Nach Unfall auf der B32 nimmt Mann laut Polizei Auto eines Ersthelfers

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Ein Verkehrsunfall im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg hat am Sonntagabend, 1. November 2026, einen ungewöhnlichen Verlauf genommen. Ein 31 Jahre alter Autofahrer soll nach einem Unfall auf der Bundesstraße 32 bei Herbertingen den BMW eines Mannes entwendet haben, der ihm helfen wollte. Mit dem fremden Fahrzeug verursachte er nach Polizeiangaben einen weiteren Unfall und setzte seine Flucht anschließend zu Fuß fort. Die Polizei nahm den Mann schließlich in Bad Saulgau vorläufig fest. Gegen ihn wird wegen mehrerer möglicher Straftaten ermittelt.

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Autofahrer kommt auf der B32 bei Herbertingen von der Fahrbahn ab

Der erste Unfall ereignete sich am Sonntag kurz nach 17.30 Uhr zwischen Herbertingen und Mieterkingen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Ravensburg war der 31-Jährige mit einem Volkswagen auf der Bundesstraße 32 unterwegs, als sein Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn abkam.

Der Wagen beschädigte zunächst mehrere Leitpfosten und Verkehrsschilder. Anschließend überquerte er eine Leitplanke und eine Verkehrsinsel, bevor er auf einer Wiesenfläche zum Stillstand kam.

Die Ursache für das Abkommen von der Fahrbahn war zunächst nicht bekannt. Der Fahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. An seinem Volkswagen entstand allerdings ein wirtschaftlicher Totalschaden, dessen Höhe die Polizei mit rund 6.000 Euro bezifferte.

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Trotz des erheblichen Schadens konnte der Mann das Fahrzeug offenbar ohne Verletzungen verlassen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, entwickelte sich aus dem zunächst auf einen einzelnen Wagen begrenzten Unfall anschließend ein weiterer Vorfall.

24-jähriger BMW-Fahrer hält an und will helfen

Ein 24 Jahre alter Autofahrer bemerkte die Unfallstelle und stoppte seinen BMW. Er stieg aus, um den verunglückten Fahrer zu unterstützen.

Nach Darstellung der Polizei nutzte der 31-Jährige diesen Moment, um sich an das Steuer des BMW zu setzen. Anschließend fuhr er mit dem Fahrzeug davon.

Der Wagen gehörte dem Mann, der ursprünglich Hilfe leisten wollte. Eine Zustimmung zur Benutzung des Autos lag nach der polizeilichen Darstellung nicht vor. Die Ermittler behandeln den Vorfall deshalb als mutmaßlichen Diebstahl.

Weitere Einzelheiten zur unmittelbaren Begegnung der beiden Männer wurden zunächst nicht bekannt. Insbesondere machte die Polizei keine Angaben darüber, ob es vor der Wegfahrt zu einem Gespräch zwischen ihnen gekommen war.

Zweiter Unfall bei Wilfertsweiler endet auf einem Feld

Mit dem BMW fuhr der 31-Jährige nach Polizeiangaben in Richtung Bad Saulgau weiter. Auf dieser Strecke kam es zu einem weiteren Unfall.

Im Bereich Wilfertsweiler überfuhr der Autofahrer eine Kreuzung und geriet anschließend mit dem Wagen auf ein Feld. Trotz dieses Zwischenfalls setzte er seine Fahrt zunächst fort.

Erst später stellte der Mann den inzwischen erheblich beschädigten BMW auf einer landwirtschaftlichen Fläche ab. Dabei ließ er nach Angaben der Polizei den Motor laufen.

Anschließend entfernte er sich zu Fuß. Das Auto blieb beschädigt auf dem Feld zurück.

Zu den genauen Umständen des zweiten Unfalls gab es zunächst keine weitergehenden Angaben. Auch die Ursache dafür, dass der BMW von der Straße abkam, blieb offen. Die Polizei äußerte sich nicht dazu, ob bei diesem Unfall weitere Verkehrsteilnehmer unmittelbar beteiligt waren.

Polizei nimmt 31-Jährigen in Bad Saulgau vorläufig fest

Nach den beiden Unfällen leitete die Polizei eine Fahndung ein. Einsatzkräfte trafen den 31-Jährigen schließlich im Stadtgebiet von Bad Saulgau an und nahmen ihn vorläufig fest.

Die Beamten ließen sich zudem seinen Führerschein aushändigen. Die Übergabe des Dokuments wurde vom Polizeipräsidium Ravensburg ausdrücklich bestätigt.

Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen gegen den Mann angeordnet wurden, ging aus der Mitteilung vom 3. November zunächst nicht hervor. Auch zu einer möglichen späteren Freilassung oder einer richterlichen Entscheidung machte die Polizei keine Angaben.

Die vorläufige Festnahme bedeutet nicht, dass der Mann bereits wegen einer Straftat verurteilt wurde. Ebenso ist zwischen der Abgabe eines Führerscheindokuments und einer endgültigen gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.

Sachschaden von insgesamt rund 20.000 Euro

Durch die beiden Unfälle entstand nach polizeilichen Schätzungen ein Gesamtschaden von ungefähr 20.000 Euro.

Allein der zunächst gefahrene Volkswagen war mit einem Schaden von etwa 6.000 Euro betroffen. Hinzu kamen die Beschädigungen am BMW sowie weitere Schäden im Zusammenhang mit den Unfällen.

Beide Autos waren anschließend nicht mehr fahrbereit. Ein Abschleppunternehmen kümmerte sich um die Bergung und den Abtransport der Fahrzeuge.

Der 31-Jährige blieb bei dem ersten Unfall nachweislich unverletzt. Über mögliche Verletzungen anderer Personen im Zusammenhang mit dem weiteren Geschehen enthielt die Polizeimeldung keine gesonderten Angaben.

Die genaue Aufteilung des Gesamtschadens auf die beiden Fahrzeuge und die beschädigten Verkehrseinrichtungen wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Ermittlungen wegen zweimaliger Unfallflucht und Diebstahls

Gegen den 31-Jährigen laufen Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in zwei Fällen sowie wegen Diebstahls. Das bestätigte das Polizeipräsidium Ravensburg in seiner Mitteilung vom Dienstag.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in Paragraf 142 des Strafgesetzbuches geregelt. Unfallbeteiligte müssen grundsätzlich ermöglichen, dass ihre Personalien, das beteiligte Fahrzeug und die Art ihrer Unfallbeteiligung festgestellt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen auch Pflichten zur nachträglichen Meldung.

Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, ist Gegenstand der strafrechtlichen Prüfung.

Auch der Vorwurf des Diebstahls muss rechtlich geprüft werden. Dafür ist insbesondere entscheidend, ob die Voraussetzungen einer rechtswidrigen Zueignung vorliegen. Der Straftatbestand ist in Paragraf 242 des Strafgesetzbuches geregelt.

Eine abschließende strafrechtliche Bewertung des Geschehens lag zunächst nicht vor.

Hintergründe der Vorfälle bleiben ungeklärt

Weshalb der 31-Jährige zunächst mit seinem Volkswagen von der B32 abkam und anschließend den BMW des Ersthelfers genommen haben soll, war am Dienstag weiterhin unklar.

Die Polizei machte keine Angaben zu möglichen persönlichen Umständen des Mannes oder zu den Gründen seines Verhaltens. Auch zu einer möglichen Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit wurden keine gesicherten Erkenntnisse veröffentlicht.

Fest steht nach der Darstellung des Polizeipräsidiums Ravensburg, dass die Ermittlungen mehrere aufeinanderfolgende Ereignisse betreffen: den ursprünglichen Unfall bei Herbertingen, die anschließende Fahrt mit dem fremden BMW, einen zweiten Unfall bei Wilfertsweiler und die spätere vorläufige Festnahme in Bad Saulgau.

Die polizeilichen Ermittlungen sollen nun die strafrechtlich relevanten Umstände der beiden Unfälle und der Fahrzeugentwendung klären. Für den 31-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.

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