
Die geplante Rentenreform sorgt erneut für Meinungsverschiedenheiten zwischen Union und SPD. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch möchte Bundestagsfraktionen und möglicherweise auch Ministerpräsidenten stärker in die Verhandlungen einbeziehen. Unionsfraktionsvize Johannes Winkel lehnt zusätzliche Beratungsrunden dagegen ab. Im Mittelpunkt steht die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.
Matthias Miersch hat sich dafür ausgesprochen, die Rentenreform vor einer Entscheidung im Bundeskabinett auf eine breitere politische Grundlage zu stellen. In einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit brachte der SPD-Fraktionsvorsitzende eine frühzeitige Beteiligung der Bundestagsfraktionen und möglicherweise der Regierungschefs der Länder ins Gespräch.
Nach seinen Vorstellungen könnten die unterschiedlichen Positionen bereits vor dem Kabinettsbeschluss zusammengeführt werden. Ähnliche Verfahren habe es bei anderen Gesetzesvorhaben gegeben. Welche konkrete Form die zusätzlichen Beratungen erhalten sollen, ist noch offen. Ein förmlich vereinbarter Rentengipfel existiert bislang nicht.
Hintergrund sind anhaltende Meinungsverschiedenheiten über zentrale Bestandteile der Reform. Besonders die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte stößt auch innerhalb der Regierungsparteien auf Widerstand.
Johannes Winkel, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der Jungen Union, widersprach dem Vorschlag am Sonntag, 11. Oktober 2026. Der Unionspolitiker hält es nicht für sinnvoll, nach den Beratungen der Rentenkommission und den bisherigen politischen Vereinbarungen weitere Akteure in einem neuen Verhandlungsformat zusammenzubringen.
Winkel verwies darauf, dass sich die Bundesregierung und die Koalitionsspitzen bereits vor der Sommerpause auf die Umsetzung der Reformempfehlungen als Gesamtpaket verständigt hätten. Auch die Führungsspitzen der Bundestagsfraktionen hätten diesen Kurs Ende August bestätigt.
Aus seiner Sicht müsse die Koalition nun die vereinbarten Entscheidungen umsetzen, statt den Abstimmungsprozess erneut auszuweiten.
Der zentrale Streitpunkt der Rentenreform 2026 betrifft die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte im Juni insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehört die Abschaffung des besonderen abschlagsfreien Rentenzugangs nach 45 Versicherungsjahren.
Nach geltendem Recht können Menschen mit mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist das frühestens mit 65 Jahren möglich. Die häufig verwendete Bezeichnung Rente mit 63 beschreibt die heutigen Altersgrenzen deshalb nicht mehr zutreffend.
Neben Beitragszeiten aus Beschäftigung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kindererziehung und Pflege bei den erforderlichen Versicherungsjahren berücksichtigt werden.
Davon zu unterscheiden ist die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren. Sie kann bereits ab 63 Jahren beansprucht werden, allerdings mit dauerhaften Abschlägen. Die Rentenkommission empfiehlt auch für diesen Zugang Veränderungen.
Die Abschaffung der besonderen Regelung ist nicht nur zwischen Union und SPD umstritten. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) setzt sich für deren Erhalt ein. Auch mehrere ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten haben Kritik an den Reformplänen geäußert.
Miersch hatte die grundsätzliche Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren im August noch ausdrücklich unterstützt. Zugleich sprach er sich dafür aus, mögliche Übergangsfristen, Vertrauensschutz und besondere Lösungen für Menschen in körperlich belastenden Berufen zu prüfen.
Damit geht es innerhalb der Koalition nicht ausschließlich um die grundsätzliche Richtung der Reform. Umstritten ist auch, welche Ausnahmen und Übergangsregelungen für besonders betroffene Versicherte vorgesehen werden sollen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) arbeitet an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reformempfehlungen. Das Vorhaben umfasst neben dem Renteneintritt auch weitergehende Veränderungen bei der Finanzierung und Ausgestaltung der Altersvorsorge.
Die Rentenkommission empfiehlt unter anderem eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge und eine langfristige Ausweitung des Versichertenkreises. Die Bundesregierung muss über die konkrete gesetzliche Umsetzung entscheiden.
Für Versicherte gelten unterdessen weiterhin die bisherigen gesetzlichen Rentenregelungen. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist noch nicht beschlossen. Offen ist insbesondere, ob die Koalition bei den geplanten Änderungen zusätzliche Schutzregelungen vereinbart und ob weitere Gespräche vor dem Kabinettsbeschluss stattfinden.
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