Pflegekassen brauchen erneut Geld und fordern Corona-Milliarden vom Bund

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Die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland halten an. Obwohl der Bund für 2026 bereits Darlehen in Milliardenhöhe bereitgestellt hat, wird weiteres Geld benötigt. Anfang Oktober bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages deshalb eine zusätzliche Finanzhilfe von bis zu 700 Millionen Euro. Gleichzeitig fordern die Pflegekassen weiterhin die Erstattung milliardenschwerer Ausgaben aus der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung arbeitet unterdessen an einer Reform, die das Versicherungssystem ab 2027 finanziell stabilisieren soll.

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Pflegeversicherung benötigt trotz Milliardenhilfe weitere Mittel

Die finanzielle Schieflage zeigt sich in den aktuellen Zahlen des GKV-Spitzenverbandes. Im ersten Halbjahr 2026 verbuchte die soziale Pflegeversicherung ein Defizit von rund 770 Millionen Euro. Während die Ausgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum um elf Prozent zunahmen, stiegen die Beitragseinnahmen lediglich um 3,9 Prozent. Besonders die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen, höhere Pflegekosten und steigende Zuschüsse zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen belasten die Kassen.

Für das Gesamtjahr rechnete der Spitzenverband Ende August mit einem Fehlbetrag von rund 1,2 Milliarden Euro, obwohl dabei das bereits eingeplante Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro berücksichtigt war. Ohne dieses Darlehen würde sich rechnerisch ein Minus von 4,4 Milliarden Euro ergeben. Weil die vorhandenen Mittel nicht bis zum Jahresende ausreichen sollten, hat der Haushaltsausschuss am 8. Oktober ein weiteres Darlehen von bis zu 700 Millionen Euro genehmigt. Das Geld soll bei Bedarf die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung absichern. Die Finanzlage der Pflegeversicherung bleibt damit auch kurzfristig angespannt.

Bund und Pflegekassen streiten über Corona-Ausgaben

Neben den aktuellen Finanzierungsschwierigkeiten beschäftigt die Pflegekassen weiterhin die Abrechnung der Corona-Pandemie. Während der Pandemie mussten sie erhebliche Kosten für Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen, Tests und Sonderzahlungen tragen. Ein Teil dieser Ausgaben wurde vom Bund erstattet, ein weiterer Teil verblieb bei der sozialen Pflegeversicherung.

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Ein im September 2024 vorgestelltes Rechtsgutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit bezifferte die aus Sicht der Kassen zu erstattenden Kosten auf rund 5,9 Milliarden Euro. Die Gutachterin Dagmar Felix kam zu dem Schluss, dass bestimmte gesamtgesellschaftliche Maßnahmen nicht dauerhaft aus Beitragsmitteln der Pflegeversicherung finanziert werden dürften. Der GKV-Spitzenverband forderte zuletzt im August 2026 die Rückzahlung von rund 5,2 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um eine rechtliche und finanzielle Forderung der Kassenseite, nicht um eine gerichtlich abschließend festgestellte Zahlungsverpflichtung des Bundes.

Das Bundesfinanzministerium verwies Ende September seinerseits auf bereits geleistete Unterstützung. Zwischen 2020 und 2022 seien insgesamt fünf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt zur Bewältigung pandemiebedingter Belastungen an den Ausgleichsfonds geflossen. Hinzu kämen weitere Bundesmittel, unter anderem für Pflegeprämien. Zu den darüber hinausgehenden Rückzahlungsforderungen wollte sich das Ministerium nicht festlegen. Von diesen umstrittenen Corona-Ausgaben sind die neueren Bundesdarlehen zu unterscheiden. Sie müssen nach geltendem Recht ab 2029 von der Pflegeversicherung zurückgezahlt werden.

Neue Pflegereform soll Finanzierung ab 2027 stabilisieren

Die Milliardenlücke in der Pflegeversicherung beschäftigt inzwischen auch die Bundesregierung. Am 30. September beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet das Bundesgesundheitsministerium für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 mit rund 15,4 Milliarden Euro. Mit dem Gesetz sollen zusätzliche Einnahmen erschlossen und die Ausgabenentwicklung begrenzt werden.

Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Für kinderlose Versicherte ist allerdings vorgesehen, den zusätzlichen Beitrag ab Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben. Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll steigen. Zugleich sieht der Entwurf Änderungen bei Pflegeleistungen, Begutachtungen und der Unterstützung pflegender Angehöriger vor. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen weiterhin vollständig von der Pflegeversicherung getragen werden. Das Gesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Parallel dazu hat die Bundesregierung am 14. Oktober eine Pflegestrukturkommission eingesetzt. Sie soll bis Ende Januar 2027 weitergehende Vorschläge für die Finanzierung und Organisation der Pflege erarbeiten. Eine umfassendere Strukturreform soll nach den Plänen des Gesundheitsministeriums zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Die neuen Bundesdarlehen können die Zahlungsfähigkeit kurzfristig sichern. Eine langfristige Lösung für die steigenden Pflegeausgaben ist damit jedoch noch nicht erreicht.

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