
Bund und Länder wollen die Unternehmensbesteuerung in Deutschland vereinfachen und noch im Herbst 2026 gemeinsame Maßnahmen auf den Weg bringen. Im Mittelpunkt stehen vor allem Regeln, die Unternehmen bislang zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Ein Schwerpunkt ist die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften. Auch bei der Gewerbesteuer und im internationalen Steuerrecht werden Änderungen diskutiert. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt für das angekündigte Paket allerdings noch nicht vor.
Nach Angaben des Handelsblatts arbeiten das Bundesfinanzministerium und die Finanzressorts der Länder derzeit an den Steuervereinfachungen für Unternehmen. Im Bundesfinanzministerium wird demnach von einem Herbstpaket gesprochen. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk hat dazu ein Eckpunktepapier mit acht Vorschlägen vorgelegt, die in die Gespräche zwischen Bund und Ländern einfließen sollen.
Ein zentraler Punkt betrifft das sogenannte Optionsmodell nach Paragraf 1a des Körperschaftsteuergesetzes. Seit 2022 können bestimmte Personengesellschaften beantragen, steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die Regelung soll insbesondere Unternehmen die Möglichkeit geben, sich für das Körperschaftsteuersystem zu entscheiden, ohne ihre zivilrechtliche Rechtsform vollständig ändern zu müssen.
In der Praxis wird diese Möglichkeit bislang jedoch nur begrenzt genutzt. Fachverbände und Steuerexperten kritisieren seit Jahren komplexe Voraussetzungen. Auch eine vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Expertenkommission hat Änderungen empfohlen. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, bestehende Hindernisse beim Optionsmodell zu beseitigen.
Der nordrhein-westfälische Vorschlag setzt an einem besonders wichtigen Punkt an. Nach dem bislang bekannt gewordenen Eckpunktepapier soll die Behandlung des sogenannten Sonderbetriebsvermögens erleichtert werden. Dazu können beispielsweise Grundstücke gehören, die einem Gesellschafter persönlich gehören, aber von der Gesellschaft betrieblich genutzt werden. Die heutigen Regeln können einen Wechsel in die Körperschaftsbesteuerung erschweren.
Die Debatte erhält zusätzliche Bedeutung durch die bereits beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer. Der reguläre Satz liegt derzeit bei 15 Prozent. Ab 2028 sinkt er jährlich um einen Prozentpunkt. Für 2028 sind damit 14 Prozent vorgesehen, für 2029 13 Prozent, für 2030 zwölf Prozent und für 2031 elf Prozent. Ab 2032 beträgt der Körperschaftsteuersatz zehn Prozent.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll dadurch die Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften langfristig von knapp 30 auf knapp 25 Prozent zurückgehen. Parallel wird die steuerliche Begünstigung einbehaltener Gewinne bei Personenunternehmen angepasst. Der sogenannte Thesaurierungssteuersatz soll ab 2028 schrittweise von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent sinken.
Damit wird die Frage wichtiger, wie einfach Unternehmen zwischen unterschiedlichen steuerlichen Modellen wählen können. Gerade viele mittelständische Unternehmen sind als Personenunternehmen oder Personengesellschaften organisiert und zahlen auf ihre Gewinne nicht unmittelbar Körperschaftsteuer.
Ein weiterer Ansatz betrifft die Gewerbesteuer. Das NRW-Eckpunktepapier sieht nach Angaben des Handelsblatts vor, die Bemessungsgrundlagen von Gewerbe- und Körperschaftsteuer stärker anzugleichen. Heute müssen Unternehmen für beide Steuerarten teilweise unterschiedliche Berechnungen vornehmen. Eine stärkere Harmonisierung könnte den Aufwand bei Steuererklärungen und internen Berechnungen reduzieren.
Eine Abschaffung der Gewerbesteuer oder eine grundlegende Veränderung ihrer kommunalen Bedeutung ist damit nicht verbunden. Ziel der diskutierten Maßnahmen ist vielmehr eine Vereinfachung bestehender Regeln.
Auch das internationale Steuerrecht gehört zu den Themen der laufenden Gespräche. Nordrhein-Westfalen schlägt unter anderem vor, europäische Vorgaben grundsätzlich nicht durch zusätzliche nationale Anforderungen zu verschärfen. Konkret wird dabei auch das Steueroasen-Abwehrgesetz genannt. Eine Einigung über diesen Punkt ist bislang nicht bekannt.
Das geplante Paket unterscheidet sich damit von klassischen Steuersenkungsprogrammen. Bei mehreren Vorschlägen steht nicht eine niedrigere Steuerbelastung im Vordergrund, sondern weniger Verwaltungsaufwand. Das NRW-Konzept setzt nach dem bekannt gewordenen Papier auf strukturelle Änderungen mit begrenzten Auswirkungen auf die staatlichen Einnahmen.
Der Ansatz passt zu einer länger laufenden Debatte über die Komplexität des deutschen Unternehmenssteuerrechts. Die Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums zur vereinfachten Unternehmensteuer hatte bereits umfangreiche Veränderungen vorgeschlagen. Dazu gehören neben einem weiterentwickelten Optionsmodell auch Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung und weiteren Vorschriften des Unternehmenssteuerrechts.
Parallel laufen weitere Bund-Länder-Projekte zur Entlastung von Unternehmen. So soll das Verfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer langfristig verändert werden. Die Finanzministerkonferenz sprach sich im September dafür aus, das bisherige Fristenmodell möglichst zum 1. Januar 2030 durch ein Verrechnungsmodell zu ersetzen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat dafür bereits ein Konzept erstellt.
Wie umfangreich das angekündigte Herbstpaket am Ende wird, ist derzeit noch offen. Die Vorschläge Nordrhein-Westfalens bilden eine Grundlage für die Gespräche, entsprechen aber nicht automatisch der späteren Einigung zwischen dem Bund und allen Ländern.
Auch der weitere Zeitplan nach einer politischen Verständigung ist noch nicht vollständig festgelegt. Für Änderungen an Bundessteuergesetzen wären entsprechende Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Je nach Regelung müssen neben dem Bundestag auch die Länder über den Bundesrat eingebunden werden.
Fest steht bislang, dass Bund und Länder eine Verständigung noch im Herbst 2026 anstreben. Im Mittelpunkt stehen weniger komplizierte Steuerregeln für Unternehmen, eine attraktivere Nutzung des Optionsmodells und Vereinfachungen bei mehreren Unternehmenssteuern. Welche Vorschläge tatsächlich Gesetz werden, entscheidet sich erst in den kommenden Beratungen.
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