
Eine neue Übergewinnsteuer für Ölkonzerne könnte Deutschland nach Berechnungen einer internationalen Forschungsstelle rund 3,1 Milliarden Euro innerhalb eines Jahres einbringen. Für die gesamte Europäische Union beziffern die Wissenschaftler das mögliche Steueraufkommen auf etwa 18 Milliarden Euro. Der Vorschlag erscheint in einer Phase stark gestiegener Energiepreise und außergewöhnlich hoher Gewinne großer Ölunternehmen. Politisch ist eine neue Abgabe allerdings weiterhin umstritten.
Die im Oktober 2026 veröffentlichte Untersuchung stammt vom International Tax Observatory, einer unabhängigen Forschungseinrichtung an der Paris School of Economics. Die Wissenschaftler schlagen vor, außergewöhnliche Gewinne internationaler Öl- und Gaskonzerne künftig nach einem einheitlichen Verfahren zu besteuern.
Anders als bei bisherigen Sonderabgaben soll dafür ein dauerhaftes Regelwerk geschaffen werden. Eine zusätzliche Besteuerung würde allerdings nur dann einsetzen, wenn der Ölpreis eine festgelegte Schwelle überschreitet.
Als Auslöser schlagen die Forscher einen Preis vor, der drei Monate lang über einem aus den vergangenen 36 Monaten berechneten Vergleichswert liegt. Dabei soll auch berücksichtigt werden, wie stark die Preise normalerweise schwanken.
Für die eigentliche Besteuerung empfehlen die Wissenschaftler, die weltweiten Gewinne eines Konzerns heranzuziehen. Als außergewöhnlich würde dabei jener Teil des Gewinns gelten, der eine Gewinnmarge von zehn Prozent des Umsatzes überschreitet. Auf diesen Anteil könnte ein zusätzlicher Steuersatz von 50 Prozent angewendet werden.
Für ihre Berechnungen untersuchten die Wissenschaftler 56 große Öl- und Gasunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind. Auf Grundlage der geschätzten Geschäftsergebnisse für 2026 ergibt sich im bevorzugten Modell ein mögliches Steueraufkommen von rund 18 Milliarden Euro für die EU.
Deutschland würde davon etwa 3,1 Milliarden Euro erhalten. Für Frankreich errechnen die Forscher rund 2,2 Milliarden Euro, für Spanien etwa 1,9 Milliarden Euro und für Italien ungefähr 1,6 Milliarden Euro.
Das Modell unterscheidet sich von einer Steuer, die ausschließlich auf in Deutschland ausgewiesene Unternehmensgewinne erhoben wird. Stattdessen würden die weltweit erzielten Gewinne eines Konzerns betrachtet und die Besteuerungsrechte anhand der wirtschaftlichen Aktivitäten auf einzelne Staaten verteilt.
Damit könnten auch Gewinne internationaler Unternehmen teilweise in Deutschland steuerlich erfasst werden, selbst wenn ihre Konzernzentrale außerhalb der Europäischen Union liegt.
Allerdings handelt es sich bei den 3,1 Milliarden Euro um eine modellierte Bruttogröße für das Jahr 2026. Eine dauerhafte Einnahme in dieser Höhe wäre damit nicht garantiert.
Berücksichtigt man die bereits gezahlte reguläre Körperschaftsteuer, sinkt der errechnete Betrag in einer alternativen Modellvariante bei gleichem zusätzlichen Steuersatz auf ungefähr zwei Milliarden Euro für Deutschland. Weitere Anrechnungen bestimmter Steuern aus Förderländern könnten die Einnahmen zusätzlich verringern.
Auch die Datengrundlage enthält Unsicherheiten. Für das zweite Halbjahr 2026 mussten die Wissenschaftler Geschäftsergebnisse teilweise schätzen. Die tatsächlichen Einnahmen würden deshalb von den späteren Unternehmensgewinnen, den gesetzlichen Einzelheiten und möglichen Reaktionen der Konzerne abhängen.
Hintergrund der erneuten Steuerdiskussion sind die wirtschaftlichen Folgen des Krieges um Iran und die Einschränkungen wichtiger Öltransportrouten im Nahen Osten. Insbesondere die Straße von Hormus ist für den internationalen Ölhandel von großer Bedeutung.
Nach Angaben der Forschungsstelle lag der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent seit Beginn des Konflikts bei ungefähr 100 US-Dollar je Barrel. Das entspricht einem Anstieg um rund 45 Prozent gegenüber dem Durchschnitt des Jahres 2025.
Die wirtschaftlichen Folgen zeigen sich auch in den aktuellen Konzernbilanzen.
Der britische Energiekonzern Shell meldete am Donnerstag, 29. Oktober 2026, für das dritte Quartal einen bereinigten Gewinn von 10,81 Milliarden US-Dollar. Im entsprechenden Vorjahresquartal waren es rund 5,43 Milliarden Dollar gewesen.
Auch der französische Konzern TotalEnergies verzeichnete einen deutlichen Gewinnanstieg. Sein bereinigter Nettogewinn erreichte im dritten Quartal etwa 9,1 Milliarden Dollar und lag damit nach Unternehmensangaben um rund 127 Prozent über dem Vorjahreswert.
Neben den gestiegenen Energiepreisen trugen hohe Raffineriemargen zu den Ergebnissen bei. Diese Entwicklungen verstärken die politische Debatte darüber, ob ein Teil außergewöhnlicher Gewinne zur Finanzierung staatlicher Entlastungen herangezogen werden sollte.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) setzt sich bereits seit Monaten für eine europäische Übergewinnsteuer ein. Gemeinsam mit Finanzministern aus Österreich, Spanien, Portugal, Polen und Italien hatte er eine erneute Diskussion auf EU-Ebene angestoßen.
Innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings unterschiedliche Positionen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lehnt eine zusätzliche Besteuerung aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen ab.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich im September gegen eine Übergewinnsteuer ausgesprochen und Zweifel an der tatsächlichen sowie rechtlichen Grundlage geäußert.
Die Grünen forderten am Donnerstag erneut eine europäische Abgabe auf außergewöhnlich hohe Gewinne fossiler Energiekonzerne. Die klimapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Lisa Badum, sprach sich dafür aus, zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung von Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen einzusetzen.
Auf europäischer Ebene wird das Thema inzwischen weiter geprüft. Nach Beratungen der EU-Finanzminister am 9. Oktober soll sich eine Arbeitsgruppe mit möglichen Instrumenten und deren Auswirkungen beschäftigen. Die Europäische Kommission verweist zugleich auf die Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten eigene Maßnahmen beschließen.
Eine neue verbindliche Übergewinnsteuer auf EU-Ebene ist damit bislang nicht beschlossen.
Die Energiebranche sieht zusätzliche Sondersteuern kritisch. Der europäische Branchenverband FuelsEurope hatte bereits im April vor wirtschaftlichen Folgen wiederholter Eingriffe in die Besteuerung außergewöhnlicher Gewinne gewarnt.
Nach Auffassung des Verbandes könnten solche Abgaben die Planungssicherheit der Unternehmen verringern und Investitionen in Raffinerien sowie die europäische Energieversorgung erschweren.
Die Wissenschaftler des International Tax Observatory argumentieren dagegen, dass eine gezielt auf außergewöhnliche Gewinne ausgerichtete Besteuerung bei entsprechender Ausgestaltung die Investitionsanreize vergleichsweise wenig beeinträchtigen müsse.
Eine unmittelbare Senkung der Benzin- und Dieselpreise würde eine Übergewinnsteuer allerdings nicht bewirken. Zusätzliche Staatseinnahmen könnten stattdessen zur Finanzierung gezielter Entlastungen oder für Investitionen in die Energieversorgung genutzt werden.
Eine gemeinsame europäische Regelung für außergewöhnliche Gewinne im Energiesektor ist nicht neu. Während der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschloss die EU im Jahr 2022 einen befristeten Solidaritätsbeitrag.
Damals mussten betroffene Unternehmen mindestens 33 Prozent jener steuerpflichtigen Gewinne zusätzlich abführen, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 lagen.
Nach dem Abschlussbericht der Europäischen Kommission wurden für die Steuerjahre 2022 und 2023 insgesamt rund 26,15 Milliarden Euro tatsächlich eingenommen. Unter Einrechnung damals noch erwarteter Zahlungen bezifferte die Kommission das mögliche Gesamtaufkommen auf rund 28,66 Milliarden Euro.
Die neue Untersuchung schlägt nun eine andere Konstruktion vor, die insbesondere internationale Gewinnverlagerungen erschweren und die Besteuerung außergewöhnlicher Gewinne dauerhaft regeln soll.
Ob die Europäische Union oder einzelne Mitgliedstaaten einen solchen Mechanismus tatsächlich einführen, ist weiterhin offen. Die für Deutschland errechneten 3,1 Milliarden Euro zeigen zunächst, welches Steueraufkommen unter den Annahmen des Forschungsmodells möglich wäre.
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