Gesetz mit erheblichen kommunalen Folgekosten noch unmittelbar vor dem Stichtag durch das Kabinett zu bringen. Er forderte die Länder auf, das Gesetz im Bundesrat zunächst aufzuhalten und den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Der Konflikt hat inzwischen auch unmittelbare Folgen für den Austausch zwischen Bundesregierung und Kommunen. Jung sagte seine Teilnahme an einem für Freitag geplanten Gespräch der drei kommunalen Spitzenverbände mit Kanzleramtsministerin Nina Warken ab. Zur Begründung erklärte er, für weitere Gespräche mit dem Bund fehle aus seiner Sicht zunächst die Grundlage.
Die kommunale Kritik richtet sich allerdings nicht allein gegen den Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses. Bereits zuvor hatte der Deutsche Städtetag davor gewarnt, dass eine Stabilisierung der Pflegeversicherung nicht auf Kosten der Kommunen erfolgen dürfe. Hintergrund ist die Konstruktion der Pflegeversicherung: Sie übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Reichen Einkommen und Vermögen eines Pflegebedürftigen nicht aus, können Sozialhilfeträger für ungedeckte Kosten aufkommen.
Die Bundesregierung verweist ihrerseits darauf, dass auch die Länder einen Beitrag zur Senkung der Belastungen leisten sollen, insbesondere durch die Finanzierung von Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen. Zudem soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine längerfristige Neuordnung von Versorgung und Finanzierung entwickeln. Ihre Einsetzung ist für den 7. Oktober vorgesehen, Ergebnisse sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Streit durch die berichtete Intervention des Bundespräsidenten. Nach der Darstellung des „Spiegel“ sah Steinmeier die Lage innerhalb der Regierungskoalition Anfang der Woche als so angespannt an, dass er Klingbeil und Dobrindt persönlich kontaktierte. Öffentlich bestätigte Angaben darüber, was Steinmeier in diesen Gesprächen konkret sagte oder welchen Einfluss die Telefonate auf den anschließend gefundenen Kompromiss hatten, lagen zunächst nicht vor.
Fest steht dagegen, dass die Koalition nach mehreren Tagen intensiver Verhandlungen einen gemeinsamen Kabinettsbeschluss zustande brachte. Damit verlagert sich der Streit nun in das parlamentarische Verfahren. Neben Union und SPD dürften dabei auch die Länder und kommunalen Spitzenverbände weiter auf Änderungen drängen. Für den Deutschen Städtetag steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, wie stark die Kosten der Pflege künftig bei den Kommunen verbleiben und ob Pflegebedürftige bei ihren Eigenanteilen stärker entlastet werden.






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