
Frankfurt am Main. Die Vodafone-Störung in Frankfurt und Bad Vilbel hat auch vier Tage nach ihrem Beginn weitere Arbeiten am Telekommunikationsnetz erforderlich gemacht. Insgesamt waren nach Angaben des Unternehmens zeitweise 28.386 Kabelkunden von Einschränkungen betroffen. Nachdem ein bei Bauarbeiten zerstörtes Glasfaserkabel repariert worden war, traten weiterhin Verbindungsprobleme auf. Für die Nacht zum Samstag, 31. Oktober 2026, kündigte Vodafone deshalb eine erneute Unterbrechung der Netzversorgung an. Betroffene Verbraucher können unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Entschädigung verlangen.
Die erneuten Wartungsarbeiten sollten am Samstag zwischen 1 Uhr und voraussichtlich 8 Uhr stattfinden. Nach Angaben von Vodafone mussten auf einer wichtigen Zufuhrstrecke Bauteile ausgetauscht und Arbeiten an einem stromführenden Hauptkabel durchgeführt werden. Dafür sei eine Abschaltung notwendig gewesen.
Von den Einschränkungen konnten erneut Kunden in Frankfurt am Main sowie in Bad Vilbel und Karben im Wetteraukreis betroffen sein. Neben dem Internetzugang waren auch Kabelfernsehen und Festnetztelefonie betroffen.
Am Freitag hatte Vodafone erklärt, dass bei etwa 1.000 Kunden weiterhin technische Probleme im sogenannten Rückkanal bestanden. Dieser ermöglicht unter anderem die Übertragung von Daten aus dem Kundennetz in Richtung des Netzbetreibers.
Die Arbeiten sollten die verbliebenen Fehler beseitigen und einen dauerhaft stabilen Netzbetrieb ermöglichen. Ob bis zum angekündigten Ende am Samstagmorgen sämtliche Anschlüsse wieder störungsfrei funktionierten, war zunächst nicht bestätigt.
Begonnen hatten die Probleme am Dienstag, 27. Oktober, gegen 14.15 Uhr. Bei einer sogenannten Spülbohrung im Bereich Frankfurt-Ginnheim wurde nach Angaben von Vodafone ein Glasfaserkabel beschädigt. Der Schaden betraf eine Zuleitung zu einer Betriebsstelle, über die zahlreiche Kabelanschlüsse versorgt werden.
Eine kurzfristige Wiederherstellung gelang nicht. Das beschädigte Kabel musste auf einer Strecke von mehreren hundert Metern ersetzt werden. Anschließend verbanden Techniker die einzelnen Glasfasern mit dem bestehenden Netz.
Die Reparaturen erwiesen sich als aufwendiger als zunächst angenommen. Mehrfach korrigierte Vodafone den erwarteten Zeitpunkt der vollständigen Wiederherstellung. Am Mittwochabend gegen 22 Uhr waren nach Unternehmensangaben rund 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Anschlüsse wieder versorgt.
Am Donnerstagmorgen meldete Vodafone zunächst, dass sämtliche Kunden wieder am Netz seien. Im weiteren Verlauf zeigte sich jedoch, dass weiterhin Probleme bestanden. Deshalb wurden zusätzliche technische Untersuchungen und Reparaturen notwendig.
Die Zahl von 28.386 bezieht sich auf die insgesamt von dem Kabelschaden betroffenen Kundenanschlüsse. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche Kunden über den gesamten Zeitraum gleichzeitig ohne Internet, Fernsehen und Telefon auskommen mussten.
Die Störung verdeutlicht zugleich die Bedeutung zentraler Glasfaserleitungen für die Versorgung bestehender Kabelnetze. Auch Kunden, deren Internetanschluss innerhalb des Hauses über das Fernsehkabel bereitgestellt wird, sind auf leistungsfähige Glasfaserverbindungen im vorgelagerten Netz angewiesen.
Der Schaden an einer solchen Zuleitung kann deshalb eine große Zahl von Anschlüssen gleichzeitig beeinträchtigen.
Für Verbraucher, deren Internet- oder Telefonanschluss vollständig ausgefallen ist, sieht das Telekommunikationsgesetz finanzielle Entschädigungen vor. Grundlage ist Paragraf 58 TKG.
Kann der Anbieter eine gemeldete Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen beheben, können Kunden ab dem dritten Tag des vollständigen Ausfalls eine Entschädigung verlangen.
Die gesetzlich vorgesehenen Beträge betragen:
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Internet- oder Telefonanschluss vollständig ausgefallen ist und keine Ersatzlösung bereitgestellt wurde. Eine bloße Beeinträchtigung der Verbindung reicht für diese gesetzliche Ausfallentschädigung nicht aus.
Entscheidend sind der Zeitpunkt der Störungsmeldung und die tatsächliche Dauer des vollständigen Ausfalls. Eine Entschädigung steht deshalb nicht automatisch allen 28.386 betroffenen Vodafone-Kunden zu. Auch bei zwischenzeitlich wiederhergestellten Verbindungen und erneuten Unterbrechungen kommt es auf den jeweiligen Verlauf an.
Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass Verbraucher ihre Geldansprüche selbst gegenüber dem Anbieter geltend machen müssen.
Kunden, deren Anschluss weiterhin nicht ordnungsgemäß funktioniert, sollten die Störung direkt bei Vodafone melden und den Beginn sowie die Dauer der Beeinträchtigungen dokumentieren. Bereits bestehende Störungstickets können als Nachweis dienen.
Vodafone bietet außerdem unter der Bezeichnung AlwaysOn eine Möglichkeit an, Internetausfälle vorübergehend mit kostenlosem mobilem Datenvolumen zu überbrücken. Ob diese Lösung für den jeweiligen Anschluss verfügbar ist, muss individuell geklärt werden.
Wer eine gesetzliche Entschädigung beanspruchen möchte, sollte den vollständigen Ausfall, die Störungsmeldung und die Wiederherstellung des Anschlusses möglichst genau festhalten.
Kommt es zu keiner Einigung mit Vodafone, können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden.
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