Streit um Rente nach 45 Jahren: DIW berechnet Folgen für Frauen

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Die geplante Rentenreform könnte für viele Frauen erhebliche Auswirkungen haben. In Teilen der Union wird darüber diskutiert, bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren künftig nur noch tatsächliche Arbeitsjahre anzuerkennen. Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen könnten damit aus der Berechnung herausfallen. Eine am Freitag, 6. November 2026, veröffentlichte Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass eine solche Änderung Frauen wesentlich stärker treffen würde als Männer.

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Mehr als jede zweite bisherige Bezieherin könnte Anspruch verlieren

Für die Untersuchung wertete das DIW Rentenversicherungsdaten des Geburtsjahrgangs 1958 aus. Von den Menschen dieses Jahrgangs, die eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezogen, waren 153.470 Männer und 123.658 Frauen.

Würden Kindererziehungs- und Pflegezeiten nicht mehr auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre angerechnet, hätten 52,1 Prozent der bisherigen Bezieherinnen keinen Anspruch auf diese Rentenart gehabt. Bei den Männern wären lediglich 0,5 Prozent betroffen gewesen. Insgesamt hätten 23,5 Prozent der untersuchten Rentnerinnen und Rentner die Voraussetzungen für den abschlagsfreien früheren Renteneintritt nicht mehr erfüllt.

Besonders deutlich wäre der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland. Während in Westdeutschland 57,2 Prozent der betroffenen Rentnerinnen ihren Anspruch verloren hätten, wären es in Ostdeutschland 35,9 Prozent gewesen. Das DIW führt diesen Unterschied unter anderem auf verschiedene Erwerbsbiografien zurück.

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Kindererziehungszeiten sind für Frauen besonders wichtig

Die Berechnungen verdeutlichen, welche Bedeutung die Kindererziehung für den Rentenanspruch hat. Von den untersuchten Rentnerinnen hatten 83,6 Prozent anrechenbare Kinderzeiten angesammelt. Bei den Männern lag dieser Anteil bei lediglich 1,6 Prozent.

Auch Pflegezeiten waren bei Frauen deutlich häufiger vertreten. Während 17,9 Prozent der Rentnerinnen entsprechende Zeiten aufwiesen, waren es unter den Männern 2,6 Prozent. Allerdings ist der Einfluss der Pflegezeiten auf das Erreichen der 45 Versicherungsjahre deutlich geringer als derjenige der Kinderzeiten.

Nach Angaben des DIW waren Frauen in Westdeutschland häufiger von Erwerbsunterbrechungen wegen der Kindererziehung betroffen. In Ostdeutschland gingen Frauen auch mit Kindern häufiger durchgehend einer Erwerbstätigkeit nach. Dadurch sind dort weniger Frauen für das Erreichen der erforderlichen Versicherungsjahre auf zusätzliche Kinderzeiten angewiesen.

Union und SPD streiten über die Zukunft der Frührente

Hintergrund der Berechnungen ist der Streit über die sogenannte Rente mit 63. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte im Juni 2026 empfohlen, den abschlagsfreien vorgezogenen Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich zunächst für eine vollständige Umsetzung der Kommissionsempfehlungen ausgesprochen.

In Teilen der Union werden inzwischen auch andere Modelle diskutiert. Ein möglicher Kompromiss sieht vor, die Rentenart grundsätzlich zu erhalten, die Voraussetzungen aber zu verschärfen. Dabei könnten Kindererziehungs- und Pflegezeiten künftig weniger stark oder gar nicht mehr berücksichtigt werden. Die CDU-Politikerin Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, hat eine stärkere Orientierung an tatsächlichen Arbeitsjahren als möglichen Kompromiss bezeichnet.

Innerhalb der Union ist diese Lösung allerdings umstritten. Auch die SPD lehnt eine Einschränkung der Kindererziehungszeiten ab. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt hatte ausdrücklich betont, dass Kindererziehung für ihre Partei zur anerkannten Lebensleistung gehöre.

Ein abgestimmter Gesetzentwurf zur Streichung dieser Zeiten liegt bislang nicht vor. Am 4. November lehnte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales einen Antrag der Linken zum Erhalt der abschlagsfreien Rente ab. Damit wurde allerdings weder ihre Abschaffung noch eine Änderung der Anrechnungszeiten beschlossen.

So funktioniert die Rente mit 63 derzeit

Die Bezeichnung Rente mit 63 ist inzwischen überholt. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht weiterhin einen abschlagsfreien Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze, allerdings erst nach mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren und ab einem bestimmten Lebensalter.

Für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren. Die reguläre Altersgrenze beträgt für diese Jahrgänge 67 Jahre.

Bislang zählen zu den erforderlichen Versicherungszeiten neben Beiträgen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit auch Zeiten der Kindererziehung und nicht erwerbsmäßigen Pflege. Kinder können dabei bis zu ihrem zehnten Geburtstag rentenrechtlich berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen außerdem Zeiten mit Sozialleistungsbezug.

Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren. Diese kann grundsätzlich bereits ab 63 Jahren bezogen werden, allerdings mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns.

Eine mögliche Streichung von Kinder- und Pflegezeiten bei der 45-jährigen Wartezeit würde nicht automatisch bedeuten, dass sämtliche Rentenansprüche aus Kindererziehung oder Pflege entfallen. Eine solche weitergehende Änderung ist bislang nicht konkret vorgesehen.

DIW sieht begrenzte Einsparungen durch strengere Regeln

Neben den Auswirkungen auf Frauen und Männer untersuchte das DIW auch die finanziellen Folgen verschiedener Reformmodelle. Der Ausschluss von Kindererziehungs- und Pflegezeiten würde demnach nur einen begrenzten Teil der möglichen Einsparungen einer vollständigen Abschaffung der abschlagsfreien Frührente erreichen.

Die Einsparungen entsprächen nach den Berechnungen lediglich 20,6 Prozent des Einsparpotenzials einer vollständigen Abschaffung. Dieses hatte das DIW in einer früheren Untersuchung für den Geburtsjahrgang 1957 auf rund 10,1 Milliarden Euro beziffert. Dabei handelt es sich um den berechneten Gesamtwert der Einsparungen über die verbleibende Rentenbezugsdauer eines Jahrgangs, nicht um jährliche Einsparungen.

Auch eine Verlängerung der erforderlichen Versicherungszeit von 45 auf 47 Jahre wurde untersucht. Bei diesem Modell hätten 51,2 Prozent der bisherigen Bezieherinnen und 38,3 Prozent der Männer des Jahrgangs 1958 ihren Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente verloren. Der finanzielle Effekt wäre größer als bei einer Streichung der Kinder- und Pflegezeiten.

Frauenverbände warnen vor zusätzlicher Benachteiligung

Die Überlegungen aus der Union stoßen bei mehreren Verbänden auf Widerstand. Der Deutsche Frauenrat und der Deutsche LandFrauenverband kritisierten bereits im Oktober eine mögliche Einschränkung der Anrechnungszeiten. Auch der Deutsche Juristinnenbund wandte sich am 3. November gegen eine Reform, bei der Kindererziehung und Pflege für den Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente an Bedeutung verlieren würden.

Die Verbände argumentieren, dass unbezahlte Sorgearbeit bereits heute überwiegend von Frauen übernommen werde und eine Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen bestehende Unterschiede bei der Altersversorgung vergrößern könnte.

Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an der gesetzlichen Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Welche Änderungen bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren tatsächlich in einen Gesetzentwurf aufgenommen werden, ist noch offen.

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