Schimmelspuren bei weißen Bohnen: Wurzener ruft zahlreiche Chargen zurück

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Die Wurzener Nahrungsmittel GmbH ruft weiße Bohnen in zwölf Bundesländern zurück. Bei Qualitätskontrollen waren Schimmelspuren an einzelnen Bohnen entdeckt worden. Betroffen sind 500-Gramm-Packungen und 10-Kilogramm-Säcke der Marke Wurzener mit mehreren Mindesthaltbarkeitsdaten im Jahr 2028. Verbraucher sollen die betroffenen Produkte nicht essen. Eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises ist nach Herstellerangaben bis zum 15. Oktober 2026 möglich, auch ohne Kassenbon.

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Rückruf von Wurzener Weiße Bohnen betrifft zwei Packungsgrößen

Der Lebensmittelhersteller aus Wurzen in Sachsen hatte Anfang Oktober zunächst einzelne Chargen seiner weißen Bohnen zurückgerufen. Die inzwischen erweiterte Rückrufmeldung umfasst zwölf Chargennummern mit acht unterschiedlichen Mindesthaltbarkeitsdaten. Neben den handelsüblichen 500-Gramm-Packungen sind auch Großpackungen mit zehn Kilogramm betroffen.

Die Produkte lassen sich anhand ihrer Artikelnummern identifizieren. Für die 500-Gramm-Packung lautet die GTIN 4013138003894, für die 10-Kilogramm-Packung 4013138002682. Entscheidend für die Zuordnung zum Rückruf sind außerdem die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung.

Diese Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen

Die veröffentlichte Herstellerinformation nennt folgende Kombinationen aus Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer:

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06.02.2028: L60651B und L60652B
13.02.2028: L60751B und L60752B
18.02.2028: L60831B und L60832B
10.03.2028: L61123B
25.03.2028: L61332A laut Herstellerinformation
21.04.2028: L61721B und L61722B
08.05.2028: L61953B
19.05.2028: L62121B

Bei der Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25. März 2028 gibt es abweichende Angaben. Während die veröffentlichte Herstellerinformation L61332A nennt, wird in der amtlichen Warnmeldung die Kennzeichnung L61332B aufgeführt. Eine bestätigte Klärung dieser Abweichung liegt bislang nicht vor. Verbraucher mit einer der beiden Chargennummern sollten die Bohnen vorsorglich nicht verzehren und sich bei Fragen an den Hersteller wenden.

Wurzener-Rückruf gilt in zwölf Bundesländern

Nach der auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichten Warnmeldung betrifft der Rückruf Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die betroffenen Produkte wurden über mehrere Handelsunternehmen vertrieben. Genannt werden Edeka einschließlich des Großhandels, Globus, Hamberger Großmarkt, Kaufland, Rewe, HIT-Markt und Transgourmet. Damit betrifft der Rückruf sowohl den klassischen Lebensmitteleinzelhandel als auch den Großhandel.

Schimmelspuren bei Qualitätskontrollen festgestellt

Als Ursache des Rückrufs nennt die Wurzener Nahrungsmittel GmbH Auffälligkeiten bei internen Qualitätsprüfungen. Dabei seien an einzelnen Bohnen Schimmelspuren entdeckt worden. Bei anschließenden Untersuchungen weiterer Proben aus den betroffenen Chargen habe sich der Befund bestätigt. Das Unternehmen hat deshalb einen vorsorglichen Rückruf veranlasst.

Schimmelpilze können nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung gesundheitsschädliche Stoffe bilden, sogenannte Mykotoxine. Diese können durch gewöhnliches Kochen nicht zuverlässig unschädlich gemacht werden. Der Nachweis von Schimmelspuren bedeutet allerdings nicht automatisch, dass in den zurückgerufenen Bohnen bestimmte Schimmelpilzgifte festgestellt wurden. Entsprechende Untersuchungsergebnisse oder konkrete Gesundheitsfolgen werden in der Rückrufinformation nicht genannt.

Erstattung bis 15. Oktober auch ohne Kassenbon

Wer betroffene weiße Bohnen von Wurzener gekauft hat, sollte die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen. Eine sichtbare Schimmelbildung in der eigenen Packung ist keine Voraussetzung dafür, dass das Produkt unter den Rückruf fällt.

Nach den Angaben des Herstellers können Verbraucher die betroffene Ware bis einschließlich 15. Oktober 2026 in die jeweilige Verkaufsstelle zurückbringen oder an Wurzener zurücksenden. Der Verkaufspreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Für Fragen zur Rückgabe oder zur Zuordnung einzelner Chargen ist der Kundenservice unter [email protected] erreichbar.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu