Tullau Pappen stellt nach fast 150 Jahren beide Werke still

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Die Unternehmensgruppe Tullau Pappen hat ihre Produktion an beiden Standorten endgültig eingestellt. Am Dienstag, 27. Oktober 2026, endete der Betrieb in Rosengarten-Tullau im baden-württembergischen Landkreis Schwäbisch Hall und in Halblech-Trauchgau im bayerischen Ostallgäu. Rund 90 Beschäftigte sind von der Schließung betroffen. Die Stilllegung folgt auf Insolvenzanträge im September und gescheiterte Bemühungen, eine wirtschaftliche Fortführung zu ermöglichen.

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Damit endet am Stammsitz eine Industriegeschichte, die 1878 begonnen hatte. Noch im September war die Produktion zunächst weitergelaufen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte damals sowohl eine Sanierung als auch den Verkauf der gesamten Unternehmensgruppe oder einzelner Teile als mögliche Wege bezeichnet.

Beide Produktionsstandorte betroffen

Hinter dem Namen Tullau Pappen stehen zwei Produktionsgesellschaften: die Karl Kurz GmbH & Co. KG in Rosengarten-Tullau und die Pappenfabrik Trauchgau GmbH & Co. KG in Halblech. An beiden Standorten arbeiteten zuletzt jeweils etwa 45 Menschen. Die Anlagen stellten unter anderem Vollpappe und Graupappe für industrielle Anwendungen her.

Anfang September hatten die Gesellschaften wegen ihrer finanziellen Schwierigkeiten Insolvenzanträge gestellt. Ein Stuttgarter Rechtsanwalt wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zunächst liefen die Werke weiter, während nach Möglichkeiten zur Rettung gesucht wurde. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gab es Sanierungsmaßnahmen und erste Gespräche mit potenziellen Investoren. Eine Lösung zum Erhalt der Produktion kam jedoch nicht zustande.

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Die Vergütungsansprüche der Beschäftigten sind nach den Angaben aus dem Insolvenzverfahren bis einschließlich Oktober 2026 über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert. Die Einstellung der Produktion betrifft sowohl den traditionsreichen Stammsitz als auch das Werk in Bayern. Weitere gesicherte Angaben zur beruflichen Perspektive der Beschäftigten lagen zunächst nicht vor.

Emissionszertifikate als Hindernis für die Sanierung

Als entscheidendes Hindernis bezeichnet der vorläufige Insolvenzverwalter offene Verpflichtungen aus dem europäischen Emissionshandel. Die beiden Betriebe hätten für ihre Emissionen des Jahres 2025 bis zum 30. September 2026 Berechtigungen abgeben müssen. Nach Darstellung des Insolvenzverwalters konnten sie diese Pflicht wegen der wirtschaftlichen Lage nicht erfüllen.

Der Konflikt dreht sich vor allem um die Behandlung solcher Verpflichtungen im Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter kritisiert, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt ausstehende Berechtigungen aus zurückliegenden Zeiträumen als Masseverbindlichkeiten behandle. Diese hätten gegenüber gewöhnlichen Insolvenzforderungen eine vorrangige Stellung. Aus seiner Sicht erschwerte das die Suche nach Investoren erheblich.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter zufolge erreichen die Verpflichtungen für 2025 und 2026 zusammen beinahe einen siebenstelligen Betrag. Für potenzielle Erwerber sei das Risiko, für frühere Emissionen einstehen zu müssen, nicht tragbar gewesen. Eine abschließende gerichtliche Klärung der rechtlichen Einordnung für den konkreten Fall war zunächst nicht bekannt.

Europäischer Emissionshandel und Insolvenzrecht

Der europäische Emissionshandel besteht seit 2005. Er erfasst unter anderem emissionsintensive Industrieanlagen und die Stromerzeugung. Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen erfassen und jährlich eine entsprechende Menge an Berechtigungen abgeben. Eine Berechtigung steht für eine Tonne Kohlendioxidäquivalent. Die Gesamtmenge der verfügbaren Berechtigungen wird schrittweise verringert, um Emissionen zu begrenzen.

Für die Emissionen eines Kalenderjahres müssen die betroffenen Betreiber die Zertifikate grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres abgeben. Damit fiel die Frist für das Jahr 2025 in die Zeit nach den Insolvenzanträgen von Tullau Pappen. Die Verpflichtung selbst ergibt sich aus den Regeln des Emissionshandels, ihre Behandlung während einer Insolvenz berührt zusätzlich das Insolvenzrecht.

Das Umweltbundesamt veröffentlichte bereits 2024 ein Rechtsgutachten zur Krisenfestigkeit des europäischen Emissionshandels. Darin wurde Anpassungsbedarf für Fälle von Unternehmensinsolvenzen und Betriebsschließungen beschrieben. Die Autoren empfahlen insbesondere klarere Regeln für die Durchsetzung der Abgabepflicht. Das Gutachten entstand vor der Insolvenz von Tullau Pappen und enthält keine Bewertung des konkreten Verfahrens.

Energiepreise und Wettbewerbsdruck belasteten den Hersteller

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatten bereits vor dem Streit um offene Emissionsberechtigungen begonnen. Die Geschäftsführung verwies im September insbesondere auf gestiegene Kosten für Strom, Gas und Öl. Hinzu kamen nach Angaben der Unternehmensseite höhere Rohstoff- und Personalkosten sowie starker Preisdruck.

Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters konnten die Betriebe die Kostensteigerungen nur begrenzt an ihre Abnehmer weitergeben. Höhere Verkaufspreise hätten das Risiko sinkender Bestellungen und Umsätze mit sich gebracht. Zugleich stellte das Unternehmen spezialisierte Pappenprodukte her und verfügte über langjährige Kundenbeziehungen. Diese Eigenschaften galten zunächst als mögliche Grundlage für eine Fortführung.

Tullau Pappen gab die gemeinsame Produktionskapazität seiner beiden Werke mit rund 40.000 Tonnen pro Jahr an. Angeboten wurden unterschiedliche Pappenqualitäten als Rollenware oder zugeschnittene Formate. Nach Unternehmensangaben belieferte die Gruppe Kunden in Deutschland und im Ausland.

Fast 150 Jahre Pappenherstellung enden

Die Geschichte des Betriebs begann 1878 mit dem Erwerb einer Mühle in Tullau durch Christian Räuchle. Wasserkraft spielte damals eine wesentliche Rolle bei der Produktion. Später ging das Unternehmen an die Familie Kurz über. Im Jahr 1997 kam die Pappenfabrik Trauchgau hinzu, deren Produktion nach Wiederaufbauarbeiten 1998 anlief.

Auch frühere Krisen hinterließen Spuren. Während der Coronapandemie kam es wegen Problemen auf dem Altpapiermarkt zu Kurzarbeit. Im Jahr 2024 beschädigte ein Brand eine Produktionshalle in Tullau. Mit der nun erfolgten Stilllegung endet die Herstellung an beiden zuletzt betriebenen Standorten.

Deutsche Papierindustrie verliert weitere Kapazitäten

Der Fall trifft eine Branche, die seit Jahren Produktionskapazitäten abbaut. Nach Angaben des Verbands DIE PAPIERINDUSTRIE wurden 2025 deutschlandweit 18,7 Millionen Tonnen Papier, Karton und Pappe hergestellt. Das waren 2,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Branchenumsatz sank um fünf Prozent auf 14,2 Milliarden Euro.

Ende 2025 waren laut Verband noch 128 Werke mit 216 Papiermaschinen in Betrieb. Fünf Jahre zuvor hatte es 152 Werke und 260 Maschinen gegeben. Auch die Beschäftigung ging in diesem Zeitraum zurück.

Im ersten Halbjahr 2026 setzte sich die schwache Entwicklung fort: Die Produktionsmenge sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,4 Prozent auf 9,4 Millionen Tonnen, der Umsatz um 7,1 Prozent auf 6,9 Milliarden Euro.

Bei Tullau Pappen sind die unmittelbaren Folgen bereits eingetreten. Im bayerischen Halblech bezeichnete der Bürgermeister die Schließung als schmerzlichen Einschnitt für die Gemeinde. Wie die Industrieflächen künftig genutzt werden, war zunächst offen.

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