Rückruf von Atemgeräten: Gericht lehnt Untersuchung bei Philips ab

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Im Streit um den Philips-Rückruf von Schlafapnoe- und Beatmungsgeräten hat der niederländische Medizintechnikkonzern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Die Unternehmenskammer des Berufungsgerichts Amsterdam wies am Samstag, 10. Oktober 2026, die Anträge einer Aktionärsvereinigung und zahlreicher weiterer Investoren auf eine Untersuchung der Konzernführung zurück. Die Antragsteller hatten Philips vorgeworfen, zu spät auf Sicherheitsprobleme reagiert und Anleger unzureichend informiert zu haben.

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Gericht sieht keine ausreichenden Gründe für Untersuchung

Die niederländische Aktionärsvereinigung VEB und weitere Investoren hatten eine gerichtliche Untersuchung der Unternehmensführung verlangt. Sie vertraten die Auffassung, dass die internen Kontrollsysteme von Philips nicht ausreichend funktioniert hätten. Dadurch seien Probleme mit bestimmten Schlafapnoe- und Beatmungsgeräten zu spät erkannt und behandelt worden. Außerdem warfen sie dem Konzern vor, seine gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Anlegern verletzt zu haben.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auswertung umfangreicher Unterlagen, darunter zahlreiche interne Dokumente, sahen die Richter keine hinreichenden Anhaltspunkte für Zweifel an der Unternehmensführung, die eine solche Untersuchung rechtfertigen würden. Die internen Systeme des Konzerns orientierten sich an internationalen Standards, seien regelmäßig überprüft und im Laufe der Jahre weiterentwickelt worden.

Nach Auffassung der Richter lagen erst in den ersten Monaten des Jahres 2021 ausreichend verlässliche Untersuchungsergebnisse zu möglichen Gesundheitsgefahren durch den verwendeten Schaumstoff vor. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Vorstand oder Aufsichtsrat diese Erkenntnisse verspätet erhalten hätten. Ebenso wenig sah das Gericht ausreichende Gründe für die Annahme, Philips hätte früher bei seiner amerikanischen Tochtergesellschaft Respironics eingreifen müssen.

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Entscheidung klärt mögliche Schadensersatzansprüche nicht

Die gerichtliche Entscheidung betrifft ausschließlich die Frage, ob eine Untersuchung der Unternehmensführung angeordnet werden muss. Ob bei Philips Respironics Fehler gemacht wurden oder ob Aktionären Schadensersatz zusteht, war nicht Gegenstand der Entscheidung.

Die VEB hatte ihren Vorstoß bereits im September 2025 angekündigt und Ende Dezember einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Vereinigung vertritt die Interessen von Anlegern, die durch den Rückruf finanzielle Verluste erlitten haben. Philips weist die Vorwürfe zurück. Nach der Entscheidung begrüßte das Unternehmen den Beschluss des Gerichts.

Philips-Rückruf betraf weltweit rund 15 Millionen Geräte

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist ein umfangreicher Produktrückruf aus dem Jahr 2021. Am 14. Juni 2021 informierte die Philips-Tochter Respironics über den freiwilligen Rückruf bestimmter Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe sowie von Beatmungsgeräten. Nach Angaben der US-Arzneimittelbehörde FDA waren weltweit rund 15 Millionen Geräte betroffen.

Bei den betroffenen Produkten wurde ein Schaumstoff zur Geräuschdämmung verwendet. Das Material aus polyesterbasiertem Polyurethan konnte sich unter bestimmten Bedingungen zersetzen. Dadurch bestand die Möglichkeit, dass Nutzer kleine Schaumstoffpartikel oder freigesetzte chemische Stoffe einatmeten. Die FDA warnte vor möglichen Gesundheitsrisiken.

Philips begann daraufhin ein umfangreiches Programm zur Reparatur und zum Austausch betroffener Geräte. Der Rückruf belastete den Konzern über mehrere Jahre und führte zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Vergleiche in den USA kosteten Philips Milliarden

Besonders weitreichende finanzielle Folgen hatte der Rückruf in den Vereinigten Staaten. Im September 2023 vereinbarte Philips einen Vergleich zur Beilegung von Klagen wegen wirtschaftlicher Verluste durch die betroffenen Geräte. Dafür hatte der Konzern bereits im ersten Quartal 2023 eine Rückstellung von 575 Millionen Euro gebildet. Im April 2024 wurde der Vergleich gerichtlich endgültig genehmigt.

Im April 2024 verständigte sich Philips zudem auf einen weiteren Vergleich zur Beilegung von Personenschadensansprüchen und Ansprüchen im Zusammenhang mit medizinischer Überwachung. Das vereinbarte Gesamtvolumen lag bei 1,1 Milliarden US-Dollar. Philips bildete dafür eine Rückstellung von 982 Millionen Euro. Mit dem Vergleich war nach Unternehmensangaben kein Eingeständnis einer Haftung oder einer Verursachung von Gesundheitsschäden verbunden.

Laut den im Februar 2026 veröffentlichten Geschäftszahlen flossen im Jahr 2025 rund 1,025 Milliarden Euro für die amerikanischen Vergleiche zu Personenschäden und medizinischer Überwachung ab. Zusätzlich hatte Philips 2024 eine Vereinbarung über Versicherungsleistungen von 540 Millionen Euro im Zusammenhang mit Produkthaftungsansprüchen geschlossen.

Weitere rechtliche Verfahren bleiben bestehen

Auch die amerikanischen Aufsichtsbehörden beschäftigten sich mit dem Rückruf. Im April 2024 wurde eine gerichtlich bestätigte Vereinbarung mit US-Behörden wirksam. Sie verpflichtet Philips Respironics unter anderem zu Maßnahmen bei der Aufarbeitung des Rückrufs und beschränkt mit bestimmten Ausnahmen die Herstellung und den Verkauf neuer betroffener Gerätekategorien an mehreren US-Standorten, bis festgelegte Anforderungen erfüllt sind.

Darüber hinaus beschäftigen sich weitere Verfahren mit den Folgen des Rückrufs. Dazu zählen Auseinandersetzungen über mögliche Informationspflichtverletzungen gegenüber Investoren. Die Entscheidung aus Amsterdam beendet diese Verfahren nicht. Sie bedeutet lediglich, dass die von den Aktionären verlangte Untersuchung der Philips-Konzernführung auf Grundlage der vorgelegten Anträge nicht angeordnet wird.

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