Trump und Tech-Konzerne vereinbaren freiwillige Regeln für KI

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Grzegorz Walczak

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US-Präsident Donald Trump setzt bei der Aufsicht über besonders leistungsfähige Systeme der Künstlichen Intelligenz zunächst auf freiwillige Verpflichtungen der Technologiebranche. Bei einem Treffen im Weißen Haus unterzeichneten Trump und Spitzenvertreter großer KI-Unternehmen am Dienstag, 29. September 2026, eine Vereinbarung über Sicherheitsmaßnahmen bei der Entwicklung fortgeschrittener Modelle. Vorgesehen sind unter anderem interne Kontrollen, unabhängige Prüfungen und eine stärkere Aufsicht innerhalb der Unternehmen. Rechtlich verbindliche staatliche Vorgaben entstehen durch die Vereinbarung jedoch nicht.

Die Vereinbarung trägt den Namen „White House Accord on Super Intelligence“ und beschreibt gemeinsame Verantwortlichkeiten bei der Entwicklung besonders leistungsfähiger KI-Systeme. Zu den Unterzeichnern aus der Branche gehören Sundar Pichai von Google, Dario Amodei von Anthropic, Mark Zuckerberg von Meta, Greg Brockman von OpenAI, Elon Musk von xAI sowie Nvidia-Chef Jensen Huang. Das Weiße Haus bezeichnet die Verpflichtungen als freiwillig. Trump sprach von einer moralischen Bindung der Beteiligten.

Vier Ebenen sollen die KI-Unternehmen selbst kontrollieren

Kern der Vereinbarung ist ein mehrstufiges Kontrollsystem. Unternehmen, die besonders leistungsfähige KI-Modelle entwickeln oder einsetzen, sollen zunächst eigene Sicherheitsprozesse und technische Kontrollen schaffen. Zusätzlich sollen interne Stellen die Systeme und mögliche Risiken überwachen. Eine weitere Ebene bilden externe Prüfungen. Schließlich ist eine unabhängige Aufsicht auf Ebene der jeweiligen Unternehmensführung vorgesehen, die sich mit den Ergebnissen der Prüfungen befassen soll.

Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich damit unter anderem dazu, Risiken systematisch zu bewerten und Probleme bei der Entwicklung oder beim Einsatz fortgeschrittener Modelle frühzeitig zu erkennen. Die Vereinbarung enthält jedoch keinen staatlichen Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unternehmen einzelne Vorgaben nicht erfüllt. Anders als bei einem Gesetz oder einer verbindlichen Verordnung können Verstöße gegen die Selbstverpflichtung deshalb nicht allein auf Grundlage des Abkommens mit Bußgeldern oder anderen staatlichen Maßnahmen geahndet werden.

Die freiwillige KI-Regulierung in den USA folgt damit einem anderen Ansatz als verbindliche gesetzliche Vorgaben. Die Unterzeichner erkennen in dem Dokument zugleich an, dass einzelne Praktiken künftig gesetzlich festgeschrieben werden könnten. Konkrete neue Bundesgesetze oder verbindliche Vorschriften wurden mit der Vereinbarung vom Dienstag jedoch nicht beschlossen.

Trump setzt auf Wachstum statt umfassender neuer Regulierung

Trump stellte das Abkommen in eine grundsätzlich wachstumsorientierte KI-Politik seiner Regierung. Der Präsident erklärte am Dienstag, die Entwicklung der Technologie nicht durch umfangreiche staatliche Einschränkungen bremsen zu wollen. Bereits zuvor hatte seine Regierung den Ausbau von Rechenzentren und anderer KI-Infrastruktur zu einem Schwerpunkt ihrer Technologiepolitik gemacht.

Nach dem Treffen sprach Trump von erheblicher Selbstregulierung innerhalb der Branche. Die neue Vereinbarung soll dieses Prinzip institutionalisieren. Gleichzeitig schließt das Dokument spätere gesetzliche Vorgaben nicht grundsätzlich aus. Damit handelt es sich weniger um einen vollständigen Verzicht auf staatliche Aufsicht als um die Entscheidung, bei diesen Sicherheitsstandards zunächst auf freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen zu setzen.

Die Debatte in den USA über verbindliche Regeln ist damit nicht beendet. Im US-Senat gibt es weiterhin Vorschläge für gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen fortgeschrittener Modelle. Ein Vorstoß demokratischer Senatoren für ein staatliches System zur Bewertung besonders leistungsfähiger KI konnte am Dienstag im Senat nicht im beschleunigten Verfahren verabschiedet werden.

Europa verfolgt bereits einen verbindlicheren Ansatz

International unterscheidet sich der amerikanische Kurs deutlich vom regulatorischen Modell der Europäischen Union. Der europäische AI Act schreibt Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck bereits verschiedene Pflichten vor. Dazu zählen technische Dokumentationen, Vorgaben zum Urheberrecht sowie zusätzliche Risiko-, Sicherheits- und Meldepflichten für Modelle mit systemischen Risiken.

Seit dem 2. August 2026 kann die Europäische Kommission die Vorgaben für Anbieter solcher General-Purpose-AI-Modelle auch durchsetzen. Damit stehen in der EU neben freiwilligen Verhaltenskodizes gesetzliche Verpflichtungen und mögliche Sanktionen. In den USA setzt das am 29. September unterzeichnete Abkommen dagegen zunächst auf Verpflichtungen, denen die Unternehmen freiwillig beigetreten sind.

Große KI-Anbieter verpflichten sich zu externen Prüfungen

Bemerkenswert an der Vereinbarung ist vor allem die Beteiligung mehrerer Unternehmen, die bei der Entwicklung leistungsfähiger KI-Systeme miteinander konkurrieren. Google, Anthropic, Meta, OpenAI, xAI und Nvidia unterstützen mit ihren Unterschriften zumindest gemeinsame Grundprinzipien für Kontrollen und Prüfungen. Die beteiligten Unternehmen wollen sich außerdem regelmäßig über Standards und bewährte Sicherheitsverfahren austauschen.

Wie weit die einzelnen Unternehmen ihre internen Verfahren durch die Vereinbarung tatsächlich verändern müssen, hängt von der bisherigen Praxis der jeweiligen Anbieter ab. Mehrere große KI-Unternehmen verfügten bereits vor dem Treffen über eigene Sicherheitsprüfungen und Kontrollstrukturen. Das neue Abkommen schafft dafür nun einen gemeinsamen politischen Rahmen, ohne eine neue staatliche Aufsichtsbehörde oder unmittelbar einklagbare Sicherheitsstandards einzuführen.

Damit hat die Trump-Regierung ihre Linie für den Umgang mit hochentwickelter KI deutlicher festgelegt: Die Unternehmen sollen Sicherheitsrisiken kontrollieren, externe Prüfungen zulassen und Verantwortung auf Führungsebene verankern. Die unmittelbare Durchsetzung dieser Standards bleibt zunächst aber weitgehend bei den Unternehmen selbst.

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