
In Lahnau-Waldgirmes im hessischen Lahn-Dill-Kreis müssen sich Autofahrer auf eine fünftägige Straßensperrung einstellen. Von Montag, 26. Oktober, bis einschließlich Freitag, 30. Oktober 2026, wird ein Abschnitt der Rodheimer Straße für Kraftfahrzeuge vollständig gesperrt. Grund ist die Verlegung einer Glasfaser-Telekommunikationsleitung. Die Gemeinde kündigt eine innerörtliche Umleitung an. Auch für Menschen, die Grundstücke im Baustellenbereich erreichen müssen, gelten besondere Regelungen.
Die Vollsperrung der Rodheimer Straße in Waldgirmes betrifft den Abschnitt zwischen der Einmündung Lauterstraße und der Kreuzung Dorlarer Straße/Naunheimer Straße. Damit ist ein Teil der Landesstraße 3286 innerhalb des Lahnauer Ortsteils betroffen. Die Straße führt von Waldgirmes in Richtung Biebertal und ist eine örtliche Verbindung zwischen den beiden Gemeinden.
Die angekündigte Sperrung beschränkt sich auf den genannten innerörtlichen Abschnitt. Eine Vollsperrung der gesamten Landesstraße zwischen Waldgirmes und Rodheim-Bieber ist nicht angekündigt.
Eine genaue Uhrzeit für den Beginn am Montag oder die geplante Freigabe am Freitag nennt die Gemeinde nicht. Der veröffentlichte Zeitraum umfasst die fünf Tage vom 26. bis einschließlich 30. Oktober. Verkehrsteilnehmer müssen sich an der Beschilderung vor Ort orientieren.
Während der Bauarbeiten wird der Kraftfahrzeugverkehr über eine innerörtliche Umleitung geführt. Die Strecke soll entsprechend ausgeschildert werden. Die Gemeinde bittet Autofahrer, die ausgewiesene Verkehrsführung zu nutzen.
Die genaue Streckenführung ist einem Verkehrszeichenplan zu entnehmen, den die Gemeinde zusammen mit ihrer Ankündigung veröffentlicht hat. Eine U-Nummer oder eine vollständige Auflistung der Umleitungsstraßen enthält die schriftliche Mitteilung nicht.
Besondere Hinweise gibt es auch zum Parken. Fahrzeuge sollen nach Angaben der Gemeinde weder im Baustellenbereich noch entlang der ausgeschilderten Umleitungsstrecke abgestellt werden. Damit sollen die Bauarbeiten und der umgeleitete Verkehr möglichst ungehindert ablaufen können.
Der Hinweis betrifft sowohl Anwohner als auch andere Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge während der Bauzeit im betroffenen Bereich abstellen möchten. Konkrete Angaben zu zusätzlichen Fahrzeiten durch die Umleitung liegen nicht vor.
Für Anwohner der Rodheimer Straße ist insbesondere die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke relevant. Grundsätzlich gilt die vollständige Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr auch im betroffenen Straßenabschnitt.
Allerdings sind in besonderen Fällen Ausnahmen möglich. Wenn eine Zufahrt zu einem Grundstück zwingend erforderlich ist, kann die Befahrung des gesperrten Bereichs gegebenenfalls erlaubt werden. Voraussetzung ist eine vorherige Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
Eine generelle Freigabe für sämtliche Anlieger bedeutet diese Regelung nicht. Ob eine Zufahrt möglich ist, muss im jeweiligen Einzelfall geklärt werden.
Betroffene können sich dafür an die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Lahnau wenden. Sie stellt den Kontakt zur verantwortlichen Bauleitung der Fosvia Deutschland GmbH her, die die Arbeiten ausführt.
Das zuständige Ordnungs- und Gewerbeamt ist unter der Telefonnummer 06441 9644-22 erreichbar.
Während Autofahrer den gesperrten Straßenabschnitt grundsätzlich nicht befahren dürfen, soll die Rodheimer Straße für Fußgänger weiterhin passierbar bleiben. Allerdings kündigt die Gemeinde Einschränkungen während der Bauarbeiten an.
Eine durchgehend uneingeschränkte Nutzung aller Gehwege ist damit nicht zugesichert. Welche Bereiche im Einzelnen betroffen sein werden, geht aus der schriftlichen Ankündigung nicht hervor.
Die Regelung unterscheidet ausdrücklich zwischen dem vollständig gesperrten Kraftfahrzeugverkehr und dem weiterhin möglichen, aber eingeschränkten Fußgängerverkehr.
Waldgirmes ist über regionale Busverbindungen an die umliegenden Orte angebunden. Nach den veröffentlichten Fahrplanunterlagen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds verkehren die Linien 24 und 240 im Bereich Waldgirmes.
Ob die Sperrung der Rodheimer Straße vom 26. bis 30. Oktober Änderungen für einzelne Busfahrten erforderlich macht, war zunächst nicht konkretisiert. Angaben zu möglichen Haltestellenausfällen, zusätzlichen Umleitungen oder veränderten Abfahrtszeiten lagen zunächst nicht vor.
Fahrgäste können sich über die aktuellen Verkehrsmeldungen und die Verbindungsauskunft des Rhein-Main-Verkehrsverbunds informieren. Aus der Straßensperrung allein lässt sich nicht ableiten, welche Fahrten betroffen sein werden.
Hinter den Arbeiten steht der weitere Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Lahnau. Nach Angaben der Gemeinde ist das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser, kurz UGG, für den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet zuständig. Die konkreten Arbeiten an der Rodheimer Straße werden von der Fosvia Deutschland GmbH durchgeführt.
Bei dem Bauvorhaben geht es um die Verlegung einer Glasfaser-Telekommunikationsleitung. Die Sperrung ist damit Teil des Ausbaus der digitalen Infrastruktur und keine angekündigte Fahrbahnsanierung.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass sie den Glasfaserausbau nicht selbst durchführt. Bei allgemeinen Fragen, Beschwerden oder Problemen im Zusammenhang mit dem Ausbau verweist sie deshalb auf UGG.
Für die Abstimmung zwingend notwendiger Grundstückszufahrten während der Sperrung bleibt dagegen die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde die erste Anlaufstelle.
Die Bauarbeiten an der Rodheimer Straße sind für den Zeitraum vom 26. bis 30. Oktober vorgesehen. Bis einschließlich Freitag soll der betroffene Abschnitt für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt bleiben. Eine abweichende zeitliche Regelung wurde zunächst nicht veröffentlicht.
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