
Die geplante Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke sorgt für neuen Streit zwischen Union und SPD. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hält an der Einführung fest, nachdem aus dem CDU-geführten Kanzleramt deutliche Kritik an seinem Gesetzentwurf gekommen war. Dabei geht es nach dem derzeitigen Stand nicht grundsätzlich darum, ob eine Abgabe eingeführt wird. Umstritten sind vor allem ihre Höhe, die konkrete Staffelung und der Zeitpunkt des Starts.
Klingbeil sagte am 1. Oktober dem ZDF, die Koalition habe die Einführung einer Zuckersteuer vereinbart und werde sie umsetzen. Er begründete das Vorhaben unter anderem mit Gesundheitsprävention und dem Schutz von Kindern. Zugleich zeigte er sich zuversichtlich, dass Union und SPD bei den offenen Punkten eine Einigung erzielen können.
Der unmittelbare Konflikt entstand durch einen Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Nach Informationen des ZDF sieht er drei Steuerstufen vor. Ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter anfallen, ab sieben Gramm 32 Cent und ab zehn Gramm 38 Cent. Der Entwurf nennt demnach den 1. Juli 2027 als möglichen Starttermin.
Aus Regierungskreisen hieß es dazu, der Vorschlag sei in seiner derzeitigen Form innerhalb der Bundesregierung nicht mehrheitsfähig. Als Grund wurde genannt, dass er vom Modell der FinanzKommission Gesundheit abweiche, das als Grundlage für die weitere Ausarbeitung dienen sollte. Der Gesetzentwurf befand sich Anfang Oktober noch in der Ressortabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss über die konkrete Ausgestaltung lag damit noch nicht vor.
Damit ist die Zuckersteuer nicht grundsätzlich gestoppt. Der Konflikt betrifft vielmehr die konkrete Belastung und die Abweichung von den zuvor vereinbarten Eckpunkten. Klingbeil hält ausdrücklich an dem Vorhaben fest.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hatte bereits Ende März ein eigenes Modell vorgelegt. Danach sollen Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter steuerfrei bleiben. Für Getränke mit fünf bis unter acht Gramm Zucker empfiehlt die Kommission 26 Cent je Liter, ab acht Gramm 32 Cent. Getränke mit künstlichen Süßstoffen sollen nicht erfasst werden. Auch reine Fruchtsäfte sowie Getränke ausschließlich aus Fruchtsaft und Wasser wären ausgenommen.
Die Kommission kalkuliert mit jährlichen Steuereinnahmen von rund 450 Millionen Euro in den ersten Jahren nach vollständiger Einführung. Zusätzlich erwartet sie mittel- und langfristig Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung von 20 bis 170 Millionen Euro jährlich. Die Einnahmen sollen nach ihrer Empfehlung dem Gesundheitsfonds zugutekommen.
Die stärkere Staffelung des Finanzministeriums geht damit über dieses Modell hinaus. Besonders die zusätzliche höchste Steuerstufe für Getränke mit mindestens zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter findet sich in der Empfehlung der Kommission nicht. Genau diese Differenz gehört zu den zentralen Punkten des aktuellen Koalitionsstreits.
Die politische Grundlage für eine Zuckersteuer besteht schon seit dem Frühjahr. Das Bundeskabinett hatte am 29. April 2026 beschlossen, eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke als Teil der Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuverfolgen. Der Bundestag verabschiedete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Juli, anschließend wurde das Gesetz verkündet.
Die Bundesregierung hatte im Juni erklärt, dass in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 beschlossen werden soll. Die Mehreinnahmen sollen die gesetzliche Krankenversicherung entlasten. Damit steht der im aktuellen Entwurf genannte mögliche Start zum 1. Juli 2027 in einem Spannungsverhältnis zu dem bisher öffentlich genannten Zeitplan. Eine abschließend beschlossene Neuregelung für 2027 lag Anfang Oktober nicht vor.
Auch innerhalb der Union ist eine Zuckersteuer nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Auf dem CDU-Bundesparteitag im Februar 2026 lag ein Antrag vor, der eine nationale, nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf Softdrinks und Energy-Drinks fordert. Als Ziel werden Anreize für Hersteller genannt, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken.
Befürworter einer Zuckersteuer setzen vor allem auf eine Lenkungswirkung. Hersteller sollen einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, Rezepturen zu verändern und weniger Zucker einzusetzen. Das Bundesgesundheitsministerium verweist darauf, dass entsprechende Abgaben international verbreitet sind und in mehreren Staaten zu Änderungen bei Produktrezepturen geführt haben.
Die FinanzKommission Gesundheit orientiert ihr Modell ausdrücklich an der britischen Softdrink-Abgabe. Nach ihrer Auswertung ging dort ein großer Teil des Rückgangs der aus Softdrinks aufgenommenen Kalorien auf veränderte Rezepturen zurück und nur ein kleinerer Teil auf eine geringere Nachfrage infolge höherer Preise.
Wirtschaftsverbände lehnen eine zusätzliche Abgabe dagegen ab. Der Lebensmittelverband Deutschland hat sich im Lobbyregister ausdrücklich für die Verhinderung einer Zuckersteuer beziehungsweise Zuckerabgabe positioniert. Auch der Bayerische Brauerbund wandte sich gegen eine solche Lenkungssteuer und verwies unter anderem auf zusätzliche Belastungen für Hersteller.
Anfang Oktober ist damit vor allem die Ausgestaltung offen. Die grundsätzliche Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke gehört zu den bereits vereinbarten Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung. Der aktuelle Entwurf des Finanzministeriums ist jedoch noch nicht beschlossen und stößt wegen seiner weitergehenden Staffelung auf Widerstand im Kanzleramt.
Für Verbraucher lässt sich deshalb noch nicht verbindlich sagen, welche Getränke ab welchem Zuckergehalt tatsächlich mit welchem Betrag belastet werden und ob die Regelung bereits 2027 oder erst 2028 greift. Dafür ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Die Zuckersteuer bleibt damit auf der politischen Agenda, ihre endgültige Form ist aber noch Gegenstand der Verhandlungen zwischen Union und SPD.






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