Warum Mittelständler Klingbeils Steuerreform scharf kritisieren

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Die geplante Einkommensteuerreform der Bundesregierung stößt bei Wirtschaftsverbänden auf deutlichen Widerstand. Im Zentrum steht die Sorge, dass insbesondere Inhaber größerer Personengesellschaften künftig höhere Einkommensteuersätze zahlen, während Kapitalgesellschaften durch eine bereits beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer schrittweise entlastet werden. Die Bundesregierung verteidigt die Einkommensteuerreform dagegen als Entlastung für die große Mehrheit der Steuerpflichtigen und als stärkere Beteiligung sehr hoher Einkommen.

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte den entsprechenden Regierungsentwurf am 2. September 2026 durch das Kabinett gebracht. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Reform insgesamt ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro erreichen und ab 2028 vollständig wirken. Zur Gegenfinanzierung sollen allerdings besonders hohe zu versteuernde Einkommen stärker belastet werden. Genau daran entzündet sich der Protest gegen die Steuerpläne der Bundesregierung aus Teilen der Wirtschaft.

47 Prozent Einkommensteuer ab 280.000 Euro geplant

Nach dem Regierungsentwurf soll der Einkommensteuertarif an mehreren Stellen verändert werden. Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen. Zudem sind höhere Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld und ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von künftig 1.430 Euro vorgesehen.

Auf der anderen Seite soll der bisherige Einkommensteuersatz von 45 Prozent künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Bislang liegt die entsprechende Grenze bei knapp 278.000 Euro. Ab 280.000 Euro sieht der Regierungsentwurf einen neuen Grenzsteuersatz von 47 Prozent vor. Das Bundesfinanzministerium begründet dies damit, dass Spitzeneinkommen am oberen Ende einen größeren Beitrag zur Finanzierung der Reform leisten sollen.

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Für die Kritik der Wirtschaftsverbände ist entscheidend, dass die Einkommensteuer nicht nur Arbeitnehmer und Privatpersonen betrifft. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften versteuern ihnen zugerechnete Unternehmensgewinne grundsätzlich über die Einkommensteuer. Damit können die höheren Steuersätze auch Unternehmensgewinne mittelständischer Betriebe erfassen.

Acht Spitzenverbände fordern Änderungen

Bereits am 21. August hatten acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gemeinsam Stellung zum damaligen Referentenentwurf genommen. Beteiligt waren nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK, BDI, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bankenverband, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Handelsverband Deutschland und Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen.

Die Verbände fordern unter anderem, die Verschärfung der hohen Einkommensteuersätze zurückzunehmen. Die DIHK argumentiert, davon würden vor allem mittelständische Personenunternehmen getroffen. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, für viele Personenunternehmen sei die Einkommensteuer die entscheidende Unternehmenssteuer. Sie bewertet die geplante Verschärfung deshalb als Belastung des Mittelstands.

Auch die Stiftung Familienunternehmen und Politik hat gegenüber Bundesregierung und Bundestag vor möglichen Folgen gewarnt. Nach ihrer Darstellung könnten die Tarifänderungen bei zu versteuernden Einkommen ab 250.000 Euro die Investitionstätigkeit von Personenunternehmen belasten.

Die Verbände kritisieren außerdem weitere Teile des Gesetzentwurfs. Dazu gehört die geplante Erhöhung der einheitlichen Pauschsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Die DIHK wendet sich zudem gegen die vorgesehene Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und fordert einen umfassenderen Ausgleich der kalten Progression.

Kapitalgesellschaften werden schrittweise entlastet

Der Vergleich mit Kapitalgesellschaften bezieht sich vor allem auf eine bereits zuvor beschlossene Unternehmenssteuerreform. Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften soll ab 2028 schrittweise von derzeit 15 Prozent sinken. Ab 2032 soll er bei zehn Prozent liegen. Die Senkung erfolgt damit in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt.

Allerdings wäre es verkürzt, daraus eine ausschließlich auf Kapitalgesellschaften ausgerichtete Entlastung abzuleiten. Für Personenunternehmen wurde parallel beschlossen, den besonderen Steuersatz für begünstigte, im Unternehmen belassene Gewinne nach Paragraf 34a Einkommensteuergesetz schrittweise von 28,25 auf 25 Prozent zu reduzieren. Die Wirtschaftsverbände halten diese Regelung und die Möglichkeit für Personengesellschaften, zur Körperschaftsteuer zu optieren, dennoch für nicht ausreichend beziehungsweise in der Praxis für zu kompliziert.

Damit treffen derzeit zwei unterschiedliche steuerpolitische Entwicklungen aufeinander: die langfristige Entlastung der Unternehmensbesteuerung und die neue Einkommensteuerreform, die bei besonders hohen Einkommen höhere Grenzsteuersätze vorsieht.

Bundesregierung verweist auf zehn Milliarden Euro Entlastung

Das Bundesfinanzministerium weist die Darstellung einer allgemeinen Steuererhöhung zurück. Nach seiner Berechnung soll die große Mehrheit der Steuerpflichtigen durch die Reform entlastet werden. Familien mit zwei Kindern und mittleren Einkommen könnten nach vollständiger Umsetzung 2028 gegenüber dem heutigen Stand um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Ministerium beziffert das gesamte Entlastungsvolumen auf rund zehn Milliarden Euro.

Die stärkere Belastung sehr hoher Einkommen ist dabei ausdrücklich Bestandteil des Finanzierungskonzepts. Klingbeil begründet den neuen Satz von 47 Prozent mit einer aus Sicht des Finanzministeriums gerechteren Verteilung der Steuerlast. Die Kritik der Wirtschaftsverbände richtet sich daher nicht gegen eine unbeabsichtigte Nebenwirkung, sondern gegen eine politisch gewollte Verschiebung innerhalb des Einkommensteuertarifs.

Innerhalb der Koalition ist das Vorhaben allerdings ebenfalls umstritten. In der Unionsfraktion forderten zuletzt mehrere Abgeordnete Änderungen an der Einkommensteuerreform, unter anderem einen umfassenderen Ausgleich der kalten Progression. Damit ist der Kabinettsentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nicht endgültig festgeschrieben.

Gesetz liegt jetzt im parlamentarischen Verfahren

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums datiert vom 18. August. Nach der Verbändeanhörung beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf am 2. September. Der Gesetzentwurf ging anschließend an Bundestag und Bundesrat. Im Bundesrat wurde das Vorhaben am 4. September erfasst.

Als nächstes stehen die parlamentarischen Beratungen an. Dabei können Bundestag und Bundesrat noch Änderungen am Regierungsentwurf vornehmen. Die erste Stufe der geplanten Einkommensteuerreform soll nach den bisherigen Planungen zum 1. Januar 2027 gelten, weitere Änderungen sollen Anfang 2028 folgen.

Ob insbesondere die verschärften Steuersätze für sehr hohe Einkommen das parlamentarische Verfahren unverändert überstehen, war am 11. September 2026 noch offen. Offiziell bestätigt war zu diesem Zeitpunkt der Regierungsentwurf mit 45 Prozent ab 250.000 Euro und einem neuen Grenzsteuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro.

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