So viele Haushalte beziehen Wohngeld wie nie zuvor

Erbschaftsteuer vor dem Umbruch? Was sich für Erben ändern könnte
Deutschland belegt laut OECD Taxing Wages 2026 Rang 2 der höchsten Steuerlast.

Teilen:

Die Zahl der Wohngeldhaushalte in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht. Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte die staatliche Unterstützung für ihre Wohnkosten. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben für das Wohngeld auf knapp fünf Milliarden Euro. Während damit so viele Haushalte unterstützt wurden wie noch nie seit Beginn der vergleichbaren Statistik, plant die Bundesregierung ab 2027 Einschnitte bei der Leistung.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhöhte sich die Zahl der Wohngeldhaushalte innerhalb eines Jahres um 7,2 Prozent. Das entspricht einem Zuwachs von rund 90.000 Haushalten. Ende 2025 erhielten damit 3,2 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland Wohngeld. Ein Jahr zuvor waren es noch 3,0 Prozent gewesen.

Auch finanziell erreichte das Wohngeld einen neuen Höchstwert. Bund und Länder gaben 2025 zusammen rund 4,992 Milliarden Euro aus. Im Vorjahr waren es etwa 4,689 Milliarden Euro gewesen. Die Ausgaben erhöhten sich damit um 6,4 Prozent. Sowohl bei der Zahl der unterstützten Haushalte als auch bei den Gesamtausgaben handelt es sich laut Destatis um die höchsten Werte seit Beginn der entsprechenden Zeitreihe im Jahr 2005.

Durchschnittlicher Wohngeldanspruch steigt auf 296 Euro

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch erhöhte sich 2025 ebenfalls. Ende des Jahres lag er bei 296 Euro pro Haushalt und damit 3,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Hintergrund des Anstiegs war unter anderem die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung von Preisen und Mieten.

Das Wohngeld richtet sich an Haushalte mit niedrigen Einkommen, deren Einkommen grundsätzlich ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, bei denen die Wohnkosten aber eine besondere Belastung darstellen. Mieter können einen Mietzuschuss erhalten. Wer selbst genutztes Wohneigentum besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss bekommen.

Die mit Abstand größte Gruppe unter den Empfängern waren 2025 Mieter. Rund 1,1 Millionen Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger beziehungsweise 82 Prozent waren Hauptmieter. Etwa 132.000 lebten in Heimen. Rund 91.000 Haushalte mit Wohneigentum erhielten einen Lastenzuschuss.

Besonders viele Rentner und Familien erhalten Wohngeld

Eine große Rolle spielt das Wohngeld für ältere Menschen mit niedrigen Einkommen. In 51 Prozent der Wohngeldhaushalte war Ende 2025 ein Rentner, eine Rentnerin oder eine pensionierte Person die Haupteinkommensperson. Das entsprach rund 682.000 Haushalten. 581.000 davon waren alleinstehende Personen.

Daneben profitieren viele Familien von der Leistung. In rund 519.000 Wohngeldhaushalten und damit in 39 Prozent der Fälle lebten Kinder unter 25 Jahren.

Zwischen den Bundesländern bestehen deutliche Unterschiede. Den höchsten Anteil von Wohngeldhaushalten verzeichnete Ende 2025 Mecklenburg-Vorpommern mit 5,8 Prozent aller Haushalte. In Bayern waren es dagegen 1,9 Prozent. Auch die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes unterschied sich erheblich. Sie reichte von durchschnittlich 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 339 Euro in Hessen.

Bundesregierung will Wohngeld ab 2027 absenken

Parallel zu den steigenden Empfängerzahlen und Ausgaben arbeitet die Bundesregierung an einer grundlegenden Änderung des Wohngeldgesetzes. Das Bundeskabinett beschloss am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf, der zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung begründet die Reform mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts und dem Ziel, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.

Vorgesehen sind drei zentrale Veränderungen bei der Leistung. Die turnusgemäß für Anfang 2027 vorgesehene Erhöhung des Wohngeldes soll ausgesetzt werden. Die sogenannte Heizkostenkomponente soll halbiert werden. Zusätzlich soll die Berechnungsformel für die Höhe des Wohngeldes verändert werden. Damit soll das Wohngeld insgesamt niedriger ausfallen als nach bisherigem Recht.

Die Bundesregierung räumt ausdrücklich ein, dass durch die Neuregelung Menschen aus dem Wohngeldbezug herausfallen werden. Bereits erteilte Bewilligungsbescheide sollen jedoch bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit weitergelten. Ein Bewilligungszeitraum beträgt üblicherweise zwölf Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate.

Neben den Einschnitten enthält der Entwurf Vereinfachungen für Behörden und Antragsteller. Unter anderem sollen bestimmte Nachweispflichten und Kontrollen reduziert werden.

Bundesrat stellt sich gegen zentrale Kürzungen

Die geplanten Änderungen sind bislang noch nicht endgültig beschlossen. Der Bundesrat befasste sich am 25. September 2026 mit dem Entwurf. Die Länder wandten sich dabei insbesondere gegen das Aussetzen der regulären Wohngeldfortschreibung und gegen die vorgesehene Halbierung der Heizkostenkomponente. Damit ist der politische Streit über die Reform wenige Monate vor dem geplanten Inkrafttreten nicht abgeschlossen.

Bereits zuvor hatten auch Oppositionsfraktionen im Bundestag die vorgesehenen Einschnitte kritisiert. Anträge von Grünen und Linken gegen Wohngeldkürzungen fanden im zuständigen Bundestagsausschuss im Juli allerdings keine Mehrheit. CDU/CSU und SPD lehnten beide Anträge ab.

Die Kosten des Wohngeldes werden jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen. Auf den Bund entfielen 2025 Ausgaben von rund 2,496 Milliarden Euro. Damit wirken sich Veränderungen beim Wohngeld nicht nur auf den Bundeshaushalt, sondern auch auf die Länderfinanzen aus.

Rekordjahr trifft auf geplanten Kurswechsel

Die aktuellen Zahlen machen die Größenordnung der bevorstehenden Reform deutlich. Innerhalb eines Jahres kamen rund 90.000 Wohngeldhaushalte hinzu. Gleichzeitig erhöhten sich die staatlichen Ausgaben um gut 300 Millionen Euro. Besonders häufig wird die Leistung von alleinstehenden Menschen im Ruhestand und Familien genutzt.

Ob die von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen tatsächlich vollständig zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Fest steht bislang der Regierungsentwurf mit der vorgesehenen Halbierung der Heizkostenkomponente, der ausgesetzten Anpassung und der veränderten Wohngeldformel. Die 2025 erreichten Rekordwerte bilden damit den Ausgangspunkt für eine der größten Veränderungen beim Wohngeld seit der umfassenden Reform des Systems.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu