
Berlin. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat die geplanten Einschnitte beim Wohngeld gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. In der Nacht zum Freitag, 9. Oktober 2026, begründete sie die Reform im Bundestag mit dem hohen Spardruck auf den Bundeshaushalt. Die Bundesregierung will ab 2027 weniger Geld für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte ausgeben. Nach Berechnungen im Auftrag der Bundesregierung könnten langfristig Hunderttausende Haushalte ihren bisherigen Wohngeldanspruch verlieren. Die Opposition lehnt die Kürzungen ab. Auch der Bundesrat warnt vor sozialen und finanziellen Folgen.
In der Bundestagsdebatte machte Hubertz deutlich, dass die Bundesregierung ihre Ausgaben begrenzen müsse. Große Teile der Mittel ihres Ministeriums seien bereits für längerfristige Investitionen vorgesehen. Gleichzeitig wolle die Regierung den Wohnungsbau stärken und mehr bezahlbare Wohnungen schaffen.
Unter diesen Bedingungen sei das Wohngeld nach Darstellung der Ministerin der einzige Bereich ihres Ressorts, in dem die notwendigen Einsparungen möglich seien. Die SPD-Politikerin hielt deshalb an den Reformplänen fest, obwohl diese für zahlreiche Haushalte finanzielle Nachteile bedeuten könnten.
Die Bundesregierung verfolgt damit zwei unterschiedliche Ansätze in der Wohnungspolitik. Während die Förderung des Wohnungsbaus ausgeweitet werden soll, werden die direkten Zuschüsse zu den Wohnkosten eingeschränkt. Damit steht die Frage im Mittelpunkt, wie stark der Staat Haushalte mit niedrigen Einkommen unmittelbar unterstützen soll.
Die geplante Wohngeldkürzung 2027 beruht auf einem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett bereits im Juli beschlossen hat. Er sieht drei zentrale Veränderungen vor.
Zunächst soll die reguläre Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung von Mieten und Preisen zum 1. Januar 2027 einmalig ausgesetzt werden. Damit entfällt eine Erhöhung, die nach bisherigem Recht vorgesehen wäre.
Zweitens will die Regierung die dauerhafte Heizkostenkomponente halbieren. Dieser Bestandteil berücksichtigt Heizkosten pauschal bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs. Eine Halbierung würde die berücksichtigten Wohnkosten verringern und damit die Höhe des möglichen Zuschusses beeinflussen.
Drittens soll die Wohngeldformel verändert werden. Durch eine stärkere Anrechnung des Einkommens sollen zusätzliche Einsparungen entstehen. Nach Angaben der Bundesregierung wurde die Änderung so gestaltet, dass Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen weniger stark belastet werden als Haushalte am oberen Rand der Anspruchsberechtigung.
Die Reform sieht außerdem vereinfachte Verwaltungsverfahren vor. Unter anderem sollen bestimmte Einkommensnachweise leichter bearbeitet und steuerrechtliche Pauschalen stärker genutzt werden.
Welche Auswirkungen die Reform haben könnte, zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft, auf die sich die Bundesregierung beruft. Demnach würden langfristig rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch vollständig verlieren. Für das Jahr 2029 wird mit etwa einer Million Haushalten gerechnet, die weiterhin Wohngeld beziehen, allerdings auf einem niedrigeren Leistungsniveau.
Bei diesen Angaben handelt es sich um Modellrechnungen. Wie viele Haushalte tatsächlich betroffen sein werden, hängt von der endgültigen Gesetzesfassung und der weiteren Entwicklung von Einkommen und Wohnkosten ab.
Wie groß die Bedeutung des Wohngeldes ist, verdeutlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom 25. September 2026. Ende 2025 erhielten rund 1,3 Millionen Haushalte in Deutschland die staatliche Unterstützung. Das entsprach 3,2 Prozent aller privaten Haushalte.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag damals bei 296 Euro. Besonders häufig wurde die Leistung von Menschen im Ruhestand und Familien mit Kindern bezogen. In 51 Prozent der Wohngeldhaushalte war eine Person im Ruhestand die Haupteinkommensperson.
Die finanziellen Auswirkungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Reform. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 sollen die Wohngeldausgaben des Bundes von rund 2,43 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 1,81 Milliarden Euro sinken.
Die Berechnungen zum Wohngeldgesetz weisen gegenüber einer Entwicklung ohne die Reform für 2027 Einsparungen beim Wohngeld von jeweils 738 Millionen Euro für Bund und Länder aus. Gleichzeitig werden zusätzliche Ausgaben in anderen Sozialleistungssystemen erwartet.
Unter Berücksichtigung dieser Verschiebungen ergibt sich laut Gesetzentwurf für die beteiligten öffentlichen Haushalte insgesamt eine rechnerische Entlastung von rund 1,156 Milliarden Euro im Jahr 2027. Für 2028 werden rund 1,486 Milliarden Euro veranschlagt.
Parallel dazu setzt Hubertz auf höhere Investitionen in den Wohnungsbau. Für den sozialen Wohnungsbau ist im Haushaltsentwurf 2027 ein Ausgabenansatz von rund 3,28 Milliarden Euro vorgesehen. Für neue Förderzusagen im Programmjahr 2027 ist ein Verpflichtungsrahmen von fünf Milliarden Euro eingeplant.
Die Regierung verbindet damit das Ziel, durch zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum den Unterstützungsbedarf auf längere Sicht zu senken. Ob und in welchem Umfang sich dadurch die Wohnkosten der betroffenen Haushalte reduzieren, lässt sich daraus noch nicht ableiten.
In der Bundestagsdebatte stieß die geplante Reform bei mehreren Oppositionsfraktionen auf Ablehnung. Die Grünen-Abgeordnete Mayra Vriesema kritisierte, dass die Einschnitte besonders Menschen treffen könnten, die trotz Erwerbstätigkeit Schwierigkeiten hätten, ihre Miete aufzubringen. Sie stellte die Sicherheit des Wohnens für diese Haushalte in den Mittelpunkt.
Die Linken-Abgeordnete Sahra Mirow warnte vor möglichen Mietrückständen, Kündigungen und dem Verlust von Wohnungen. Auch die AfD lehnte die Kürzungspläne ab.
Die AfD-Fraktion hatte zusätzlich einen Antrag eingebracht, mit dem sie den Verzicht auf sämtliche vorgesehenen Wohngeldkürzungen verlangt. Außerdem fordert sie, die bislang geplante Anpassung der Leistung zum Jahresbeginn 2027 vollständig umzusetzen.
Kritik kommt nicht ausschließlich aus dem Bundestag. Auch der Bundesrat hat sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und Bedenken gegen die geplante Verringerung der Leistungen geäußert.
Die Länder befürchten, dass mehr Haushalte durch die geringeren Wohngeldzahlungen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein könnten. Dadurch könnten zusätzliche Ausgaben entstehen, die teilweise von Städten und Gemeinden getragen werden müssten.
Der Bundesrat verlangt deshalb Änderungen im Gesetzgebungsverfahren und einen vollständigen Ausgleich möglicher kommunaler Mehrbelastungen.
Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass der Bund einen Großteil der zusätzlichen Ausgaben bei einem Wechsel in die Grundsicherung übernehme. Außerdem würden die Länder selbst erhebliche Einsparungen beim Wohngeld erzielen. Nach Auffassung der Regierung könnten die Länder diese finanziellen Spielräume auch zur Unterstützung ihrer Kommunen nutzen.
Eine endgültige Entscheidung über die Kürzungen ist noch nicht gefallen. Nach der ersten Lesung hat der Bundestag den Gesetzentwurf und den Antrag der AfD zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2027 an. Für bereits bewilligte Wohngeldleistungen sieht der Entwurf Übergangsregelungen vor. Bestehende Bewilligungen sollen grundsätzlich bis zum Ende ihres jeweiligen Bewilligungszeitraums weitergelten.
Damit bleiben für die betroffenen Haushalte zunächst die bisherigen Bescheide maßgeblich. Ob die Reform in der vorgelegten Fassung verabschiedet wird, entscheidet sich erst im weiteren parlamentarischen Verfahren.
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