
Ein Unfall auf der B111 in Wolgast hat am Montagnachmittag, 2. November 2026, erhebliche Schäden an zwei Autos verursacht. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Neubrandenburg stießen gegen 16:50 Uhr ein Skoda und ein Mercedes-Benz im Bereich der Einmündung zur Ernst-Thälmann-Straße zusammen. Beide Fahrer blieben unverletzt. An den Fahrzeugen entstand nach einer ersten Schätzung ein Sachschaden von insgesamt rund 90.000 Euro. Die Bundesstraße musste während der Bergung vollständig gesperrt werden.
Der 43 Jahre alte Fahrer des Skoda war auf der B111 in Richtung Pritzier unterwegs. In Wolgast wollte er nach links in die Ernst-Thälmann-Straße abbiegen. Gleichzeitig näherte sich auf der Gegenfahrbahn ein Mercedes-Benz. Nach der Schilderung der Polizei ließ der Skoda-Fahrer den entgegenkommenden Wagen beim Abbiegen nicht passieren. In der Folge stießen beide Autos zusammen.
Nach bisherigen Angaben ereignete sich der Zusammenstoß während des Linksabbiegens. Weitere Einzelheiten zum Ablauf nennt die Polizei nicht. Zu den Geschwindigkeiten der Fahrzeuge, den Sichtverhältnissen im konkreten Moment und möglichen weiteren Einflussfaktoren wurden zunächst keine Angaben gemacht. Auch Informationen zu möglichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen gegen einen Beteiligten lagen zunächst nicht vor.
Der Schaden an den beiden Fahrzeugen war erheblich. Weder der Skoda noch der Mercedes-Benz konnte nach der Kollision aus eigener Kraft weiterfahren. Beide Wagen mussten geborgen werden. Der Sachschaden liegt laut Polizei bei ungefähr 90.000 Euro. Dabei handelt es sich um eine Gesamtschätzung und nicht um einzeln ausgewiesene Beträge für die beiden Autos.
Trotz der erheblichen Beschädigungen blieben die beiden Fahrer unverletzt. Über weitere Personen in den Fahrzeugen enthält die Polizeimeldung keine näheren Angaben. Ebenso wenig ist bislang öffentlich aufgeschlüsselt, welcher Teil der geschätzten Schadenssumme auf welches Fahrzeug entfällt. Eine abschließende Schadensberechnung wurde zunächst nicht mitgeteilt.
Die Unfallfolgen beschränkten sich nicht auf die beiden beteiligten Fahrzeuge. Während der Bergung war die Bundesstraße 111 im Unfallbereich vollständig für den Verkehr gesperrt. Damit konnte die Straße dort vorübergehend in keiner Fahrtrichtung genutzt werden. Die Polizei bestätigte die Vollsperrung bis zur Bergung der beiden Autos.
Wie lange die Vollsperrung der B111 genau dauerte, wurde in der Polizeimeldung nicht angegeben. Auch konkrete Zahlen zu möglichen Staus oder Angaben über eine eingerichtete Umleitung wurden zunächst nicht veröffentlicht. Eine genaue Uhrzeit der Verkehrsfreigabe blieb zunächst offen.
Die B111 hat über Wolgast hinaus Bedeutung. Sie führt über die Peenebrücke auf die Ostseeinsel Usedom und ist damit eine der beiden Straßenverbindungen zwischen der Insel und dem Festland.
Nach Angaben der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern wird die Brücke sowohl von Autos als auch vom Schwerlastverkehr und von Zügen genutzt. Für die Schifffahrt wird ihr beweglicher Teil regelmäßig geöffnet.
Die bei dem Unfall betroffene Strecke liegt auf der durch Wolgast verlaufenden Bundesstraße, die auch für den Verkehr in Richtung Usedom genutzt wird. Eine vollständige Unterbrechung auf einer solchen Verbindung kann deshalb nicht nur Fahrten innerhalb der Stadt betreffen.
Für Reisende, Berufspendler und den Güterverkehr ist die Strecke von Bedeutung. Die Peenebrücke bildet einen zentralen Übergang zwischen dem vorpommerschen Festland und dem nördlichen Teil der Insel Usedom. Verkehrseinschränkungen auf der Bundesstraße können daher auch über den unmittelbaren Unfallbereich hinaus Auswirkungen haben.
Wie viele Menschen am Montag tatsächlich von der Sperrung betroffen waren und ob es Rückstaus bis zur Peenebrücke gab, ist allerdings nicht bekannt.
Für das Abbiegen gelten bundesweit dieselben Grundregeln. Nach Paragraf 9 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung müssen abbiegende Fahrer entgegenkommende Fahrzeuge grundsätzlich durchfahren lassen. Das gilt auch dann, wenn ein Auto von einer Bundesstraße in eine andere Straße abbiegen möchte.
Wer nach links fährt, muss den Gegenverkehr berücksichtigen, bevor er dessen Fahrspur kreuzt. Die Vorschrift dient dazu, Zusammenstöße zwischen abbiegenden und geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmern zu vermeiden.
Bei dem Abbiegeunfall in Wolgast beschreibt die Polizei genau diesen Konflikt zwischen einem abbiegenden und einem entgegenkommenden Wagen. Daraus allein folgt jedoch keine abschließende rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Ob und gegebenenfalls welche weiteren Ermittlungen oder Maßnahmen folgen, wurde zunächst nicht bekannt gegeben.
Schon am 7. September 2026 hatte ein anderer Verkehrsunfall auf der B111 zu einer zeitweiligen Vollsperrung geführt. Damals stießen auf der Inselseite hinter der Peenebrücke drei Fahrzeuge zusammen.
Nach Angaben der Polizei wurde eine Beifahrerin leicht verletzt. Der Sachschaden lag bei etwa 30.000 Euro. Für Rettungsarbeiten und die Bergung der beschädigten Fahrzeuge war die Straße damals für ungefähr eine Stunde zeitweise vollständig gesperrt.
Zwischen diesem Auffahrunfall und der aktuellen Kollision beim Linksabbiegen besteht kein bekannter unmittelbarer Zusammenhang. Die beiden Ereignisse fanden an unterschiedlichen Stellen statt und hatten nach den veröffentlichten Polizeimeldungen unterschiedliche Abläufe.
Der jüngste Unfall vom Montag verursachte allerdings mit etwa 90.000 Euro einen deutlich höheren geschätzten Sachschaden. Verletzt wurde dabei nach den bisherigen Angaben keiner der beiden Fahrer.
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