
Die private Krankenversicherung wird für einen großen Teil der Versicherten zum Jahresbeginn 2027 spürbar teurer. Nach einer aktuellen Prognose des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) müssen rund 53 Prozent der Privatversicherten mit höheren Beiträgen rechnen. Bei den Betroffenen beträgt die erwartete durchschnittliche Steigerung 13,4 Prozent. Je nach Tarif können die Anpassungen allerdings erheblich voneinander abweichen.
Die PKV-Beiträge 2027 werden nach Einschätzung des Branchenverbands für zahlreiche Versicherte deutlich steigen. Grundlage sind die laufenden Überprüfungen der Versicherungsunternehmen, die ihre Beiträge an die Entwicklung der medizinischen Behandlungskosten anpassen müssen.
Die erwartete Erhöhung um durchschnittlich 13,4 Prozent betrifft ausschließlich diejenigen, deren Beiträge zum 1. Januar 2027 angepasst werden. Daraus lässt sich keine entsprechende Steigerung für alle Privatversicherten ableiten. Auch Versicherte, deren Unternehmen erst im weiteren Jahresverlauf eine Anpassung vornehmen, sind in der aktuellen Prognose nicht berücksichtigt.
Zwischen den verschiedenen Versichertengruppen zeigen sich deutliche Unterschiede. Für Tarife mit Beihilfeanspruch erwartet der PKV-Verband eine durchschnittliche Erhöhung um 11,4 Prozent. Dazu gehören insbesondere viele privat versicherte Beamte, deren Krankheitskosten anteilig vom Dienstherrn übernommen werden.
Bei Versicherten ohne Beihilfeanspruch liegt die erwartete Steigerung dagegen bei durchschnittlich 15,3 Prozent. Dazu zählen beispielsweise privat versicherte Selbstständige und Arbeitnehmer.
Wie stark der Beitrag tatsächlich steigt, hängt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem konkreten Tarif ab. Eine einheitliche Erhöhung für sämtliche Kunden ist nicht vorgesehen.
Als wesentlichen Grund für die Beitragsanpassungen nennt der PKV-Verband die gestiegenen Ausgaben für medizinische Leistungen. Besonders die stationäre Behandlung in Krankenhäusern und die Versorgung mit Medikamenten haben sich verteuert.
Nach Verbandsangaben erhöhten sich die Ausgaben für allgemeine Krankenhausleistungen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um knapp 7,5 Prozent. Für Arzneimittel mussten die privaten Krankenversicherungen rund acht Prozent mehr aufwenden. Bei ambulanten ärztlichen Behandlungen lag der Kostenanstieg bei sechs Prozent, bei Heilmitteln wie Physiotherapie bei mehr als 6,6 Prozent.
Die gesamten Leistungsausgaben der privaten Kranken- und Pflegeversicherung stiegen 2025 nach Verbandsangaben um 7,2 Prozent auf 42,1 Milliarden Euro.
Private Krankenversicherungen dürfen ihre Beiträge nicht beliebig anheben. Für eine Anpassung müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Entscheidend ist unter anderem, ob die tatsächlichen Versicherungsleistungen in einem Tarif deutlich von den ursprünglich kalkulierten Kosten abweichen. Gesetzlich ist dafür grundsätzlich ein Schwellenwert von zehn Prozent vorgesehen. Vertraglich können niedrigere Schwellen vereinbart werden.
Ein unabhängiger Treuhänder muss die Berechnungsgrundlagen prüfen und einer entsprechenden Anpassung zustimmen. Dadurch kann es vorkommen, dass Beiträge über mehrere Jahre unverändert bleiben und anschließend in einem größeren Schritt steigen.
Wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist, kann zunächst einen Wechsel in einen anderen Tarif beim bisherigen Versicherungsunternehmen prüfen. Nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes besteht grundsätzlich das Recht, in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Bereits erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei berücksichtigt.
Die Verbraucherzentralen empfehlen, vor einem Tarifwechsel insbesondere den Leistungsumfang zu vergleichen. Ein günstigerer Monatsbeitrag kann mit Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung oder einer höheren Selbstbeteiligung verbunden sein.
Bei einer Beitragserhöhung besteht außerdem grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung. Für eine private Krankenversicherung, die den gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz erfüllt, muss bei einer Kündigung allerdings eine lückenlose Anschlussversicherung sichergestellt und nachgewiesen werden.
Für Versicherte, deren Beiträge zum 1. Januar 2027 steigen sollen, werden die konkreten finanziellen Folgen aus den individuellen Mitteilungen ihrer Versicherung hervorgehen. Erst daraus ergibt sich, wie hoch die persönliche Mehrbelastung tatsächlich ausfällt.
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