AfD-Chef Siegmund kündigt Kandidatur für Ministerpräsidentenwahl an

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AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will sich im Dezember im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Das kündigte der Co-Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion am Dienstag, 29. September, nach einer Fraktionssitzung in Magdeburg an. Ein genauer Termin für die Abstimmung steht bislang nicht fest. Für Dezember sind Plenarsitzungen vom 15. bis 17. Dezember vorgesehen.

Damit legt sich die AfD knapp vier Wochen nach ihrem Erfolg bei der Landtagswahl auf ihren Kandidaten für das Amt des Regierungschefs fest. Siegmund hatte die Partei als Spitzenkandidat in die Wahl am 6. September geführt. Die AfD wurde mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Im neuen Parlament stellt sie 39 der insgesamt 83 Abgeordneten. Für die erforderliche absolute Mehrheit in den ersten beiden Wahlgängen wären 42 Stimmen notwendig.

Siegmund braucht mindestens drei weitere Stimmen

Die Ulrich Siegmund Ministerpräsidentenwahl hängt damit zunächst von Abgeordneten außerhalb der AfD-Fraktion ab. Siegmund erklärte am Dienstag, seine Partei führe Gespräche mit einer anderen Fraktion sowie mit einzelnen Abgeordneten anderer Fraktionen. Wen er damit konkret meinte und wie weit diese Gespräche fortgeschritten sind, sagte er nicht.

Eine gesicherte parlamentarische Mehrheit für Siegmund war am Dienstag nicht bekannt. Neben den 39 AfD-Abgeordneten verfügen CDU, Linke, Grüne und SPD zusammen ebenfalls über 39 Mandate. Die verbleibenden fünf Sitze hält das Bündnis Sahra Wagenknecht. Damit kommt dem BSW bei der Regierungsbildung rechnerisch eine zentrale Rolle zu.

Das BSW hat eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen und angekündigt, Siegmund bei der Wahl zum Ministerpräsidenten nicht zu unterstützen. Bei einer entsprechenden Abstimmung wolle sich die Fraktion enthalten. Gleichzeitig führen AfD und BSW Gespräche über politische Vorhaben und über eine mögliche Zusammenarbeit im Parlament. Eine Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Regierung gibt es bislang nicht.

Siegmund hatte vor der Wahl andere Bedingungen genannt

Die Ankündigung bedeutet zugleich eine Veränderung gegenüber Siegmunds Aussagen vor der Landtagswahl. Damals hatte er mehrfach erklärt, nur dann Regierungschef werden zu wollen, wenn die AfD selbst über eine absolute Mehrheit verfüge. Dieses Ziel verfehlte die Partei mit ihren 39 Mandaten.

Am Dienstag erklärte Siegmund, er strebe dennoch keine gewöhnliche Minderheitsregierung an. Nach seiner Darstellung werde an einer Konstruktion gearbeitet, die einer künftigen Regierung ausreichend Stabilität verschaffen solle. Konkrete Einzelheiten dazu nannte er nicht. Ob dafür tatsächlich genügend Abgeordnete bereitstehen, war zunächst nicht bestätigt.

Verfassung sieht mehrere Wahlgänge vor

Die Wahl des Ministerpräsidenten erfolgt im Landtag von Sachsen-Anhalt geheim und ohne Aussprache. Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet innerhalb von sieben Tagen ein weiterer Wahlgang statt. Auch dort ist zunächst die Mehrheit der Mitglieder erforderlich.

Scheitert auch der zweite Wahlgang, muss der Landtag nach der Landesverfassung innerhalb weiterer 14 Tage über eine mögliche vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Kommt dafür keine Mehrheit zustande, folgt ein weiterer Wahlgang. In diesem genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen zählen dabei nicht als abgegebene Stimmen.

Diese Regelung könnte für die Mehrheitsverhältnisse im neuen Parlament entscheidend werden. Wenn sich die fünf BSW-Abgeordneten wie angekündigt enthalten, reichen die 39 Stimmen der AfD im dritten Wahlgang nicht automatisch für einen Erfolg. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Mandate. Das konkrete Ergebnis würde deshalb davon abhängen, wie viele Abgeordnete tatsächlich für einen Gegenkandidaten stimmen, sich enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Auch andere Parteien suchen nach einer Regierungslösung

Parallel zu den Gesprächen zwischen AfD und BSW bemühen sich weitere Parteien um eine Alternative. SPD, Grüne, Linke und BSW kamen am Dienstag in Magdeburg zu Gesprächen zusammen. Dabei ging es unter anderem um die Möglichkeit eines überparteilichen Ministerpräsidenten. Einen konkreten Kandidaten gibt es bislang nicht.

Eine eigene Mehrheit besitzen diese vier Fraktionen allerdings ebenfalls nicht. Gemeinsam kommen sie auf 31 Mandate. Mit der CDU wären es 44 und damit mehr als die erforderlichen 42 Stimmen. Die CDU hatte eine Teilnahme an diesen Gesprächen jedoch abgelehnt und erklärt, nach der Landtagswahl in die Opposition gehen zu wollen. Die Gespräche von SPD, Grünen, Linken und BSW sollen nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags fortgesetzt werden.

Neuer Landtag tritt am 6. Oktober zusammen

Der neu gewählte Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen. Bei der konstituierenden Sitzung steht zunächst die Organisation des Parlaments im Mittelpunkt. Dazu gehört insbesondere die Wahl des Landtagspräsidenten. Die AfD hat dafür den Abgeordneten Tobias Rausch nominiert.

Die eigentliche Entscheidung über die nächste Landesregierung soll nach Siegmunds Ankündigung erst im Dezember fallen. Die regulär vorgesehenen Dezember-Sitzungen finden nach dem derzeitigen Terminplan des Landtags vom 15. bis 17. Dezember statt. Ob die Ministerpräsidentenwahl tatsächlich an einem dieser Tage auf die Tagesordnung gesetzt wird, war am Dienstag noch nicht offiziell festgelegt.

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