
Die Pflegereform 2026 wird für die schwarz-rote Bundesregierung zur schwierigen Verhandlung. Union und SPD ringen kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss über Einsparungen, zusätzliche Einnahmen und die Belastung von Pflegebedürftigen. Am Montag liefen Gespräche auf mehreren Ebenen. Für den Abend war zudem eine Spitzenrunde mit Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgesehen. Bis 19:14 Uhr war keine Einigung bekannt.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will den Gesetzentwurf nach bisheriger Planung am Mittwoch ins Kabinett bringen. Die SPD hat jedoch angekündigt, ein aus ihrer Sicht reines Kürzungspaket nicht mitzutragen. Damit steht nicht nur der Inhalt der Reform zur Diskussion. Auch der Zeitplan könnte sich verschieben. Wird vorher kein Kompromiss erreicht, könnte das Vorhaben von der Kabinettsagenda genommen werden.
Hinter dem politischen Streit steht ein erhebliches Finanzproblem. Der GKV-Spitzenverband erwartet für die soziale Pflegeversicherung 2026 ein Defizit von rund 4,4 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr hatte sich bereits ein Minus von 770 Millionen Euro angesammelt. Die Ausgaben stiegen nach Angaben des Verbands gegenüber dem Vorjahreszeitraum um elf Prozent, die Beitragseinnahmen dagegen um 3,9 Prozent. Für 2027 beziffert der Verband den zusätzlichen Finanzbedarf auf rund zehn Milliarden Euro.
Auch die Bundesregierung rechnet ohne Reform mit einer deutlichen Verschärfung. Für 2027 wird eine Finanzierungslücke von mehr als 7,6 Milliarden Euro genannt, für 2028 von mehr als 15 Milliarden Euro. Zu den Ursachen gehören die steigende Zahl der Leistungsbezieher, höhere Pflegekosten und die demografische Entwicklung.
Die Pflegeversicherung funktioniert in Deutschland anders als eine Vollkostenversicherung. Sie übernimmt festgelegte Leistungen oder Zuschüsse. Einen Teil der tatsächlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen. Das wird vor allem bei stationärer Pflege sichtbar.
Der ursprüngliche Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht Änderungen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite vor. Der Entwurf stammt noch aus der Amtszeit von Linnemanns Vorgängerin Nina Warken. Nach den im Juni bekannt gewordenen Plänen sollen bereits 2027 Entlastungen für die Pflegeversicherung in einer Größenordnung von rund elf Milliarden Euro erreicht werden.
Vorgesehen war unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch würden Versicherte mit höheren Einkommen auf einen größeren Teil ihres Gehalts Beiträge zahlen. Nach damaligen Berechnungen sollte dies 2027 etwa 1,6 Milliarden Euro zusätzlich einbringen. Zudem sah der Entwurf vor, den Zuschlag für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkte zu erhöhen.
Auf der Leistungsseite betrifft ein besonders umstrittener Punkt die Zuschüsse für Bewohner von Pflegeheimen. Derzeit steigen diese Zuschüsse mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Im Entwurf ist vorgesehen, den Wechsel in die jeweils nächste Zuschlagsstufe zeitlich hinauszuschieben. Das Ministerium kalkulierte dafür 2027 mit Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro.
Daneben waren strengere Voraussetzungen bei der Einstufung in Pflegegrade sowie Änderungen bei verschiedenen Leistungen für die häusliche Pflege vorgesehen. Beim Pflegegrad 1 sollte nach dem ursprünglichen Entwurf der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich entfallen. Gleichzeitig sind neue Präventionsangebote und eine Pflegebegleitung für die häusliche Versorgung vorgesehen.
An einem besonders kritisierten Punkt hat Linnemann inzwischen eine Änderung angekündigt. Der ursprüngliche Entwurf sah Einschnitte bei den Rentenversicherungsbeiträgen für Menschen vor, die Angehörige zu Hause pflegen. Diese Kürzung will der Gesundheitsminister nach eigenen Angaben nicht mehr umsetzen.
Damit würde eine Belastung für pflegende Angehörige aus dem ursprünglichen Entwurf entfallen. Offen ist allerdings, wie die dadurch fehlenden Einsparungen finanziert werden sollen. Linnemann verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf Leistungen, die aus seiner Sicht aus Steuermitteln bezahlt werden sollten.
Die SPD verlangt weitergehende Änderungen. Sie fordert unter anderem eine stärkere Begrenzung der Eigenbelastung von Menschen in Pflegeheimen. Aus der Partei wurde ein Deckel von 1.500 Euro beim sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil ins Gespräch gebracht. Dieser Betrag ist allerdings nur ein Bestandteil der gesamten privaten Heimkosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen hinzu.
Nach Zahlen des Verbands der Ersatzkassen müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr eines Heimaufenthalts derzeit im Bundesdurchschnitt insgesamt rund 3.364 Euro monatlich selbst aufbringen. Die Debatte über einen Pflegedeckel betrifft daher unmittelbar die finanzielle Belastung vieler Familien.
Linnemann lehnt den von der SPD vorgeschlagenen Ansatz in der derzeit diskutierten Form ab. Nach seiner Argumentation würde eine Begrenzung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils auf 1.500 Euro nur einen Teil der gesamten Heimkosten erfassen und das strukturelle Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung nicht lösen.
Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft die private Pflegeversicherung. Die SPD fordert einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung oder perspektivisch ein gemeinsames solidarisches System. SPD-Politiker begründen dies mit unterschiedlichen Versichertenstrukturen in beiden Systemen.
Linnemann weist einen solchen Finanzausgleich zurück und verweist auf aus seiner Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Eine abschließende rechtliche Klärung dieser politischen Forderung liegt damit nicht vor.
Der Gesundheitsminister setzt stattdessen darauf, dass der Bund stärker für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aufkommt. Dazu zählt in der aktuellen Debatte auch Geld, das die Pflegeversicherung während der Corona-Pandemie für staatlich veranlasste Maßnahmen aufgebracht hat. Der GKV-Spitzenverband beziffert offene Belastungen aus dieser Zeit auf rund 5,2 Milliarden Euro und fordert ebenfalls eine Erstattung durch den Bund.
Für Beitragszahler entscheidet sich mit der Reform vor allem, ob die Finanzlücke durch höhere Beiträge, zusätzliche Steuermittel, Leistungseinsparungen oder eine Kombination dieser Instrumente geschlossen wird. Ohne zusätzliche Finanzierung oder Einsparungen droht nach den Berechnungen von Bundesregierung und Pflegekassen bereits 2027 ein erheblicher zusätzlicher Finanzbedarf.
Für Pflegebedürftige sind insbesondere die geplanten Änderungen bei den Zuschüssen zu Heimkosten, bei Pflegegrad 1 und bei ambulanten Leistungen relevant. Für pflegende Angehörige ist inzwischen zumindest die ursprünglich vorgesehene Kürzung ihrer Rentenabsicherung vom Gesundheitsminister wieder zurückgenommen worden.
Am Montagabend konzentriert sich der Konflikt deshalb auf eine Grundfrage: Wie viel der kurzfristigen Stabilisierung soll über Einsparungen finanziert werden, und welche zusätzlichen Mittel sollen aus Beiträgen, Steuern oder anderen Versicherungssystemen kommen? Die Antwort darauf entscheidet zugleich darüber, ob der Gesetzentwurf wie geplant am Mittwoch das Bundeskabinett erreicht.






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