Reformationstag am Samstag: Wo Geschäfte schließen und Einkaufen möglich bleibt

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Symbolbild mit KI erstellt

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Der Reformationstag am 31. Oktober 2026 fällt auf einen Samstag und hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wochenendeinkauf. In neun Bundesländern ist der Tag gesetzlicher Feiertag. Dort bleiben die meisten Supermärkte, Discounter und Einzelhandelsgeschäfte geschlossen. In sieben anderen Bundesländern ist dagegen regulärer Samstag. Wer über Landesgrenzen hinweg einkauft, kann deshalb auf unterschiedliche Öffnungszeiten treffen. Hinzu kommen Ausnahmen für Bahnhöfe, Tankstellen und bestimmte Tourismusregionen.

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In diesen neun Bundesländern bleiben Geschäfte am Reformationstag geschlossen

Der Reformationstag ist am Samstag, 31. Oktober 2026, in folgenden Bundesländern gesetzlicher Feiertag:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In diesen Ländern gilt grundsätzlich die gesetzliche Feiertagsruhe. Gewöhnliche Supermärkte, Discounter, Drogerien und große Einzelhandelsgeschäfte dürfen deshalb in der Regel nicht öffnen. Die entsprechenden Ladenöffnungsgesetze sehen allerdings Ausnahmen für bestimmte Verkaufsstellen und Regionen vor.

In sieben Bundesländern ist Einkaufen am Samstag regulär möglich

Anders sieht es in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland aus. Dort ist der 31. Oktober kein gesetzlicher Feiertag.

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Supermärkte, Einkaufszentren und andere Einzelhandelsgeschäfte können deshalb zu ihren üblichen Samstagszeiten öffnen. Maßgeblich sind die Ladenöffnungsgesetze der jeweiligen Länder und die individuell festgelegten Geschäftszeiten.

Für Verbraucher bedeutet das, dass der Wochenendeinkauf beispielsweise in Berlin, Frankfurt am Main, München, Stuttgart oder Köln grundsätzlich wie an einem gewöhnlichen Samstag möglich bleibt.

Ausnahmen ermöglichen Einkäufe auch am Feiertag

Auch in den neun Bundesländern mit gesetzlichem Feiertag müssen nicht sämtliche Verkaufsstellen geschlossen bleiben.

Tankstellen dürfen beispielsweise Waren für den Reisebedarf anbieten. An größeren Bahnhöfen und Flughäfen können ebenfalls Geschäfte geöffnet sein. Hinzu kommen Notdienstapotheken sowie Bäckereien und Konditoreien, für die besondere gesetzliche Verkaufszeiten gelten können.

Entscheidend ist allerdings, welche Waren die jeweilige Verkaufsstelle anbieten darf. Eine Feiertagsöffnung bedeutet nicht automatisch, dass das gesamte übliche Sortiment erhältlich ist.

Besondere Regelungen gelten außerdem in touristisch geprägten Regionen.

In Schleswig-Holstein erlaubt die sogenannte Bäderregelung in 95 ausgewählten Gemeinden während bestimmter Saisonzeiten eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober dürfen berechtigte Verkaufsstellen für sechs Stunden innerhalb des Zeitfensters von 11 bis 19 Uhr öffnen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind am Reformationstag in anerkannten Tourismusorten Sonderöffnungen möglich. Dort sind bis zu sechs Verkaufsstunden zwischen 11.30 und 19 Uhr vorgesehen. Die entsprechende Verordnung hatte das Oberverwaltungsgericht im März 2026 zwar für unwirksam erklärt. Da die Entscheidung wegen eines Rechtsmittels bislang nicht rechtskräftig ist, bleibt die Regelung vorerst anwendbar. Auch Niedersachsen lässt in bestimmten Ausflugs- und Erholungsorten besondere Feiertagsöffnungen zu.

Einkaufen über Landesgrenzen bleibt möglich

Für Menschen in Grenzregionen kann sich am Reformationstag eine Fahrt in ein benachbartes Bundesland anbieten. Entscheidend ist, wo sich das Geschäft befindet, nicht wo die Kundinnen und Kunden wohnen.

So können Menschen aus Brandenburg am Samstag grundsätzlich in Berlin einkaufen, während die meisten regulären Geschäfte in Brandenburg geschlossen bleiben. Ähnliche Unterschiede bestehen zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie zwischen Thüringen und Bayern.

Eine besondere Einschränkung für Kunden aus einem anderen Bundesland ergibt sich aus dem regionalen Feiertag nicht. Geschäfte im Nachbarland dürfen öffnen, sofern dort der 31. Oktober kein gesetzlicher Feiertag ist und die üblichen Ladenöffnungsregeln eingehalten werden.

Für Berufspendler zählt der tatsächliche Arbeitsort

Auch für Beschäftigte, die regelmäßig zwischen zwei Bundesländern pendeln, sind die unterschiedlichen Feiertagsregelungen von Bedeutung.

Grundsätzlich ist der Arbeitsort ausschlaggebend. Wer beispielsweise in Brandenburg wohnt, aber in Berlin arbeitet, hat nicht allein wegen seines Wohnortes einen Anspruch auf einen freien Reformationstag. Wer dagegen in Berlin wohnt und seinen Arbeitsplatz in Brandenburg hat, fällt grundsätzlich unter die dort geltende Feiertagsruhe.

Für Beschäftigte im Homeoffice kann der tatsächliche Ort der Arbeitsleistung maßgeblich sein. Bei wechselnden Einsatzorten müssen außerdem die konkreten arbeitsvertraglichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Gesetzliche Ausnahmen von der Feiertagsruhe bestehen unter anderem für Rettungsdienste, Krankenhäuser und die Gastronomie.

Weil der Reformationstag 2026 auf einen Samstag fällt, entsteht für Arbeitnehmer mit einer gewöhnlichen Arbeitswoche von Montag bis Freitag kein zusätzlicher freier Werktag. Für Beschäftigte, die regelmäßig samstags arbeiten, kann der Feiertag dagegen unmittelbar relevant sein.

Am Sonntag folgt Allerheiligen

Auf den Reformationstag folgt am Sonntag, 1. November 2026, Allerheiligen. Dieser Tag ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ein gesetzlicher Feiertag.

Für den gewöhnlichen Einzelhandel macht das in diesem Jahr kaum einen Unterschied, da der 1. November ohnehin auf einen Sonntag fällt. Die reguläre Sonntagsschließung gilt grundsätzlich bundesweit, ebenfalls mit gesetzlich geregelten Ausnahmen.

In den neun Bundesländern mit Reformationstag ist damit Freitag, der 30. Oktober, der letzte reguläre Einkaufstag vor dem Wochenende. Wer am Samstag noch größere Einkäufe erledigen möchte, muss auf zulässige Sonderöffnungen oder Geschäfte in einem Bundesland ohne Feiertag ausweichen.

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