
Berlin. Der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Volker Geyer, erhöht den Druck auf die Politik. In einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung, das der Verband am 8. Oktober 2026 aufgriff, kritisierte er die Besoldung von Beamtinnen und Beamten, den Personalmangel und die schleppende Modernisierung der Verwaltung. Besonders deutlich äußerte sich Geyer zur Berücksichtigung fiktiver Partnereinkommen bei der Berechnung von Beamtengehältern. Gegen entsprechende Regelungen sollen nach seiner Darstellung Klagen erhoben werden. Auch gegenüber Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte der Gewerkschaftschef Anfang Oktober eine verfassungsgemäße Besoldung gefordert.
Im Mittelpunkt der aktuellen Auseinandersetzung steht die sogenannte amtsangemessene Alimentation. Der Staat ist verpflichtet, Beamtinnen und Beamten eine ihrer Stellung entsprechende finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Bei der Berechnung berücksichtigen verschiedene Dienstherren inzwischen ein fiktives Partnereinkommen. Dabei wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Einkommen des Ehepartners unterstellt, auch wenn tatsächlich keines vorhanden ist.
Geyer lehnt dieses Berechnungsmodell ab. Gegenüber der Saarbrücker Zeitung erklärte er mit Blick auf entsprechende Regelungen im Saarland, dass diese in jedem Fall eingeklagt würden. Nach seiner Auffassung versuchen die Gesetzgeber, die Kosten der Beamtenbesoldung durch solche Modelle zu begrenzen. Der dbb hält die Vorgehensweise für rechtlich problematisch. Wann und durch wen eine entsprechende Klage erhoben wird, blieb zunächst offen.
Bereits am 2. Oktober 2026 hatte Volker Geyer Bundesinnenminister Alexander Dobrindt getroffen. Nach Angaben des dbb forderte er dabei eine zügige Anpassung der Bundesbesoldung an die verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Ein Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamten liegt seit April 2026 vor. Er enthält nach Einschätzung des Verbandes sowohl Verbesserungen als auch umstrittene Berechnungsansätze. Im Juli hatte Geyer kritisiert, dass der Entwurf weiterhin innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werde. Anfang Oktober beanstandete er erneut die ausstehende Umsetzung.
Die Gewerkschaft verlangt, dass die Bundesregierung die rechtlichen Vorgaben für eine angemessene Besoldung erfüllt. Dabei geht es nicht um einen neuen Tarifabschluss, sondern um gesetzliche Regelungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes.
Hintergrund ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung. Der Beschluss stammt vom 17. September 2025 und wurde am 19. November 2025 veröffentlicht. Die Richter erklärten die Besoldung in Berlin für den Zeitraum von 2008 bis 2020 in weiten Teilen für verfassungswidrig.
Nach Angaben des Gerichts waren rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen betroffen. Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungsgemäße Regelungen schaffen.
Das Urteil betrifft unmittelbar die untersuchten Berliner Besoldungsvorschriften. Zugleich hat das Gericht die Maßstäbe für die Überprüfung der Beamtenbesoldung präzisiert. Ob die Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens mit diesen Anforderungen vereinbar ist, wurde damit nicht abschließend entschieden. Gerade diese Frage beschäftigt den dbb.
Neben der Besoldung sieht Geyer einen erheblichen Reformbedarf bei der personellen Ausstattung. Nach Berechnungen des dbb fehlen dem öffentlichen Dienst in Deutschland bereits mehr als 630.000 Beschäftigte. In den kommenden zehn Jahren werden nach Verbandsangaben außerdem rund 1,4 Millionen Menschen aus Altersgründen ausscheiden.
Diese Zahlen stellte Geyer sowohl im Interview mit der Saarbrücker Zeitung als auch bei einem Treffen mit Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies am 7. Oktober heraus. Es handelt sich um Angaben des Beamtenbundes.
Der Gewerkschaftsvorsitzende fordert deshalb bessere Arbeitsbedingungen, weniger Verwaltungsaufwand und eine gezieltere Personalpolitik. Bund, Länder und Kommunen müssten gemeinsam handeln, um staatliche Dienstleistungen langfristig sicherzustellen.
Bei seinem Treffen mit Olaf Lies befasste sich Geyer außerdem mit den Empfehlungen der Alterssicherungskommission der Bundesregierung. Der dbb lehnt insbesondere Vorschläge ab, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Geyer vertritt die Position, dass Menschen nach 45 Beitragsjahren weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können sollen. Auch eine pauschale Anhebung der Regelaltersgrenze sieht er kritisch.
Die Alterssicherungskommission hatte ihre Empfehlungen bereits im Juni 2026 vorgelegt. Sie schlägt unter anderem vor, die Bedingungen für den vorzeitigen Renteneintritt zu verändern. Dabei handelt es sich um Reformempfehlungen und nicht um bereits beschlossene gesetzliche Änderungen.
Positiv bewertet der Beamtenbund dagegen, dass die Kommission einer Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung eine Absage erteilte.
Am Donnerstag, 8. Oktober, äußerte sich Geyer außerdem zum Jahresbericht 2026 des Nationalen Normenkontrollrats. Dieser dokumentiert Fortschritte und bestehende Schwierigkeiten beim Abbau staatlicher Bürokratie.
Nach den vom dbb aufgegriffenen Zahlen sank der jährliche Erfüllungsaufwand im Berichtszeitraum um rund 6,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig stiegen die jährlichen Bürokratiekosten um etwa 1,3 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Kennzahlen.
Geyer begrüßte grundsätzlich, dass die Bundesregierung den Bürokratieabbau und die Modernisierung des Staates vorantreiben will. Er kritisierte allerdings, dass Verbesserungen im Arbeitsalltag der Behörden und für die Bevölkerung bisher zu wenig spürbar seien.
Seine Forderung lautet, bestehende Vorschriften systematisch zu überprüfen und Beschäftigte stärker an der Entwicklung neuer Regelungen zu beteiligen.
Im Interview mit der Saarbrücker Zeitung sprach sich der dbb-Bundesvorsitzende außerdem für einen verstärkten Einsatz digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz in der Verwaltung aus. Beschäftigte sollten größere Handlungsspielräume erhalten, um Verwaltungsabläufe selbst verbessern zu können.
Geyer verteidigte zugleich das Berufsbeamtentum. Es sichere nach seiner Auffassung die dauerhafte Handlungsfähigkeit staatlicher Einrichtungen und gewährleiste Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen nicht gestreikt wird.
Die jüngsten Äußerungen des Gewerkschaftschefs betreffen damit mehrere zentrale Fragen der deutschen Staatsmodernisierung. Während der dbb rechtliche Klarheit bei der Beamtenbesoldung verlangt, fordert er zugleich Reformen bei Personalplanung, Altersversorgung und Verwaltungsorganisation. Konkrete gesetzliche Entscheidungen zu den aktuellen Forderungen wurden bei den Gesprächen vom 2. und 7. Oktober nicht bekannt gegeben.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu