Zuckersteuer kommt näher: Cola und Limonade sollen ab 2027 teurer werden

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Bundesregierung hat sich auf ein gemeinsames Konzept für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke verständigt. Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen Hersteller ab dem 1. Juli 2027 je nach Zuckergehalt 26 oder 32 Cent pro Liter zahlen. Kleinere Produzenten sollen von Ausnahmen profitieren. Das Bundeskabinett will sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, mit der Vorlage befassen. Die Einführung ist damit noch nicht endgültig beschlossen.

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Zuckersteuer in Deutschland: Zwei Steuersätze sind geplant

Die geplante Zuckersteuer in Deutschland soll sich nach dem Zuckergehalt eines Getränks richten. Union und SPD haben sich nach längeren Abstimmungen auf zwei Steuerstufen geeinigt. Getränke mit mindestens fünf Gramm und weniger als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen mit 26 Cent pro Liter besteuert werden. Ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 32 Cent pro Liter vorgesehen.

Eine zunächst diskutierte dritte Stufe von 38 Cent pro Liter für besonders zuckerreiche Getränke ist im neuen Kompromiss nicht mehr enthalten. Damit fällt die vorgesehene Belastung geringer aus als im ursprünglichen Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Der Starttermin bleibt nach den bisherigen Plänen der 1. Juli 2027.

Welche Getränke von der Zuckersteuer betroffen wären

Im Mittelpunkt stehen zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Cola und Limonade. Auch zuckerhaltige Konzentrate und Sirupe sollen grundsätzlich erfasst werden. Naturbelassene Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz sind nach dem ausgehandelten Entwurf ebenso ausgenommen wie Milchmischgetränke sowie Hafer-, Soja- und Reisdrinks.

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Für alkoholfreies Bier, alkoholfreien Wein und alkoholfreien Schaumwein sind ebenfalls Ausnahmen vorgesehen. Zuckerfreie Getränke wie Cola Zero sollen nicht unter die neue Steuer fallen. Die endgültige Abgrenzung der einzelnen Getränkekategorien muss sich aus dem verabschiedeten Gesetz ergeben.

Kleine Getränkehersteller sollen von der Steuer befreit werden

Der Kompromiss berücksichtigt auch die Größe der Unternehmen. Unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von höchstens 70.000 Litern sollen grundsätzlich von der Steuer ausgenommen sein. Darüber hinaus ist eine Befreiung für Betriebe mit einer Jahresproduktion von bis zu einer Million Litern vorgesehen. Diese zusätzliche Ausnahme muss allerdings noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

Damit sollen insbesondere kleinere Getränkeproduzenten entlastet werden. Größere Unternehmen müssten dagegen ihre Steuerabrechnung und gegebenenfalls ihre Produktionsabläufe anpassen.

Höhere Preise für Cola und Limonade möglich

Für Verbraucher könnte die neue Steuer höhere Preise für bestimmte Erfrischungsgetränke bedeuten. Die vorgesehene Abgabe würde zunächst bei den Herstellern ansetzen. Ob und in welchem Umfang Unternehmen diese Kosten an den Handel und die Kunden weitergeben, ist noch offen.

Ein Beispiel ist die klassische Coca-Cola. Nach Angaben des Herstellers enthält das Getränk 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter und würde damit in die höhere Steuerstufe von 32 Cent pro Liter fallen. Coca-Cola Zero Sugar enthält dagegen keinen Zucker und wäre nach dem derzeitigen Modell nicht betroffen.

Auch für andere Getränkehersteller entsteht dadurch ein Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte unter die vorgesehenen Grenzwerte zu senken. Coca-Cola erklärt auf seiner Unternehmenswebsite, den durchschnittlichen Zuckergehalt seines deutschen Getränkesortiments seit 2015 bereits reduziert zu haben.

Bund erwartet Einnahmen von 925 Millionen Euro im Jahr

Die Bundesregierung verbindet mit der Zuckersteuer neben gesundheitspolitischen Zielen auch zusätzliche Einnahmen. Nach den aktuellen Berechnungen soll die Steuer 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen. Für das erste vollständige Jahr 2028 werden 925 Millionen Euro erwartet.

Diese Beträge liegen unter den Annahmen des vorherigen Entwurfs. Die Einnahmen sollen als Steuermittel dem Bundeshaushalt zufließen. Eine verbindliche Zweckbindung ausschließlich für Gesundheitsvorsorge ist im bisherigen Konzept nicht vorgesehen.

Getränkeindustrie lehnt Zuckersteuer weiterhin ab

Die Pläne stoßen in der Getränkewirtschaft auf Widerstand. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) warnt vor steigenden Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und wirtschaftlichen Belastungen für die Hersteller. Der Verband hält insbesondere den vorgesehenen Einführungstermin im Juli 2027 für problematisch und fordert ausreichend Zeit zur Vorbereitung.

Auch Coca-Cola Europacific Partners Deutschland hatte sich bereits im Juni 2026 im Rahmen des früheren Gesetzesvorhabens gegen eine zusätzliche Getränkeabgabe positioniert. In einer beim Bundestag registrierten Stellungnahme stellte das Unternehmen die wissenschaftliche Begründung und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme infrage. Eine gesonderte Reaktion auf den am 13. Oktober ausgehandelten Kompromiss war zunächst nicht bestätigt.

Unterstützung kommt hingegen von Verbraucher- und Gesundheitsorganisationen. Foodwatch hatte die Bundesregierung Anfang Oktober aufgefordert, die geplante Steuer zügig umzusetzen. Die Organisation erhofft sich davon weniger Zucker in Erfrischungsgetränken und langfristig positive Auswirkungen auf die Gesundheit.

Großbritannien hat bereits Erfahrungen mit einer Zuckerabgabe

International ist eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke kein neues Instrument. Großbritannien führte im April 2018 eine gestaffelte Abgabe auf Softdrinks ein. Sie soll insbesondere Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren.

Nach Angaben der britischen Regierung sank der verkaufsgewichtete durchschnittliche Zuckergehalt der von der Abgabe erfassten Getränke zwischen 2015 und 2024 um rund 47 Prozent. Der Zeitraum umfasst auch die Jahre vor der Einführung der Steuer, in denen zahlreiche Hersteller bereits ihre Rezepturen veränderten. Die Entwicklung gilt als wichtiger Anhaltspunkt für die möglichen Auswirkungen einer solchen Steuer auf die Zusammensetzung von Getränken.

Bundestag muss Zuckersteuer noch beschließen

Mit der Einigung innerhalb der Bundesregierung ist die Einführung der Steuer noch nicht rechtskräftig beschlossen. Das Kabinett soll am 14. Oktober über eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen entscheiden. Diese können den ausgearbeiteten Text anschließend in den Bundestag einbringen.

Dort muss das Gesetz das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Auch der Bundesrat wird im Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Erst nach der endgültigen Verabschiedung und Verkündung kann die Steuer zum vorgesehenen Termin am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Bis dahin sind Änderungen an einzelnen Bestimmungen möglich.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu