Staatsanwaltschaft ermittelt gegen SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach

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Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte am Mittwoch, 9. September 2026, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren. Im Zusammenhang damit wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft drei Objekte in Hannover und Berlin durchsucht. Zu den konkreten Hintergründen der Ermittlungen äußerte sich die Behörde zunächst nicht öffentlich. Damit sind die Ermittlungen gegen Steffen Krach sowie die Durchsuchungsmaßnahmen amtlich bestätigt. Für Krach gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Ein Ermittlungsverfahren ist kein Nachweis für eine Straftat oder persönliche Schuld.

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Die Berliner SPD weist die Vorwürfe zurück. Ein Parteisprecher erklärte nach Angaben des Tagesspiegels im Namen der Berliner SPD sowie ihres Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten Steffen Krach, die Partei weise die Unterstellungen entschieden zurück. Zugleich werde man mit den Behörden vollständig kooperieren, um die Vorwürfe auszuräumen. Eine Anfrage an Steffen Krach persönlich blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Damit liegt auch eine öffentliche Reaktion der Partei vor.

Konkreter Verdacht bislang vor allem aus Medienberichten

Über den möglichen Gegenstand des Verfahrens gibt es bislang weitergehende Medienberichte. Der Tagesspiegel berichtet unter Berufung auf Informationen aus Sicherheitskreisen, Krach werde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit als Beschuldigter geführt. Der Zeitung zufolge soll es um einen Vorgang aus seiner Zeit als Regionspräsident der Region Hannover gehen. Krach soll nach diesen Informationen möglicherweise von einem Träger aus dem Gesundheitswesen eine Spende erhalten haben, während ein Bieterverfahren lief. Im Raum stehe laut Tagesspiegel der Verdacht, er könnte sich im Gegenzug für Interessen dieses Trägers eingesetzt haben. Ob eine mögliche Spende an Krach persönlich oder an die SPD gerichtet gewesen sein soll, sei nach dem Bericht ebenfalls nicht geklärt. Diese Angaben waren am Mittwochnachmittag nicht in vergleichbarer Detailtiefe von der Staatsanwaltschaft öffentlich bestätigt worden und sind deshalb als Medienbericht zu behandeln.

Auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am Mittwoch über das Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen. Nach ihren Angaben wurden Räume in Berlin und Hannover durchsucht. Die Zeitung stellte einen möglichen Zusammenhang mit Vorgängen rund um das Klinikum Lehrte in den Raum. Eine amtliche Bestätigung dafür, dass genau dieses Projekt Gegenstand des Verfahrens ist, lag zunächst nicht vor. Fest steht lediglich, dass Krach als damaliger Regionspräsident auch mit der regionalen Krankenhauspolitik befasst war.

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Krach war Regionspräsident und Aufsichtsratsvorsitzender

Krach war von 2021 bis Anfang 2026 Regionspräsident der Region Hannover. In dieser Funktion war er zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der kommunalen Klinikum Region Hannover GmbH. Während seiner Amtszeit beschäftigte sich die Region unter anderem mit der Neuordnung der medizinischen Versorgung in Lehrte. Für das bisherige Krankenhaus war eine grundlegende Veränderung vorgesehen, verbunden mit dem Aufbau neuer ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen. Der Tagesspiegel berichtet nun, Krach habe sich damals öffentlich für ein bestimmtes Versorgungskonzept ausgesprochen. Nach Informationen der Zeitung prüften die Ermittler, ob in diesem Umfeld eine Verbindung zu einem interessierten Gesundheitsanbieter und einer möglichen Spende bestanden haben könnte. Ob sich dieser Verdacht bestätigt, ist offen.

Auch die am Mittwoch erfolgten Durchsuchungen lassen für sich genommen keinen Schluss auf eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit Krachs zu. Solche Ermittlungsmaßnahmen dienen der Sicherung und Prüfung möglicher Beweismittel. Nach übereinstimmenden Medienberichten waren Objekte in Berlin und Hannover betroffen. Der Tagesspiegel berichtete unter Berufung auf Sicherheitskreise unter anderem von Krachs Wohnung in Berlin-Schöneberg, der Berliner SPD-Landeszentrale und Räumen in Hannover. Die Staatsanwaltschaft bestätigte zunächst lediglich drei Durchsuchungen in den beiden Städten, ohne öffentlich sämtliche betroffenen Orte oder mögliche Sicherstellungen im Detail zu benennen.

Ermittlungen treffen SPD kurz vor der Berlin-Wahl

Politisch fällt das Verfahren in eine besonders wichtige Phase. In Berlin wird am 20. September 2026 ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Krach ist Spitzenkandidat der SPD und Landesvorsitzender seiner Partei. Er will für die Sozialdemokraten das Amt des Regierenden Bürgermeisters zurückgewinnen. Bereits vor Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens befand sich die SPD allerdings in einer schwierigen Ausgangslage. Im BerlinTrend von infratest dimap vom 2. September kam sie bei der Sonntagsfrage auf elf Prozent. Die CDU lag bei 21 Prozent, die Linke bei 19 Prozent sowie Grüne und AfD bei jeweils 18 Prozent. Umfragen bilden allerdings nur die Stimmung zum Zeitpunkt der Befragung ab und sind keine Vorhersagen des Wahlergebnisses.

Welche Auswirkungen das Ermittlungsverfahren auf die letzten Tage des Wahlkampfs haben wird, ist deshalb offen. Entscheidend wird für Krach und die SPD auch sein, ob die Staatsanwaltschaft vor der Wahl weitere Informationen zum Tatverdacht oder zum Stand des Verfahrens veröffentlicht. Bis dahin gilt eine klare Trennung zwischen dem bestätigten Ermittlungsverfahren und den bislang aus Medienberichten bekannten Verdachtsmomenten. Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet weder, dass sich ein Verdacht bestätigt hat, noch dass es später zu einer Anklage kommen wird.

Wie es im Ermittlungsverfahren weitergehen kann

Nach den Durchsuchungen werden die Ermittlungsbehörden mögliche sichergestellte Unterlagen oder Datenträger auswerten und prüfen, ob sich der bestehende Anfangsverdacht erhärten oder entkräften lässt. Über eine mögliche Anklage wäre erst zu einem späteren Zeitpunkt und auf Grundlage der gesamten Ermittlungsergebnisse zu entscheiden. Ebenso kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden, wenn sich ein Tatverdacht nicht hinreichend bestätigt. Für Steffen Krach gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

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