
Nach der Landtagswahl nimmt die neue Machtverteilung in Magdeburg erste Konturen an. Die Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt bleibt jedoch offen. Während sich AfD und BSW bei der Besetzung wichtiger parlamentarischer Ämter annähern, gibt es bislang keine Vereinbarung über eine gemeinsame Regierung. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will noch in diesem Jahr Ministerpräsident werden. Ob er dafür im Landtag genügend Unterstützung erhält, ist ungeklärt.
Der Landeswahlausschuss bestätigte am Dienstag das endgültige Ergebnis der Landtagswahl vom 6. September. An der Sitzverteilung änderte sich gegenüber dem vorläufigen Ergebnis nichts. Die AfD erreichte 43,8 Prozent und stellt künftig 39 der insgesamt 83 Abgeordneten. Die CDU kommt mit 17,2 Prozent auf 15 Sitze. SPD, Grüne und Linke verfügen jeweils über acht Mandate, das BSW über fünf.
Damit liegt die absolute Mehrheit bei 42 Stimmen. Der AfD fehlen drei Mandate, um ohne Unterstützung aus einer anderen Fraktion Entscheidungen mit eigener Mehrheit treffen zu können. CDU, SPD, Grüne und Linke kommen zusammen ebenfalls auf 39 Sitze. Die fünf Abgeordneten des BSW nehmen damit bei zahlreichen Abstimmungen eine zentrale Position ein.
Die Wahlbeteiligung lag bei 77,8 Prozent und damit deutlich höher als 2021. Damals hatten 60,3 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt. Die FDP verfehlte mit 2,6 Prozent den Wiedereinzug in den Landtag.
Eine erste parlamentarische Annäherung zwischen AfD und BSW betrifft die Führung des neuen Landtags. Das BSW hat angekündigt, die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten zu unterstützen. AfD und BSW verfügen zusammen über 44 Mandate und damit rechnerisch über eine Mehrheit.
Von einer vollständig vereinbarten Postenverteilung kann dennoch nicht gesprochen werden. BSW-Landeschefin Claudia Wittig erklärte am Dienstag, es gebe keine entsprechende Vereinbarung mit der AfD. Sie bekräftigte zugleich, dass das BSW einen Kandidaten der stärksten Fraktion für das Präsidentenamt unterstützen wolle.
Diskutiert wird außerdem, dass das BSW im Gegenzug einen Vizepräsidenten stellen könnte. Nach der geltenden Geschäftsordnung besitzen allerdings die drei stärksten Fraktionen das Vorschlagsrecht für die Vizepräsidenten. Das BSW gehört nicht zu ihnen. Die Fraktionen können die Verteilung der Vorschlagsrechte verändern oder eine andere vorschlagsberechtigte Fraktion könnte einen BSW-Abgeordneten nominieren. Wie dieses Problem gelöst werden soll, war am 22. September noch offen.
Der neue Landtag tritt am 6. Oktober um 11 Uhr erstmals zusammen. Zu den zentralen Entscheidungen der konstituierenden Sitzung gehört die Wahl des Landtagspräsidiums. Wer für die AfD als Landtagspräsident kandidieren soll, steht bislang nicht offiziell fest. Die Fraktion will sich nach bisherigem Zeitplan Ende September mit der Personalfrage befassen.
Die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten ist für die konstituierende Sitzung dagegen nicht zwingend vorgesehen. Bis ein Nachfolger gewählt ist, führt der amtierende Ministerpräsident Sven Schulze von der CDU die Regierung geschäftsführend weiter. Siegmund hat angekündigt, eine AfD-geführte Regierung möglichst im November oder Dezember bilden zu wollen.
Die Landesverfassung sieht für die Wahl des Ministerpräsidenten ein mehrstufiges Verfahren vor. Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat die Stimmen der Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Bei 83 Abgeordneten sind damit mindestens 42 Stimmen erforderlich. Erreicht niemand diese Zahl, muss innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang stattfinden. Auch dort sind 42 Stimmen nötig.
Scheitert auch der zweite Versuch, muss der Landtag innerhalb weiterer 14 Tage darüber entscheiden, ob die Wahlperiode vorzeitig beendet werden soll. Dafür wäre ebenfalls die Mehrheit aller Abgeordneten erforderlich. Wird die Auflösung abgelehnt, folgt unverzüglich ein weiterer Wahlgang. Dann reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen zählen dabei nicht als abgegebene Stimmen.
Gerade diese Regelung macht eine Minderheitsregierung grundsätzlich möglich. Eine bloße Enthaltung aller fünf BSW-Abgeordneten würde Siegmund allerdings noch nicht automatisch ins Amt bringen. Stimmen alle 39 AfD-Abgeordneten für ihn und alle 39 Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und Linken gegen ihn, entstünde ein Patt. Für eine Wahl Siegmunds müsste sich die Stimmenverteilung zusätzlich verändern, etwa durch eine weitere Enthaltung, Abwesenheit oder Unterstützung aus einer anderen Fraktion.
CDU, SPD, Grüne und Linke haben Gesprächsangebote der AfD zur Regierungsbildung abgelehnt. Die CDU-Fraktion schließt nach eigenen Angaben auch einen Wechsel eigener Abgeordneter zur AfD aus. Alle 15 neu gewählten CDU-Abgeordneten erklärten auf entsprechende Nachfrage, nicht zur AfD wechseln zu wollen.
Das BSW verfolgt einen anderen Kurs. Es führt Gespräche mit der AfD über Sachfragen und parlamentarische Zusammenarbeit, lehnt aber eine Koalition ab. Ebenso erklärte die Parteiführung, Siegmund nicht aktiv zum Ministerpräsidenten wählen zu wollen. Stattdessen wirbt das BSW bislang für einen parteiunabhängigen Regierungschef, der für einzelne Vorhaben wechselnde Mehrheiten im Landtag sucht.
Der AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Behörde begründet dies unter anderem mit Positionen, die sie als gegen das Menschenwürde- und Demokratieprinzip gerichtet bewertet. Die Ablehnung einer Zusammenarbeit durch CDU, SPD, Grüne und Linke steht damit auch vor diesem politischen Hintergrund.
Eine Landesregierung ohne eigene Parlamentsmehrheit wäre für Sachsen-Anhalt historisch nicht neu. Von 1994 bis 2002 führte der damalige SPD-Ministerpräsident Reinhard Höppner Minderheitsregierungen, die von der PDS toleriert wurden. Diese Konstruktion wurde als Magdeburger Modell bekannt. Auch Höppner wurde 1994 erst im dritten Wahlgang gewählt, nachdem in den ersten beiden Durchgängen niemand die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hatte.
Die heutige Konstellation unterscheidet sich politisch deutlich von dieser historischen Situation. Fest steht bislang lediglich, dass die AfD als mit Abstand stärkste Fraktion den Anspruch auf die Regierungsbildung erhebt und das BSW bei parlamentarischen Entscheidungen Gesprächsbereitschaft zeigt. Ob daraus eine tolerierte AfD-Minderheitsregierung, eine andere Minderheitskonstruktion oder ein erneuter Anlauf zu einer breiteren Vereinbarung entsteht, war am 22. September noch nicht entschieden.
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