
Auf einem Recyclinghof im Heidenheimer Stadtteil Mergelstetten ist am Montag, 24. August 2026, eine 87 Jahre alte Frau bei einem Unfall mit einem Lastwagen ums Leben gekommen. Die Verkehrspolizei untersucht den genauen Ablauf. Die Staatsanwaltschaft hat zur Klärung der Unfallursache einen Gutachter bestellt. Der Fall lenkt zugleich den Blick auf die besonderen Sicherheitsrisiken dort, wo Fußgänger und schwere Fahrzeuge auf engem Raum zusammentreffen.
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Ulm vom Dienstagmorgen habe sich der Unfall am Montag gegen 14 Uhr auf dem Gelände des Recyclinghofs in Heidenheim-Mergelstetten ereignet. Der Lastwagen habe zunächst im Eingangsbereich des Entsorgungsbetriebs auf einer Waage gestanden. Als das Fahrzeug angefahren sei, habe es die 87-jährige Fußgängerin erfasst. Sie sei nach der bisherigen Darstellung der Polizei wohl unmittelbar vor dem Lastwagen vorbeigelaufen.
Die Frau habe bei der Kollision schwerste Verletzungen erlitten. Rettungskräfte und ein Rettungshubschrauber seien eingesetzt worden. Nach Angaben der Polizei vom 25. August, Stand 8.14 Uhr, starb die 87-Jährige noch an der Unfallstelle. Damit war zu diesem Zeitpunkt ein Todesopfer amtlich bestätigt. Die Verkehrspolizei Heidenheim nahm die Ermittlungen auf. Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft soll ein Sachverständiger den Unfall untersuchen.
Unklar blieb zunächst, welche Faktoren zu dem Zusammenstoß beitrugen und welche Sichtmöglichkeiten aus dem Führerhaus bestanden. Behördliche Angaben zur technischen Ausstattung des Lastwagens mit Kamera-, Sensor- oder Assistenzsystemen lagen zunächst nicht vor. Auch eine Aussage dazu, ob ein technisches System den Unfall hätte verhindern können, ist nicht möglich.
Ein tödlicher Unfall auf einem Recyclinghof in Heidenheim steht damit in einem Umfeld, in dem unterschiedliche Verkehrsarten eng zusammentreffen können. Auf Entsorgungs- und Recyclinganlagen bewegen sich neben Pkw und Fußgängern auch Lastwagen, Radlader und andere schwere Fahrzeuge. Für solche betrieblichen Bereiche nennt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung den innerbetrieblichen Fahrzeugverkehr und rangierende Fahrzeuge ausdrücklich als Gefährdungen.
Bei Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen gehören deshalb klare Verkehrsführungen zu den grundlegenden Präventionsmaßnahmen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik empfiehlt unter anderem, Fahrwege und Fußgängerwege voneinander zu trennen, diese Trennung deutlich zu kennzeichnen und sichere Aufenthaltsbereiche auf Betriebsgeländen vorzusehen. Hinzu kommen ausreichende Beleuchtung und eindeutig verständliche Beschilderungen.
Diese allgemeinen Vorgaben erlauben keinen Rückschluss auf die konkrete Gestaltung des Recyclinghofs in Heidenheim oder auf die Ursache des dortigen Unfalls. Dazu laufen die Ermittlungen.
Der Unfall in Mergelstetten ist nach den bislang veröffentlichten Polizeiangaben kein bestätigter Abbiege- oder Rückwärtsfahrunfall. Der Lastwagen sei vielmehr nach dem Aufenthalt auf einer Waage angefahren. Dennoch betrifft der Fall ein grundsätzliches Problem großer Nutzfahrzeuge: Personen können sich in Bereichen unmittelbar vor, seitlich oder hinter dem Fahrzeug befinden, die aus dem Führerhaus nur eingeschränkt wahrnehmbar sind.
Die Unfallversicherung weist insbesondere beim Rangieren in der Abfallwirtschaft auf erhebliche Gefahren hin. Rückwärtsfahrten und Zurücksetzen sollen nach den einschlägigen Arbeitsschutzregeln möglichst vermieden oder durch zusätzliche Schutzmaßnahmen abgesichert werden. Assistenzsysteme können dabei unterstützen, ersetzen organisatorische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen jedoch nicht.
Für das Anfahren schwerer Fahrzeuge existieren inzwischen ebenfalls spezielle technische Systeme. Die UN-Regelung Nummer 159 beschreibt sogenannte Anfahrinformationssysteme. Sie sollen Fußgänger und Radfahrer im schwer einsehbaren Nahbereich vor einem Lkw erkennen und die Person am Steuer informieren beziehungsweise vor einer möglichen Kollision warnen.
Auch beim klassischen toten Winkel an der Fahrzeugseite hat sich die Technik weiterentwickelt. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sind Abbiegeassistenzsysteme für neue Fahrzeugtypen schwerer Lkw und Busse bereits seit dem 6. Juli 2022 vorgeschrieben. Seit dem 7. Juli 2024 gilt die entsprechende EU-Vorgabe grundsätzlich auch für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge der betroffenen Klassen. Sie betrifft unter anderem Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Die EU-Verordnung zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit schreibt für neue Lkw und Busse zudem Technologien vor, die gefährdete Verkehrsteilnehmer in schwer einsehbaren Bereichen erkennen und vor möglichen Kollisionen warnen sollen. Dazu gehören sowohl Systeme für seitliche Gefahrenbereiche als auch Technik zur Erkennung von Fußgängern und Radfahrern unmittelbar vor schweren Fahrzeugen. Die Regelungen gelten seit Juli 2024 für alle neuen Fahrzeuge der entsprechenden Klassen. Ältere Bestandsfahrzeuge müssen allein aufgrund dieser Regelung jedoch nicht automatisch nachgerüstet werden. Welche Systeme der in Heidenheim beteiligte Lastwagen besaß, war zunächst nicht bekannt.
Der Unfall betrifft zugleich eine Altersgruppe, für die Verkehrsunfälle überdurchschnittlich häufig schwere Folgen haben. Nach endgültigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2025 in Deutschland insgesamt 2.832 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen. 1.115 der Getöteten waren mindestens 65 Jahre alt. Damit entfielen rund 39 Prozent aller Verkehrstoten auf diese Altersgruppe.
Die Deutsche Verkehrswacht weist auf Grundlage der Destatis-Daten für 2025 insgesamt 57.189 verunglückte Menschen ab 65 Jahren aus. 6.516 von ihnen waren als Fußgänger unterwegs. 257 ältere Fußgängerinnen und Fußgänger kamen dabei ums Leben.
Die bundesweite Statistik ist allerdings nur als allgemeine Einordnung des Unfallrisikos älterer Menschen zu verstehen. Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst Unfälle infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen und weist das Unfallgeschehen auf Recyclinghöfen nicht als eigene Kategorie aus.
Im Fall von Heidenheim soll nun das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten zur Rekonstruktion des Geschehens beitragen. Bis Ergebnisse vorliegen, blieb die genaue Unfallursache offen.
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