Neuer Tankrabatt soll Autofahrer ab Oktober entlasten

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Autofahrer in Deutschland sollen ab Oktober erneut steuerlich beim Tanken entlastet werden. Der Tankrabatt ab 1. Oktober sieht eine Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 14 Cent je Liter vor. Weil sich dadurch auch die darauf entfallende Umsatzsteuer verringert, ergibt sich insgesamt eine rechnerische Steuerentlastung von rund 17 Cent pro Liter. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2026 gelten.

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Bund und Länder einigen sich auf neue Steuersenkung

Bund und Länder hatten sich am 18. September auf das Spritpreis-Entlastungspaket verständigt. Das Bundeskabinett beschloss anschließend eine Formulierungshilfe, mit der die Steueränderung in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll. Ziel ist, das Verfahren so schnell abzuschließen, dass die niedrigeren Steuersätze bereits am 1. Oktober gelten können.

Vollständig abgeschlossen war das Gesetzgebungsverfahren am Mittwochmorgen, 23. September, noch nicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das beschleunigte Verfahren mit einer Zustimmung des Bundesrates am 25. September abgeschlossen werden kann. Bis dahin bleibt der 1. Oktober der vorgesehene Starttermin.

Die Maßnahme ist auf drei Monate begrenzt. Ab Januar würden die regulären Energiesteuersätze damit grundsätzlich wieder gelten, sofern keine weitere gesetzliche Änderung beschlossen wird.

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Rund 17 Cent Steuerentlastung pro Liter

Der eigentliche Energiesteuersatz soll sowohl bei Benzin als auch bei Diesel um rund 14 Cent pro Liter sinken. Die Steuerentlastung an der Zapfsäule fällt rechnerisch höher aus, weil auf einen niedrigeren Nettopreis auch weniger Umsatzsteuer anfällt. Insgesamt nennt die Bundesregierung deshalb eine Entlastung von etwa 17 Cent je Liter Kraftstoff.

Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: Bei einer Tankfüllung von 50 Litern entspricht eine vollständig weitergegebene Steuerentlastung rechnerisch rund 8,50 Euro. Bei 60 Litern wären es etwa 10,20 Euro.

Bereits im Mai und Juni 2026 waren die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel vorübergehend gesenkt worden. Damals lag die Reduzierung bei 14,04 Cent je Liter. Einschließlich des Umsatzsteuereffekts ergab sich ebenfalls eine Entlastung von ungefähr 17 Cent pro Liter. Für Diesel war damit nach Angaben des Bundesfinanzministeriums der europarechtlich zulässige Mindeststeuersatz erreicht.

Entlastung kostet rund 2,5 Milliarden Euro

Für die neue, bis Jahresende befristete Maßnahme rechnen Bund und Länder mit einer finanziellen Entlastung von Bürgern und Unternehmen in Höhe von insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro.

Die Kosten werden zwischen Bund und Ländern verteilt. Die Länder sollen einen Beitrag von 1,25 Milliarden Euro leisten. Dies geschieht über einen Umsatzsteuerfestbetrag. Damit tragen Bund und Länder die fiskalischen Auswirkungen der Entlastung gemeinsam.

Die Energiesteuer selbst ist eine mengenbezogene Steuer. Ihre Höhe richtet sich nicht danach, wie teuer Benzin oder Diesel an der Tankstelle verkauft werden. Anders ist es bei der Umsatzsteuer, die prozentual auf den Verkaufspreis erhoben wird.

17 Cent weniger Steuern garantieren keinen Preisrückgang um 17 Cent

Die Steuersenkung bedeutet nicht automatisch, dass der angezeigte Literpreis an jeder Tankstelle exakt um 17 Cent fällt. Die Energiesteuer ist nur ein Bestandteil des Kraftstoffpreises. Weitere Faktoren sind unter anderem die Beschaffungskosten für Rohöl und Kraftstoffe, Raffinerie- und Transportkosten, der Wettbewerb zwischen Tankstellen sowie der jeweilige Standort.

Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Steuerentlastung in einer bestimmten Höhe über den Endpreis weiterzugeben. Entsprechend kann sich die tatsächliche Preisentwicklung an den Tankstellen von der rechnerischen Steuerentlastung unterscheiden.

Bei der ersten Steuersenkung im Mai und Juni hatte es darüber eine intensive Debatte gegeben. Nach Einschätzung von Bundeskartellamt und Monopolkommission kam die damalige Energiesteuersenkung insgesamt weitgehend bei den Verbrauchern an. Der ADAC hatte unmittelbar nach dem Start allerdings darauf hingewiesen, dass die Entlastung zunächst nicht vollständig in den Kraftstoffpreisen sichtbar gewesen sei.

ADAC fordert vollständige Weitergabe an Autofahrer

Der ADAC begrüßt die neue Energiesteuersenkung grundsätzlich als Entlastung insbesondere für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind. Zugleich fordert der Verkehrsclub die Mineralölwirtschaft auf, den Vorteil diesmal vollständig an die Verbraucher weiterzugeben.

Der Verband verlangt zudem mehr Transparenz bei der Preisbildung auf Raffinerie- und Großhandelsebene. Hintergrund sind aus Sicht des ADAC Preisentwicklungen, die sich nicht allein durch Veränderungen des Rohölpreises erklären lassen.

Wie stark die Kraftstoffpreise zuletzt gestiegen waren, zeigen Daten des Clubs vom 17. September. An diesem Tag kostete ein Liter Super E10 im bundesweiten Tagesmittel 2,308 Euro. Für Diesel wurden durchschnittlich 2,471 Euro je Liter verlangt. Nach Angaben des ADAC waren dies zu diesem Zeitpunkt neue Höchststände.

Zweiter Tankrabatt innerhalb weniger Monate

Die geplante Entlastung ab Oktober wäre bereits die zweite befristete Energiesteuersenkung des Jahres. Vom 1. Mai bis zum 30. Juni war die Steuer ebenfalls reduziert worden. Danach galten ab Juli wieder die regulären Steuersätze.

Nach dem Ende der damaligen Maßnahme stiegen die Kraftstoffpreise deutlich. Am 8. Juli bezifferte der ADAC den Anstieg gegenüber der Vorwoche bei Super E10 auf 10,1 Cent je Liter und bei Diesel auf 9,4 Cent. Allerdings wirken auf Kraftstoffpreise gleichzeitig mehrere Faktoren ein, sodass Veränderungen nicht allein auf das Ende einer Steuervergünstigung zurückgeführt werden können.

Die Bundesregierung begründet die erneute Entlastungsmaßnahme mit den hohen Kraftstoffpreisen und den Belastungen infolge der angespannten Lage an den internationalen Energiemärkten.

Spritpreisdeckel für Anfang 2027 vorgesehen

Parallel zur befristeten Steuersenkung plant der Bund Gespräche mit der Mineralölwirtschaft über ein weiteres Instrument. Spätestens zum 1. Januar 2027 soll nach den bisherigen Plänen vorübergehend ein Spritpreisdeckel eingeführt werden. Als Vorbilder nennt die Bundesregierung Regelungen in Luxemburg und Belgien.

Wie ein solcher Preisdeckel in Deutschland konkret funktionieren soll, steht bislang nicht fest. Auch seine genaue Dauer, Berechnungsgrundlage und mögliche Auswirkungen auf Wettbewerb und Preisbildung sind noch nicht festgelegt.

Für die kommenden drei Monate steht zunächst die Energiesteuersenkung im Mittelpunkt. Voraussetzung für den vorgesehenen Beginn am 1. Oktober ist, dass das laufende Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen wird. Erst dann steht auch der Starttermin rechtlich endgültig fest.

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