
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat innerhalb der Union eine neue Debatte über den parlamentarischen Umgang mit der AfD ausgelöst. Der CDU-Politiker spricht sich dafür aus, Kandidaten der AfD bei Wahlen zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen nicht grundsätzlich scheitern zu lassen. Aus der Unionsfraktion und von der SPD kam am Sonntag deutlicher Widerspruch. Der Streit betrifft einen wichtigen Unterschied: Die AfD besitzt aufgrund ihrer Fraktionsstärke Vorschlagsrechte für mehrere Ausschussvorsitze. Einen Anspruch darauf, dass ihre Kandidaten anschließend tatsächlich gewählt werden, gibt es jedoch nicht.
Rhein begründete seinen Vorstoß in einem Interview mit dem Magazin „Stern“. Die AfD sei gewählt worden und müsse im parlamentarischen Betrieb entsprechend behandelt werden. Inhaltlich und personell wolle er weiterhin klare Grenzen zur Partei ziehen. Diese Abgrenzung dürfe seiner Ansicht nach aber nicht bedeuten, die AfD grundsätzlich von parlamentarischen Funktionen fernzuhalten.
Als konkretes Beispiel nannte Rhein die AfD Ausschussvorsitze im Bundestag. Er verwies darauf, dass AfD-Abgeordnete im hessischen Landtag und in anderen Landesparlamenten Ausschüsse leiten. In Hessen stehen derzeit unter anderem der Haushaltsausschuss, der Rechtspolitische Ausschuss sowie der Ausschuss für Europa, Internationales und Bürokratisierung unter Vorsitz von AfD-Abgeordneten.
Der hessische Regierungschef verbindet diesen Ansatz ausdrücklich nicht mit einer inhaltlichen Zusammenarbeit mit der AfD. Er hatte bereits zuvor dafür geworben, zwischen politischer Abgrenzung und dem Umgang mit einer gewählten Fraktion im parlamentarischen Alltag zu unterscheiden.
In der Unionsfraktion des Bundestages stieß Rheins Forderung noch am Sonntag auf Ablehnung. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Catarina dos Santos-Wintz machte deutlich, dass aus dem Vorschlagsrecht einer Fraktion kein Anspruch auf einen Vorsitz folge.
Entscheidend sei die Wahl durch die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses. Die von der AfD vorgeschlagenen Abgeordneten hätten dort bislang keine ausreichende Unterstützung gefunden. Dass die Situation in einzelnen Landtagen anders aussehe, ändere daran nichts.
Damit stellt sich eine Vertreterin der Bundestagsfraktion gegen den Vorstoß eines prominenten CDU-Ministerpräsidenten. Rhein ist nicht nur Regierungschef in Hessen, sondern auch Landesvorsitzender der dortigen CDU.
Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, verteidigte das bisherige Verfahren. Die vorgeschlagenen AfD-Kandidaten hätten die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht. Er sieht die Ursache dafür bei den jeweiligen Bewerbern und nicht bei den Ausschussmitgliedern, die gegen sie stimmen.
Der Konflikt ist nicht neu. Nach der Bundestagswahl 2025 erhielt die AfD aufgrund ihrer Fraktionsstärke das Vorschlagsrecht für sechs Ausschussvorsitze. Dazu gehörten der Haushaltsausschuss sowie die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, Finanzen, Arbeit und Soziales, Inneres und der Petitionsausschuss.
Bei den konstituierenden Sitzungen am 21. Mai 2025 erreichte jedoch keiner der vorgeschlagenen AfD-Abgeordneten die notwendige Mehrheit. Die betreffenden Ausschüsse wurden daraufhin kommissarisch von anderen Abgeordneten geleitet.
Besondere politische Bedeutung hat der Haushaltsausschuss. Sein Vorsitz wurde traditionell von der stärksten Oppositionsfraktion gestellt. Seit der Bundestagswahl 2025 ist dies die AfD. Auch dort reichte das Vorschlagsrecht jedoch nicht aus, um einen Kandidaten ohne Zustimmung einer Mehrheit im Ausschuss ins Amt zu bringen.
Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Bundestages ist vergleichsweise klar. Bereits im September 2024 entschied das Bundesverfassungsgericht über Klagen der AfD-Fraktion aus der vorherigen Wahlperiode.
Das Gericht bestätigte zwar grundsätzlich das Recht der Fraktionen auf Gleichbehandlung bei der Verteilung von Ausschussvorsitzen. Zugleich stellte es fest, dass die Ausschüsse über ihre Vorsitzenden abstimmen dürfen. Die Durchführung solcher Wahlen bewegt sich nach dem Urteil innerhalb der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages. Die damaligen Klagen der AfD blieben deshalb ohne Erfolg.
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass die Vorsitze grundsätzlich entsprechend der Stärke der Fraktionen verteilt werden. Können sich die Fraktionen im Ältestenrat nicht einigen, kommt das sogenannte Zugriffsverfahren zum Einsatz. Dadurch erhält eine Fraktion zunächst das Recht, für einen bestimmten Ausschuss einen Kandidaten vorzuschlagen. Über die konkrete Person entscheidet anschließend der Ausschuss.
Rheins Vorschlag zielt deshalb nicht auf eine notwendige Änderung der Rechtslage. Er fordert vielmehr eine Veränderung des politischen Abstimmungsverhaltens, insbesondere bei Abgeordneten der Union.
Parallel zur Diskussion über die Ausschussvorsitze bekräftigte Rhein seine ablehnende Haltung gegenüber einem Verbotsverfahren gegen die AfD. Er plädiert dafür, die politische Auseinandersetzung mit der Partei über konkurrierende politische Angebote zu führen.
Dabei argumentiert Rhein, ein Verbotsverfahren würde voraussichtlich mehrere Jahre dauern und sein Ausgang sei offen. Seine Position steht damit für einen Kurs, der institutionelle parlamentarische Beteiligung und scharfe politische Abgrenzung miteinander verbinden soll.
Die Debatte reicht damit über die Besetzung einzelner Ausschüsse hinaus. Sie berührt die grundsätzliche Frage, wie die etablierten Parteien mit einer AfD umgehen, die im Bundestag über erheblich mehr Mandate verfügt als noch in früheren Wahlperioden. Rheins Vorstoß zeigt zugleich, dass es innerhalb der Union unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, wo im parlamentarischen Alltag die Grenze zwischen politischer Abgrenzung und institutioneller Gleichbehandlung verlaufen soll.
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