
Die Bundesregierung will zuckerhaltige Getränke künftig stärker besteuern. Nach einer Einigung von Union und SPD hat das Bundeskabinett am 14. Oktober 2026 einen entsprechenden Regelungsvorschlag beschlossen. Die Zuckersteuer auf Getränke soll am 1. Juli 2027 eingeführt werden. Betroffen wären unter anderem Cola, Limonaden und Energydrinks. Für Verbraucher könnten sich dadurch spürbare Preissteigerungen ergeben.
Die neue Steuer ist allerdings noch nicht endgültig beschlossen. Die Koalitionsfraktionen müssen die Regelung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 durch das parlamentarische Verfahren bringen.
Die Bundesregierung sieht eine gestaffelte Abgabe vor. Getränke mit mindestens fünf und weniger als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen mit 26 Cent je Liter besteuert werden. Ab acht Gramm Zucker steigt der vorgesehene Steuersatz auf 32 Cent pro Liter.
Die Regelung soll neben klassischen Erfrischungsgetränken auch gesüßte Eistees, Fruchtnektare sowie zuckerhaltige Sirupe und Getränkekonzentrate erfassen. Ausgenommen bleiben sollen reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen, Milch, pflanzliche Milchalternativen und Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt werden. Auch für alkoholische Getränke und bestimmte alkoholfreie Alternativen sind Ausnahmen vorgesehen.
Kleine, unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern sollen von der Steuer befreit werden. Die Bundesregierung möchte diese Grenze auf eine Million Liter ausweiten. Dafür ist allerdings eine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.
Für Verbraucher ist vor allem entscheidend, wie stark die Getränkehersteller die zusätzliche Belastung weitergeben. Bei klassischer Coca-Cola mit einem Zuckergehalt von rund 10,6 Gramm je 100 Milliliter würde der höhere Steuersatz von 32 Cent pro Liter greifen.
Wird die Abgabe vollständig auf den Verkaufspreis aufgeschlagen, ergibt sich einschließlich der zusätzlichen Mehrwertsteuer rechnerisch eine Verteuerung um rund 38 Cent pro Liter. Das ist jedoch keine festgelegte Preiserhöhung. Hersteller und Händler entscheiden selbst über ihre Preise. Außerdem könnten Unternehmen ihre Rezepturen verändern, um niedrigere Steuersätze zu erreichen oder die Abgabe zu vermeiden.
Mit der neuen Steuer verfolgt die Bundesregierung gesundheitliche und finanzielle Ziele. Unternehmen sollen einen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Gleichzeitig sollen die Einnahmen helfen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Das Bundesfinanzministerium rechnet für 2027 mit rund 690 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen. Im Jahr 2028 sollen es etwa 925 Millionen Euro sein. Nach Angaben der Bundesregierung verursachen gesundheitliche Folgen des erhöhten Konsums gezuckerter Getränke jährlich Versorgungskosten von etwa 2,1 Milliarden Euro.
Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke lehnt die Steuer auch nach dem Kabinettsbeschluss ab. Der Branchenverband warnt vor höheren Verbraucherpreisen und erheblichem Aufwand für Unternehmen. Nach Ansicht des Verbandes ist der geplante Starttermin im Juli 2027 zu kurzfristig. Gefordert werden unter anderem eine umfassende Folgenabschätzung und längere Übergangsfristen.
Auch die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker kritisiert das Vorhaben. Ihr Hauptgeschäftsführer Günter Tissen erklärte am 14. Oktober, die Steuer widerspreche den wirtschaftspolitischen Zielen der Koalition. Der Verband bezweifelt den gesundheitlichen Nutzen und fordert den Bundestag auf, das Gesetz zu stoppen.
Einzelne Hersteller prüfen bereits mögliche Auswirkungen. Die Brauerei Krombacher erklärte gegenüber dem WDR, dass nach der derzeitigen Planung unter anderem eigene Fassbrausen, Spezi und bestimmte Lizenzprodukte betroffen wären. Die konkreten wirtschaftlichen Folgen seien noch nicht abschließend absehbar.
Unterstützung erhält das Vorhaben von Gesundheits- und Verbraucherorganisationen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin begrüßte den Kabinettsbeschluss am 14. Oktober ausdrücklich. Sie sieht darin einen Beitrag zur Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.
Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch bewertet die Einigung positiv. Sie verweist insbesondere auf Erfahrungen aus Großbritannien, wo eine vergleichbare Abgabe bereits seit 2018 gilt. Die britische Steuer soll Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Dort wurden zahlreiche Getränkerezepturen bereits angepasst.
Ob die deutsche Zuckersteuer tatsächlich am 1. Juli 2027 beginnt, hängt nun vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
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