Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 Euro, doch 2027 ist offen

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Beim Rundfunkbeitrag stehen mögliche Veränderungen bevor. Für Beitragszahler ändert sich an der Höhe zunächst jedoch nichts. Weiterhin werden 18,36 Euro pro Monat und Wohnung fällig. Eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags ist nicht beschlossen. Gleichzeitig laufen mehrere Entwicklungen, die für die kommenden Monate und insbesondere für das Jahr 2027 wichtig werden könnten.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, empfiehlt ab dem 1. Januar 2027 einen monatlichen Beitrag von 18,64 Euro. Das wären 28 Cent mehr als bisher. Ob diese Erhöhung tatsächlich kommt, hängt jedoch nicht allein von der Empfehlung der KEF ab. Auch die Länder und ein noch anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht spielen eine zentrale Rolle.

Rundfunkbeitrag bleibt 2026 bei 18,36 Euro

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag weiterhin 18,36 Euro im Monat. Im gesetzlichen Zahlungsrhythmus werden in der Regel 55,08 Euro für drei Monate fällig. Wer für ein ganzes Jahr im Voraus zahlt, kommt derzeit auf 220,32 Euro.

Damit hat sich die Beitragshöhe seit August 2021 nicht verändert. Ursprünglich hatte die KEF für die laufende Beitragsperiode empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder entschieden Ende 2024 jedoch, den bisherigen Betrag zunächst für zwei weitere Jahre beizubehalten. ARD und ZDF wandten sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht. Sie sehen durch die ausgebliebene Erhöhung die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt.

KEF schlägt für 2027 nur noch 18,64 Euro vor

Inzwischen hat sich die Ausgangslage verändert. In ihrem 25. Bericht vom Februar 2026 reduzierte die KEF ihre Empfehlung.

Statt 18,94 Euro hält die Kommission für die verbleibenden Jahre der Beitragsperiode 2027 und 2028 nun einen Monatsbeitrag von 18,64 Euro für erforderlich. Das entspricht einer Erhöhung um 28 Cent gegenüber dem aktuellen Beitrag.

Die KEF begründet die niedrigere Empfehlung unter anderem mit stabileren Beitragserträgen, höheren Finanzerträgen und zusätzlichen Eigenmitteln der Rundfunkanstalten. Die Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spielen für diese Berechnung nach Angaben der Kommission bislang dagegen nur eine geringe Rolle. Größere finanzielle Auswirkungen des Reformstaatsvertrags erwartet die KEF erst für die Beitragsperiode ab 2029.

Für einen Haushalt würde ein Monatsbeitrag von 18,64 Euro Mehrkosten von 3,36 Euro im Jahr bedeuten. Statt derzeit 220,32 Euro wären dann rechnerisch 223,68 Euro pro Jahr fällig.

Eine endgültig beschlossene Beitragserhöhung zum 1. Januar 2027 gibt es derzeit jedoch nicht.

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Streit um Erhöhung

Parallel beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der ausgebliebenen Beitragserhöhung ab 2025. Am 23. Juni 2026 verhandelte der Erste Senat in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden von ZDF und den neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten.

Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang die Länder von einer durch die KEF festgestellten Finanzierung abweichen dürfen.

Die KEF soll den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unabhängig ermitteln. Ihre Empfehlung bildet anschließend die Grundlage für die politische Festsetzung des Beitrags durch die Länder. Nach der bisherigen Rechtsprechung sind Abweichungen von der KEF-Empfehlung nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Bis zum 28. September 2026 war auf der veröffentlichten Entscheidungsübersicht des Bundesverfassungsgerichts noch keine Entscheidung zu diesem Verfahren ausgewiesen. Damit ist offen, welche Folgen das Verfahren für die konkrete Beitragshöhe haben wird.

Neuer Online-Service zeigt Kontostand und Zahlungstermine

Eine unmittelbare Änderung gibt es dagegen beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst. Seit September können private Beitragszahler ihren persönlichen Kontostand erstmals direkt online abrufen.

Für die Abfrage sind die neunstellige Beitragsnummer und das Geburtsdatum der Person erforderlich, auf deren Namen das Beitragskonto geführt wird. Eine zusätzliche Registrierung ist nicht notwendig. Angezeigt wird unter anderem, ob das Konto ausgeglichen ist, ob ein Zahlungsrückstand oder eine Überzahlung besteht und wann die nächsten Beiträge fällig werden.

Der Dienst ist kostenlos und rund um die Uhr verfügbar. Er richtet sich grundsätzlich an Personen, die den Rundfunkbeitrag für eine private Wohnung zahlen.

Damit können Beitragszahler schneller prüfen, ob Zahlungen korrekt verbucht wurden oder noch offene Beträge bestehen.

Überweisungszahler müssen Termine selbst im Blick behalten

Besonders relevant ist der neue Kontostand für Menschen, die ihren Rundfunkbeitrag selbst überweisen. Der Beitragsservice stellt bereits seit 2025 schrittweise auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung um.

Wer nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, soll künftig nur noch einmal ein Schreiben mit seinen jährlich wiederkehrenden Zahlungsterminen erhalten. Weitere regelmäßige Zahlungsaufforderungen werden anschließend nicht mehr verschickt.

Bis jemand tatsächlich auf dieses Verfahren umgestellt wurde und das entsprechende Schreiben erhalten hat, bleibt die bisherige Zahlungsweise bestehen.

Nach der Umstellung liegt es jedoch beim Beitragszahler, die festgelegten Termine selbst einzuhalten. Wird eine Zahlung versäumt und entsteht ein Rückstand, kann ein Festsetzungsbescheid folgen. Dabei fällt ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld an, mindestens jedoch acht Euro.

Rundfunkbeitrag wurde nicht abgeschafft

Berichte oder Beiträge, die am 28. September 2026 den Eindruck einer aktuellen Abschaffung der sogenannten GEZ erwecken, ändern an der Rechtslage nichts.

Die frühere Gebühreneinzugszentrale gibt es bereits seit 2013 nicht mehr. Ihre Aufgaben übernahm damals der heutige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dieser verwaltet nach eigenen Angaben rund 47 Millionen Beitragskonten.

Auch der Rundfunkbeitrag selbst besteht unverändert fort.

Für Beitragszahler bedeutet das derzeit vor allem: 2026 bleibt es bei 18,36 Euro pro Monat. Für 2027 steht eine Erhöhung auf 18,64 Euro im Raum, sie ist aber noch nicht endgültig festgelegt. Gleichzeitig erleichtert der neue Online-Kontostand die Kontrolle der eigenen Zahlungen. Wer selbst überweist, muss wegen der schrittweisen Umstellung auf einmalige Zahlungsinformationen besonders auf seine persönlichen Fälligkeitstermine achten.

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