
Hamburger Behörden haben erste Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen möglicher Verstöße gegen die bundesweite 12-Uhr-Regel für Tankstellen eingeleitet. Insgesamt laufen 28 Verfahren. Grundlage sind umfangreiche Auswertungen von Kraftstoffpreisen, die seit Einführung der neuen Regelung im April 2026 erhoben wurden. Die Ermittlungen richten sich gegen Unternehmen, die für die Festlegung der Preise verantwortlich sind.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat nach eigenen Angaben 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen vier sogenannte Preishoheitsinhaber eingeleitet. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die Kraftstoffpreise selbst festlegen oder Tankstellen entsprechende Verkaufspreise vorgeben. Häufig übernehmen Mineralölgesellschaften diese Aufgabe.
Für die Überprüfung erhielt das Bezirksamt vom Bundeskartellamt mehr als 1,5 Millionen Datensätze aus dem Zeitraum April bis September 2026. Darin identifizierten die Verantwortlichen zunächst rund 39.000 mögliche Abweichungen von der vorgeschriebenen Preisregel.
Nach weiterer Auswertung stufte das Bezirksamt knapp 9.800 Preisänderungen als regelwidrig ein. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere Erhöhungen vor 11.59 Uhr und nach 12.30 Uhr. Diese zeitliche Eingrenzung beschreibt die behördliche Auswertung und ist keine allgemeine gesetzliche Ausnahme von der 12-Uhr-Regel.
Die große Zahl auffälliger Preisänderungen bedeutet allerdings nicht, dass ebenso viele Ordnungswidrigkeiten abschließend nachgewiesen wurden. Die eingeleiteten Verfahren müssen die jeweiligen Sachverhalte und die Verantwortlichkeit der Unternehmen klären.
Neben Hamburg-Mitte ist das Bezirksamt Harburg tätig geworden. Dort hatte das Bundeskartellamt für den Zeitraum von April bis September insgesamt 24 auffällige Preisänderungen übermittelt.
Nach Prüfung leitete die Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Preishoheitsinhaber ein. Betroffen ist eine Tankstelle.
Im Bezirk Altona wurden für April drei Abweichungen festgestellt. Ein Verfahren wurde dort zunächst nicht eröffnet. Das Bezirksamt Wandsbek berichtete von einer Kontrolle, hatte aber bis dahin ebenfalls kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Bundesregierung hatte die neue Preisregelung zum 1. April 2026 eingeführt. Rechtsgrundlage ist das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz.
Seitdem dürfen öffentliche Tankstellen die Verkaufspreise für Benzin und Diesel grundsätzlich nur einmal pro Kalendertag erhöhen, und zwar um 12 Uhr mittags. Preissenkungen sind dagegen jederzeit und beliebig häufig erlaubt.
Die Regelung umfasst sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe, darunter Super E5, Super E10 und Diesel.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Preistransparenz verbessern. Autofahrer sollen Angebote verschiedener Tankstellen leichter vergleichen und ihre Tankentscheidungen besser planen können. Eine Garantie für sinkende Kraftstoffpreise ist damit nicht verbunden.
Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen sieht das Gesetz Geldbußen von bis zu 100.000 Euro vor.
Die Überwachung der Preisregel erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskartellamt und den zuständigen Landesbehörden.
Tankstellen müssen Änderungen der Preise für Super E5, Super E10 und Diesel innerhalb von fünf Minuten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe melden. Diese ist beim Bundeskartellamt angesiedelt.
Die gesammelten Daten ermöglichen es, auffällige Preisänderungen zu erkennen. Informationen über mögliche Verstöße werden an die zuständigen Behörden der Bundesländer weitergegeben.
Für die rechtliche Prüfung und mögliche Sanktionen sind die Landesbehörden verantwortlich. Dabei müssen sie auch berücksichtigen, ob technische Fehler oder andere besondere Umstände eine auffällige Preisänderung erklären können.
Die deutsche 12-Uhr-Regel orientiert sich am österreichischen Modell, das ebenfalls eine zeitliche Begrenzung von Kraftstoffpreiserhöhungen vorsieht.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden vor Einführung der neuen Regelung in Deutschland durchschnittlich 20 bis 22 Preisänderungen pro Tankstelle und Tag registriert. In einer im Juni veröffentlichten Regierungsantwort war nach Inkrafttreten des Gesetzes von durchschnittlich sechs bis sieben täglichen Änderungen die Rede. Dabei handelte es sich nach der einmaligen Erhöhung überwiegend um Preissenkungen.
Die bundesweite Regelung soll vor allem die kurzfristigen Preisschwankungen begrenzen und Preisvergleiche erleichtern. Das Bundeswirtschaftsministerium muss nach Ablauf eines Jahres über die Erfahrungen mit dem Gesetz berichten.
Die Hamburger Verfahren zeigen nun, wie die neuen Kontrollmöglichkeiten in der Praxis angewendet werden. Ob daraus Bußgelder entstehen, ist bislang nicht abschließend geklärt.
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