
Die Westheimer Brauerei ist insolvent. Das Amtsgericht Bielefeld hat das Insolvenzverfahren über die traditionsreiche Brauerei aus Marsberg im Sauerland eröffnet. Die Geschäftsführung setzt auf eine wirtschaftliche Sanierung in Eigenverwaltung und will den Geschäftsbetrieb fortführen. Für die rund 60 Beschäftigten bedeutet das zunächst eine Fortsetzung ihrer Arbeit. Die langfristige Zukunft des Unternehmens ist allerdings noch offen.
Bereits im Juli hatte die Gräflich zu Stolberg’sche Brauerei Westheim GmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 1. Oktober 2026 ging der Antrag am 20. Juli bei Gericht ein. Die Verfahrenseröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Das Gericht ordnete die Eigenverwaltung an. Damit bleibt die Geschäftsführung für die Leitung und Sanierung des Unternehmens verantwortlich. Sie steht dabei unter der Aufsicht des gerichtlich bestellten Sachwalters Marvin Bauernfeind.
Ziel des Verfahrens ist es, die wirtschaftlichen Strukturen des Unternehmens neu auszurichten und den Brauereistandort langfristig zu erhalten.
Trotz der Insolvenz hatte die Brauerei angekündigt, ihre Produktion ohne Einschränkungen fortzusetzen. Auch die Abfüllung und Auslieferung sollten planmäßig weiterlaufen. Kunden aus Gastronomie, Getränkefachhandel und Einzelhandel sollten weiterhin beliefert werden.
Zum Sortiment gehören neben Westheimer auch die Marken Arolser, Allersheimer und Caluna sowie alkoholfreie Getränke. Das Unternehmen blickt auf eine Geschichte seit 1862 zurück und wird nach eigenen Angaben in sechster Generation geführt.
Die Fortführung des Betriebs war auch im September noch vorgesehen. Eine verbindliche Aussage zur langfristigen Sicherung der Produktion lag zunächst nicht vor.
Nach Angaben der an dem Verfahren beteiligten Kanzlei BBL beschäftigt die Westheimer Brauerei 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Auszubildende. Weitere zehn Beschäftigte gehören zur Brauerei Allersheim GmbH, die ebenfalls ein eigenes Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt hat.
Die Löhne und Gehälter waren für Juli, August und September über das Insolvenzgeld abgesichert. Wie die Finanzierung der Personalkosten im weiteren Verfahren dauerhaft sichergestellt werden soll, war zunächst nicht näher erläutert.
Konkrete Pläne für einen Stellenabbau wurden bei Westheimer zunächst nicht bekannt. Ebenso lagen keine gesicherten Angaben zu besonderen Forderungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für das Westheimer Insolvenzverfahren vor.
Die finanziellen Schwierigkeiten der Westheimer Brauerei fallen in eine schwierige Phase der deutschen Brauwirtschaft. Die Unternehmensleitung verweist auf den rückläufigen Bierkonsum, veränderte Konsumgewohnheiten und gestiegene Kosten für Energie, Rohstoffe, Verpackungen, Logistik und Personal.
Die Entwicklung lässt sich auch an den bundesweiten Absatzzahlen ablesen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank der Bierabsatz 2025 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent auf rund 7,8 Milliarden Liter. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der entsprechenden Zeitreihe im Jahr 1993.
Der wirtschaftliche Druck hat auch andere traditionsreiche Brauereien erfasst. Während einzelne Unternehmen ihre Standorte schließen oder die Produktion verlagern, versucht Westheimer, den bestehenden Betrieb im Rahmen der Insolvenz neu aufzustellen.
Für die Gläubiger der Westheimer Brauerei gelten inzwischen konkrete Fristen. Forderungen müssen bis zum 26. November 2026 beim Sachwalter angemeldet werden.
Die Gläubigerversammlung ist für den 17. Dezember 2026 beim Amtsgericht Bielefeld vorgesehen. Dort soll über den bisherigen Verlauf des Verfahrens berichtet und über weitere Verfahrensfragen entschieden werden.
Ob die Sanierung in der bisherigen Unternehmensstruktur gelingt, ist noch offen. Die Eigenverwaltung ermöglicht zunächst die Fortführung und wirtschaftliche Neuordnung der Brauerei, garantiert aber keinen dauerhaften Erhalt.
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