Russland regelt Handel mit Bitcoin, Ether und USDT neu

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Russland konkretisiert die Öffnung seines regulierten Kryptomarktes. Die Zentralbank hat eine Vorschrift verabschiedet, nach der Börsen Bitcoin, Ether und den Stablecoin USDT ab dem 17. November 2026 zum öffentlichen Handel zulassen dürfen. Die Regelung wurde am Freitag, 6. November, veröffentlicht und legt zugleich fest, welche Anleger die digitalen Vermögenswerte kaufen können. Ein flächendeckender Handelsstart an diesem Stichtag ist damit nicht verbunden.

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Privatanleger dürfen höchstens 300.000 Rubel je Vermittler kaufen

Für nicht als qualifiziert eingestufte Anleger gilt eine jährliche Kaufgrenze von 300.000 Rubel pro Vermittler. Sie können die zugelassenen Werte über Broker, Vermögensverwalter oder registrierte Kryptotauschstellen erwerben, sowohl über Börsen als auch im außerbörslichen Handel. Der Betrag ist keine einheitliche Obergrenze über sämtliche Anbieter hinweg. Die Vorgabe bezieht sich ausdrücklich auf Käufe über den jeweiligen Vermittler innerhalb eines Kalenderjahres.

Vor einer Transaktion müssen Anleger einen vorgeschriebenen Kenntnistest bestehen und sich mit den Risiken von Kryptowährungen vertraut machen. Die Testpflicht gilt auch für qualifizierte Investoren. Diese dürfen nach den neuen Regeln grundsätzlich auf alle Kryptoanlagen zugreifen, ohne an die Liste der drei Werte oder die Kaufobergrenze für Privatanleger gebunden zu sein.

Warum Bitcoin, Ether und USDT auf der Liste stehen

Die Zentralbank beschränkt das Angebot für nicht qualifizierte Anleger auf digitale Werte, die bestimmte Kriterien erfüllen. Entscheidend sind die Marktkapitalisierung, der durchschnittliche tägliche Handelsumsatz und eine nachweisbare Preisentwicklung an ausländischen Handelsplätzen über mindestens fünf Jahre. Die Notenbank begründet die Auswahl mit dem Schutz vor schwer kalkulierbaren Preisschwankungen.

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Neben Bitcoin und Ether, der Kryptowährung des Ethereum-Netzwerks, gehört USDT zur freigegebenen Auswahl. Der von Tether ausgegebene Stablecoin soll seinen Wert am US-Dollar ausrichten. Im russischen Regelwerk wird USDT als ausländisches digitales Instrument erfasst. Seine Aufnahme in die Liste bedeutet weder eine staatliche Garantie für den Kurs noch eine uneingeschränkte Freigabe als Zahlungsmittel.

Grundlage für die Öffnung besteht bereits seit September

Der Schritt ist kein kurzfristiger Kurswechsel. Mit dem Bundesgesetz Nummer 282-FZ vom 4. August 2026 schuf Russland die rechtliche Grundlage für einen beaufsichtigten Kryptomarkt. Wesentliche Vorschriften traten am 1. September in Kraft. Bereits am 11. August hatte die Zentralbank einen Entwurf veröffentlicht, der Bitcoin, Ether und USDT sowie die Grenze von 300.000 Rubel vorsah.

Neu ist die endgültige Umsetzung der zuvor angekündigten Auswahl. Die einschlägige Zentralbankanweisung wurde am 30. Oktober beim russischen Justizministerium registriert und am 6. November amtlich veröffentlicht. Damit steht nun fest, dass die Vorschriften zur Zulassung der drei Werte am 17. November wirksam werden.

Moskauer Börse plant erste Geschäfte im Dezember

Ein wichtiger praktischer Termin folgt später. Die Moskauer Börse kündigte am 2. November an, vom 1. Dezember 2026 an Geschäfte mit digitalen Währungen ermöglichen zu wollen. Zunächst sind Pilottransaktionen vorgesehen. Weitere Marktteilnehmer sollen schrittweise angeschlossen werden, sobald sie technisch und organisatorisch vorbereitet sind.

Zum geplanten Anfangsangebot gehören Bitcoin, Ether und USDT. Die Börse will bestehende Handelstechnik einsetzen und die Abwicklung in das Clearing des Nationalen Clearingzentrums einbinden. Der 17. November bezeichnet somit die regulatorische Zulässigkeit, während der 1. Dezember den geplanten Beginn des Handels an dieser konkreten Börse markiert.

Anbieter benötigen Eigenkapital und behördliche Registrierung

Die Marktöffnung ist auch an Anforderungen für Dienstleister geknüpft. Nach den Angaben der Zentralbank müssen Kryptotauschstellen in ein behördliches Register aufgenommen werden und über Eigenmittel von mindestens 15 Millionen Rubel verfügen. Für digitale Verwahrstellen nennt die Aufsicht je nach Tätigkeit Mindestbeträge zwischen 50 Millionen und 250 Millionen Rubel. Sie sollen die Verbuchung und Übertragung digitaler Vermögenswerte übernehmen.

In ihren im Juli vorgestellten Ausführungsregeln sieht die Zentralbank außerdem vor, dass die zur Kapitaldeckung eingesetzten Vermögenswerte liquide und enthaltene Finanzanlagen von hoher Bonität sein sollen. Einzelne ergänzende Vorschriften durchlaufen noch das staatliche Registrierungsverfahren. Diese Anforderungen an die finanzielle Ausstattung der Anbieter sind von den Auswahlkriterien für handelbare Kryptowährungen zu unterscheiden.

Direkthandel wird künftig stärker eingeschränkt

Russlands neues Regelwerk ermöglicht nicht sämtliche bisher üblichen Handelswege. Vom 1. Juli 2027 an sollen gewöhnliche Marktteilnehmer Krypto-Geschäfte grundsätzlich nur noch über zugelassene Vermittler oder direkt mit diesen abwickeln dürfen. Direkte Geschäfte zwischen Privatpersonen ohne solche Anbieter sind dann nach der Erläuterung der Zentralbank nicht mehr vorgesehen. Auch Übertragungen von regulierten digitalen Konten in selbstverwaltete Wallets unterliegen Beschränkungen.

Die Handelszulassung ist zudem von der Nutzung als Zahlungsmittel zu unterscheiden. Das russische Recht verbietet die Bezahlung gewöhnlicher Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen grundsätzlich, sieht aber eng umrissene Ausnahmen vor, etwa im Außenhandel.

Westliche Sanktionen bleiben bestehen

Internationale Beschränkungen werden durch die russischen Vorschriften nicht aufgehoben. Das US-Finanzministerium setzte die Moskauer Börse und ihr Nationales Clearingzentrum bereits im Juni 2024 auf seine Sanktionsliste. Die Europäische Union hat den Zugang russischer Personen und Unternehmen zu Kryptodienstleistungen europäischer Anbieter eingeschränkt und ihre Maßnahmen 2025 nochmals ausgeweitet.

Damit entsteht zwar ein geregelter inländischer Handelsrahmen, grenzüberschreitende Geschäfte bleiben jedoch von den jeweils geltenden Sanktionen und Dienstleistungsverboten abhängig. Ob einzelne Anbieter oder ausländische Geschäftspartner auf die neuen Handelsmöglichkeiten zurückgreifen können, richtet sich nicht allein nach der Zulassung durch die russische Zentralbank.

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