
Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, sieht in Deutschland erheblichen Handlungsbedarf bei sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit. In seinem Länderbericht nennt der unabhängige UN-Experte unter anderem die Situation von Menschen mit Behinderungen, Migranten, Geflüchteten, Frauen und Kindern. Er empfiehlt der Bundesregierung zusätzliche soziale Investitionen und Änderungen in der Steuerpolitik. Der Bericht wird an diesem Freitag im UN-Menschenrechtsrat in Genf behandelt.
Deutschland hat auf den Bericht im Rahmen des UN-Verfahrens reagiert und eine eigene Stellungnahme eingereicht. Sie wird bei den Vereinten Nationen als separates Dokument geführt. Eine darüber hinausgehende aktuelle öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung, in der sie die einzelnen Forderungen Devas umfassend bewertet, war zunächst nicht veröffentlicht. Der Bericht des Sonderberichterstatters ist zudem keine rechtsverbindliche Entscheidung gegen Deutschland. Deva gehört zu den unabhängigen Experten der sogenannten Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats.
Die aktuelle Kritik des UN-Sonderberichterstatters an Deutschland geht auf einen offiziellen Besuch Devas vom 10. bis 19. November 2025 zurück. Während dieser Reise führte er Gespräche mit Bundesministerien, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Aktivisten, Jugendvertretern und dem Deutschen Institut für Menschenrechte. Er besuchte unter anderem Berlin, Cottbus, Düsseldorf und Gelsenkirchen. Ziel war es zu untersuchen, wie Deutschland das Recht auf Entwicklung im eigenen Land umsetzt und wie die Bundesrepublik ihren internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich nachkommt.
Bereits während seines Besuchs hatte Deva auf Probleme hingewiesen. Vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages kritisierte er unter anderem Unterschiede bei Einkommen, Geschlechtergerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Zugleich würdigte er Deutschlands Engagement für Multilateralismus und Menschenrechte.
Seinen endgültigen Länderbericht veröffentlichte der Sonderberichterstatter im Sommer 2026. Am 11. September stellt er seine Ergebnisse im Rahmen der 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf vor. Vorgesehen ist dazu ein interaktiver Dialog, an dem Staaten und weitere Beteiligte teilnehmen können.
Ein zentraler Punkt des Berichts betrifft nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit. Deva sieht insbesondere für Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Migranten und Geflüchtete Nachteile bei gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Teilhabe. Diese Einschätzung ist eine Bewertung des Sonderberichterstatters und keine Feststellung einer deutschen Behörde.
Als mögliche Gegenmaßnahmen empfiehlt Deva unter anderem eine stärkere progressive Besteuerung, eine höhere Belastung großer Erbschaften und eine Stärkung des Sozialsystems. Auch Investitionen in die öffentliche Infrastruktur gehören zu seinen Forderungen. Während seines Deutschlandbesuchs hatte der Sonderberichterstatter bereits darauf hingewiesen, dass Investitionen in Infrastruktur, Gesundheit und Bildung aus seiner Sicht notwendig seien, damit gesellschaftliche Gruppen nicht dauerhaft zurückblieben.
Damit geht der Bericht deutlich über klassische Entwicklungspolitik hinaus. Das Mandat des Sonderberichterstatters versteht Entwicklung nicht allein als Wirtschaftswachstum. Es umfasst nach dem zugrunde liegenden UN-Konzept auch die Möglichkeit von Menschen, an wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politischer Entwicklung teilzunehmen und von ihr zu profitieren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gleichstellung. Deva fordert Deutschland auf, nach seiner Einschätzung bestehende strukturelle Hindernisse für Frauen stärker abzubauen. Als konkrete Ansatzpunkte nennt er bezahlbare Kinderbetreuung, zusätzliche Schutzmöglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt und stärkere Investitionen in Pflege und Betreuung.
Auch bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen sieht der Sonderberichterstatter Verbesserungsbedarf. Seine Empfehlungen betreffen unter anderem Barrierefreiheit und den Zugang zu Bildung. Darüber hinaus sollen Kinder, Menschen mit Behinderungen und Migranten nach seiner Vorstellung stärker und systematischer an politischen Entscheidungen beteiligt werden, die ihre Lebensbedingungen unmittelbar betreffen.
Im Bereich Migration befasst sich der Bericht zudem mit den Arbeitsbedingungen von Zugewanderten. Deva hatte bereits während seines Besuchs gefordert, dass Menschen, die als Arbeitskräfte nach Deutschland kommen, unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten können. Der endgültige Bericht enthält ebenfalls Empfehlungen zum Schutz von Migranten vor Ausbeutung und zur Gestaltung von Arbeitsmigration.
Der Bericht fällt nicht ausschließlich kritisch aus. Deva hebt unter anderem deutsche Institutionen zur Umsetzung der Agenda 2030 hervor. Dazu zählt er den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen sowie den Deutschen Rat für nachhaltige Entwicklung. Außerdem würdigt er Deutschlands Engagement für Multilateralismus und Menschenrechte.
Gleichzeitig warnt der Sonderberichterstatter davor, diese Position aus seiner Sicht zu schwächen. Er empfiehlt Deutschland, an verbindlichen Regeln zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen festzuhalten und entsprechende Vorgaben auch auf europäischer Ebene zu unterstützen. In der Entwicklungspolitik fordert Deva, Menschenrechte weiterhin zum Maßstab zu machen und die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit nicht zu reduzieren.
Seine Empfehlungen sind politisch relevant, aber nicht mit einem Urteil oder einer verbindlichen Anordnung gleichzusetzen. UN-Sonderberichterstatter arbeiten unabhängig und ehrenamtlich im Auftrag des Menschenrechtsrats. Sie untersuchen bestimmte Menschenrechtsthemen, führen Länderbesuche durch und formulieren anschließend Bewertungen und Empfehlungen. Das von Deva untersuchte Recht auf Entwicklung geht auf eine UN-Erklärung aus dem Jahr 1986 zurück, die selbst nicht rechtsverbindlich ist.
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