
Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kreis Nordfriesland sollen wiederholt Schafe ohne vorherige Betäubung geschlachtet worden sein. Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gegen insgesamt fünf Männer. Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Anzeige des Veterinäramtes Husum. Das geht aus einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Flensburg und der Polizeidirektion Flensburg vom 15. Juli 2026 hervor.
Am 27. Mai 2026 durchsuchten Ermittler den landwirtschaftlichen Betrieb. Zeitgleich führte das zuständige Veterinäramt eine Kontrolle durch. Nach Angaben der Behörden trafen die Einsatzkräfte mehrere Männer in einem Stalltrakt an. Sie sollen gerade ein Tier enthäutet haben. Ein weiteres Schaf sei durch einen Kehlschnitt ausgeblutet worden.
Der Schlachtvorgang wurde nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sofort unterbrochen. Die Tierkörper wurden beschlagnahmt und für weiterführende Untersuchungen in das Landeslabor gebracht. Die Maßnahmen erfolgten wegen des Verdachts auf illegales Schächten in Nordfriesland.
Die inzwischen vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben laut den Ermittlungsbehörden ergeben, dass die Schafe vor der Schlachtung nicht betäubt worden waren. Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Betäubung vor dem Schlachten grundsätzlich vorgeschrieben, um vermeidbare Schmerzen und Leiden der Tiere zu verhindern.
Das Veterinäramt Husum war zuvor einem Hinweis aus der Bevölkerung nachgegangen. Das weitere Vorgehen wurde anschließend mit der Staatsanwaltschaft Flensburg und dem Ermittlungsdienst Umwelt- und Verbraucherschutz des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Nord abgestimmt.
Die Ermittlungen richten sich gegen fünf männliche Beschuldigte. Besonders tatverdächtig sind nach Angaben der Behörden zwei libysche Staatsangehörige und ein syrischer Staatsangehöriger. Welche konkrete Rolle die einzelnen Männer bei den mutmaßlichen Schlachtungen gespielt haben, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Auch gegen den Leiter des landwirtschaftlichen Betriebes und dessen Sohn wird ermittelt. Beide sind deutsche Staatsangehörige. Sie stehen im Verdacht, von den mutmaßlich illegalen Schlachtungen gewusst und diese auf dem Betrieb ermöglicht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun den genauen Ablauf sowie die mögliche Beteiligung der fünf Beschuldigten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Flensburg und der Polizeidirektion Flensburg vom 15. Juli 2026.
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