Zuckersteuer soll kommen: Neue Zweifel am schnellen Start

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Die Bundesregierung will ab Juli 2027 eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke einführen. Doch an der Umsetzung gibt es deutliche Kritik. Der Nationale Normenkontrollrat bemängelt die Kalkulation des Verwaltungsaufwands und das Gesetzgebungsverfahren. Auch der Deutsche Brauer-Bund warnt vor zusätzlichen Kosten für Unternehmen und möglichen Preissteigerungen. Dabei stehen die wichtigsten Steuersätze bereits fest, die endgültige Entscheidung des Bundestages allerdings noch aus.

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Zuckersteuer soll bis zu 32 Cent pro Liter kosten

Die geplante Zuckersteuer auf Getränke soll zum 1. Juli 2027 eingeführt werden. Das Bundeskabinett hat dafür am 14. Oktober einen Regelungsvorschlag beschlossen, den die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD im parlamentarischen Verfahren umsetzen sollen. Vorgesehen sind zwei Steuerstufen: Ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter fällig werden, ab acht Gramm steigt der Satz auf 32 Cent. Eine zuvor diskutierte dritte Steuerstufe mit 38 Cent wurde gestrichen.

Betroffen wären insbesondere Cola, Limonaden, gesüßte Eistees, Energydrinks und bestimmte Fruchtgetränke. Auch Sirup und Konzentrate zur Zubereitung entsprechender Getränke sollen unter die Regelung fallen. Ausgenommen bleiben unter anderem reine Fruchtsäfte, ungesüßte Schorlen, Milch und bestimmte pflanzliche Drinks sowie Getränke mit Süßstoffen. Alkoholische Getränke und entsprechende alkoholfreie Alternativen, etwa alkoholfreies Bier, sollen ebenfalls nicht zusätzlich besteuert werden. Für kleine Hersteller sind Erleichterungen vorgesehen. Eine weitergehende Steuerbefreiung für Betriebe mit einer Jahresproduktion von bis zu einer Million Litern benötigt allerdings noch die Zustimmung der Europäischen Kommission.

Normenkontrollrat kritisiert Berechnung und Verfahren

Neue Zweifel betreffen vor allem den Aufwand, den die Steuer bei Unternehmen und Behörden auslösen würde. Nach einem Bericht der WELT vom 20. Oktober hält der Nationale Normenkontrollrat zahlreiche Annahmen zur Umsetzung für nicht ausreichend nachvollziehbar. Außerdem beanstandet das unabhängige Beratungsgremium das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren. Der Rat überprüft unter anderem, ob die Kosten und zeitlichen Belastungen neuer Gesetze plausibel dargestellt werden.

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Die Bundesregierung will die Steuer über einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 einführen. Dafür hat sie eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen, statt einen eigenständigen Regierungsentwurf im üblichen Verfahren einzubringen. Das Bundesfinanzministerium bestätigte diesen Weg bereits am 14. Oktober. Der weitere Zeitplan liegt damit bei den Koalitionsfraktionen im Bundestag.

Brauer-Bund warnt vor hohen Kosten für Unternehmen

Auch die Getränkeindustrie stellt die bisherigen Aufwandsschätzungen infrage. Der Deutsche Brauer-Bund hatte gemeinsam mit weiteren Branchenverbänden bereits am 8. Oktober gefordert, die Pläne zu stoppen oder zumindest grundlegend zu überarbeiten. Nach Einschätzung der Verbände unterschätzt die Bundesregierung den Aufwand für die Wirtschaft. Hersteller müssten Getränke nach ihrem Zuckergehalt erfassen, steuerlich einordnen und die entsprechenden Angaben dokumentieren. Hinzu kämen Änderungen an IT-Systemen, Abrechnungen, Verträgen und betrieblichen Abläufen.

In einem früheren Entwurf wurde der jährliche Erfüllungsaufwand für Unternehmen auf rund 2,3 Millionen Euro und der einmalige Aufwand auf etwa 940.000 Euro geschätzt. Die Getränkewirtschaft hält diese Größenordnung für zu niedrig. Für den Zoll waren nach damaligen Planungen zudem rund 200 zusätzliche Stellen vorgesehen. Wie sich die Änderungen am Steuerkonzept auf den tatsächlichen Verwaltungsaufwand auswirken, ist noch offen.

Der Widerstand kommt auch aus der Brauwirtschaft, obwohl Bier selbst von der geplanten Steuer ausgenommen ist. Viele Brauereien produzieren inzwischen zusätzlich Limonaden und andere alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Auch diese Geschäftsfelder könnten daher betroffen sein. Besonders kritisch sehen die Verbände den vorgesehenen Start bereits im Sommer 2027. Sie fordern längere Übergangsfristen, damit Betriebe und Zollverwaltung ihre technischen und organisatorischen Verfahren anpassen können.

Höhere Getränkepreise möglich, Auswirkungen noch offen

Für Verbraucher könnte sich die Zuckersteuer unmittelbar an der Ladenkasse bemerkbar machen. Wird die Steuer vollständig weitergegeben, entsteht beispielsweise bei einer 1,5-Liter-Flasche der höheren Steuerstufe eine zusätzliche Belastung von 48 Cent, noch ohne die darauf entfallende Mehrwertsteuer. Wie stark die Verkaufspreise tatsächlich steigen, hängt jedoch von den Entscheidungen der Hersteller und Händler sowie möglichen Änderungen der Rezepturen ab. Die Bundesregierung rechnet grundsätzlich mit höheren Preisen für betroffene Getränke.

Mit der Steuer verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele. Einerseits sollen Hersteller einen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Andererseits soll die neue Abgabe die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen. Die Regierung rechnet nach dem überarbeiteten Konzept für 2027 mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro. Diese sollen finanziellen Spielraum schaffen, um eine vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern.

International ist eine solche Besteuerung bereits verbreitet. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation erheben mindestens 116 Länder eine Verbrauchsteuer auf bestimmte zuckergesüßte Getränke. Großbritannien führte eine vergleichbare Abgabe 2018 ein. Dort sank der durchschnittliche, nach Absatz gewichtete Zuckergehalt der erfassten Erfrischungsgetränke zwischen 2015 und 2024 deutlich. Die britischen Erfahrungen zeigen damit, dass Hersteller ihre Rezepturen verändern können. Welche gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen die geplante deutsche Regelung tatsächlich haben wird, lässt sich daraus jedoch nicht unmittelbar ableiten.

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