Rund 200 bei Reichsbürger-Treffen in Darmstadt, 800 beim Protest

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Symbolbild mit KI erstellt

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Rund 200 Menschen haben am Samstag, 26. September 2026, an einem Treffen aus dem sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Spektrum in Darmstadt teilgenommen. Ihnen standen bei mehreren Gegenveranstaltungen zeitweise insgesamt rund 800 Menschen gegenüber. Ein geplanter Aufzug durch die Innenstadt musste wegen einer Blockade seine Route ändern. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen verlief das gesamte Versammlungsgeschehen dennoch weitgehend friedlich und störungsfrei.

Die Veranstaltung auf dem Karolinenplatz lief unter der Bezeichnung „Großes Treffen der 25+1 Bundesstaaten“. Bereits vor dem Wochenende hatte die Polizei wegen mehrerer angemeldeter Versammlungen und Aufzüge mit Verkehrsbehinderungen in der Darmstädter Innenstadt gerechnet. Das Polizeipräsidium Südhessen kündigte an, gemeinsam mit der Versammlungsbehörde für einen sicheren Ablauf und die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit sorgen zu wollen.

Rund 200 Teilnehmer treffen auf drei Gegenproteste

Nach der abschließenden Bilanz der Polizei nahmen rund 200 Menschen am sogenannten Bundesstaaten-Treffen teil. Bei drei angemeldeten Gegenprotesten in unmittelbarer Nähe wurden in der Spitze zusammen etwa 800 Teilnehmer gezählt. Damit war der Gegenprotest zahlenmäßig deutlich größer.

Zu den Gegenveranstaltungen hatte unter anderem das Bündnis gegen Rechts Darmstadt aufgerufen. Die zentrale Kundgebung auf dem Karolinenplatz stand unter dem Motto „Der Kaiser hat abgedankt, die Demokratie lebt“. Vor der Veranstaltung waren von Seiten der Organisatoren des Gegenprotests deutlich höhere Teilnehmerzahlen für das Reichsbürger-Treffen für möglich gehalten worden. Die tatsächlich von der Polizei erfasste Zahl lag schließlich bei rund 200.

Parallel fand auf dem Friedensplatz das bereits von der Stadt angekündigte Internationale Begegnungsfest statt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte für den 26. September gemeinsam mit dem Ausländerbeirat zu der Veranstaltung mit Musik, Tanz, Informationsständen und internationalen kulinarischen Angeboten eingeladen.

Blockade stoppt geplanten Aufzug

Am Nachmittag sollte sich der angemeldete Aufzug des Bundesstaaten-Treffens durch Teile der Innenstadt bewegen. Nach Polizeiangaben startete er gegen 16.20 Uhr. Weil sich bereits vor dem Hessischen Landesmuseum Protestierende auf der Straße befanden, wurde der Aufzug nach Abstimmung zwischen Versammlungsbehörde und Verantwortlichen zunächst in umgekehrter Richtung geführt.

Etwa zehn Minuten später blockierten mehrere hundert Teilnehmer der Gegenveranstaltungen im Bereich Schulstraße und Kirchstraße die vorgesehene Strecke. Der Aufzug konnte dort nicht weitergeführt werden. Die Verantwortlichen verständigten sich daraufhin in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde auf eine Änderung der Route. Der Zug kehrte schließlich zum Karolinenplatz zurück. Eine gewaltsame Auflösung der Blockade wird in der veröffentlichten Polizeibilanz nicht genannt.

Gegen 18.25 Uhr war der Aufzug beendet. Nach der anschließenden Abschlusskundgebung begann der Abbau. Zu diesem Zeitpunkt hatten auch die Gegenveranstaltungen bereits deutlich an Teilnehmern verloren.

Polizei meldet weitgehend friedlichen Verlauf

Die Polizei bewertete den Einsatz insgesamt als weitgehend störungsfrei und friedlich. Gegen Ende des Aufzugs kam es nach ihren Angaben zu einem Streit zwischen zwei Medienschaffenden. Polizeikräfte stellten deren Personalien fest. Die Hintergründe sollten weiter ermittelt werden. Angaben zu Verantwortlichkeiten machte die Polizei zunächst nicht.

Aus dem Bereich des Gegenprotests wurde außerdem einmal Pyrotechnik gezündet. Weitere besondere Vorkommnisse waren der Polizei bis zum Zeitpunkt ihrer Abschlussmeldung nicht bekannt. Während der Veranstaltungen kam es zeitweise zu Einschränkungen im Straßenverkehr sowie im öffentlichen Nahverkehr. Die Verkehrsmaßnahmen wurden nach dem Ende der Versammlungen schrittweise aufgehoben.

Bereits im Vorfeld hatte das Polizeipräsidium Südhessen darauf hingewiesen, dass sich seine Maßnahmen am Verhalten der Teilnehmer orientieren würden. Ziel sei es gewesen, die Versammlungsfreiheit für die verschiedenen Veranstaltungen zu gewährleisten und zugleich einen sicheren und geordneten Ablauf sicherzustellen.

Was der Verfassungsschutz unter Reichsbürgern versteht

Der Begriff „Reichsbürger“ bezeichnet keine einheitliche Organisation. Das Bundesamt für Verfassungsschutz fasst darunter gemeinsam mit sogenannten Selbstverwaltern eine heterogene Szene aus Einzelpersonen, kleineren Gruppierungen, überregionalen Zusammenschlüssen und digitalen Netzwerken zusammen.

Nach der Definition des Bundesamtes lehnen Angehörige dieser Szene die Existenz oder die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise deren Rechtsordnung ganz oder teilweise ab. Manche berufen sich dabei auf ein historisches Deutsches Reich, andere auf verschwörungsideologische Vorstellungen oder ein angebliches Naturrecht. Selbstverwalter vertreten teilweise die Auffassung, sie könnten sich einseitig außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stellen.

Dabei ist die Szene nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden ideologisch und organisatorisch nicht einheitlich. Die Zugehörigkeit zu einer konkreten Veranstaltung allein erlaubt deshalb keine Aussage darüber, welche weitergehenden Positionen eine einzelne Person vertritt oder ob sie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Für das Jahr 2024 rechnete das Bundesamt für Verfassungsschutz der Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene bundesweit etwa 26.000 Personen zu. Die Behörde verweist zugleich auf ein besonderes Gefährdungspotenzial bei Teilen der Szene, unter anderem wegen der grundsätzlichen Ablehnung staatlicher Strukturen und einer bei einzelnen Angehörigen festgestellten Waffenaffinität.

Für Hessen nannte die hessenschau unter Berufung auf den Verfassungsschutz anlässlich des Treffens rund 1.200 Personen, die dem Reichsbürger-Spektrum zugerechnet beziehungsweise vom Verfassungsschutz beobachtet würden.

Versammlungsfreiheit gilt auch für umstrittene Gruppen

Dass eine Veranstaltung einer vom Verfassungsschutz beobachteten Szene zugeordnet wird, bedeutet nicht automatisch, dass eine Versammlung verboten werden kann. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt grundsätzlich unabhängig von den vertretenen politischen Positionen. Behörden können Veranstaltungen beschränken oder einschreiten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

In Darmstadt setzte die Stadt deshalb auf die Begleitung durch Versammlungsbehörde und Polizei sowie auf die räumliche Organisation der verschiedenen Veranstaltungen. Der Samstag endete nach der abschließenden Polizeibilanz ohne größere Auseinandersetzungen. Der zentrale Konflikt spielte sich auf der Straße ab: Rund 200 Teilnehmer des Bundesstaaten-Treffens standen zeitweise rund viermal so vielen Menschen bei den angemeldeten Gegenprotesten gegenüber.

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