
Die geplante Zuckersteuer in Deutschland könnte für kleinere Getränkehersteller deutlich weniger Folgen haben als zunächst vorgesehen. Nach Informationen der Bild vom Freitag, 9. Oktober 2026, haben sich Union und SPD auf eine neue Grenze verständigt: Zahlen sollen nur Betriebe, die im Jahr mehr als eine Million Liter Getränke abfüllen. Zudem soll die Abgabe nicht bereits Anfang 2027, sondern erst zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Eine offizielle Bestätigung der neuen Einzelheiten lag zunächst nicht vor.
Die grundsätzliche Entscheidung für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ist dagegen bereits länger bekannt. Die Bundesregierung hatte Anfang Oktober bestätigt, dass die Koalitionspartner die Einführung vereinbart haben. Der Streit betraf vor allem die konkrete Ausgestaltung. Ein verabschiedetes Gesetz gibt es bislang nicht.
Sollte die jetzt genannte Grenze übernommen werden, wären Hersteller mit einer jährlichen Abfüllmenge von höchstens einer Million Litern von der neuen Belastung ausgenommen. Größere Produzenten würden die Abgabe nach den derzeit diskutierten Plänen tragen. Dabei geht es nicht um eine allgemeine Steuer auf Zucker in Lebensmitteln, sondern um bestimmte Getränke.
Noch offen ist, welche Mengen bei der Berechnung genau zählen sollen. Ebenso ist nicht geklärt, wie die geplante Ausnahme bei Unternehmensgruppen, Lohnabfüllung oder importierten Getränken angewendet würde. Der Bericht nennt eine Schwelle für Abfüller, aber noch keine abschließenden gesetzlichen Definitionen. Deshalb lässt sich derzeit nicht zuverlässig sagen, welche einzelnen Unternehmen betroffen wären.
Auch das neue Startdatum hat praktische Bedeutung. Mit dem 1. Juli 2027 würde die Steuer sechs Monate später beginnen als ursprünglich für den 1. Januar vorgesehen. Der genaue Termin ist allerdings ebenso wenig offiziell bestätigt wie die neue Mengengrenze.
Am 2. Oktober erläuterte ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums in der Regierungspressekonferenz, dass sich die Koalition auf eine Zuckergetränkesteuer verständigt habe. Das Finanzministerium erarbeite die Regelung gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium. Zur konkreten Ausgestaltung liefen noch Abstimmungen zwischen den beteiligten Ressorts.
Hintergrund waren Differenzen über einen Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Der vorgelegte Vorschlag stieß im Kanzleramt auf Widerstand. Die Bundesregierung stellte anschließend klar, dass die geplante Abgabe als solche nicht aufgegeben sei, wohl aber noch über die Einzelheiten gesprochen werde. Mit der jetzt berichteten Entlastung kleinerer Betriebe könnte ein zentraler Streitpunkt entschärft werden.
Nach dem Anfang Oktober bekannt gewordenen Entwurf sollte die Steuer bei Getränken ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter greifen. Für Produkte mit höherem Zuckergehalt waren unterschiedliche Belastungen vorgesehen. Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollten ausgenommen werden. Diese Angaben beziehen sich auf den bisherigen Entwurf und sind deshalb noch keine verbindlichen Regeln für die endgültige Fassung.
Eine Abgabe auf Getränke ohne Zucker soll es nach dem erklärten Willen von Klingbeil und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nicht geben. Beide hatten dies bei einer gemeinsamen Pressekonferenz deutlich gemacht. Wie die einzelnen Produktgruppen am Ende rechtlich abgegrenzt werden, ist damit aber noch nicht vollständig festgelegt.
Formal würde sich die Steuer an Unternehmen richten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dennoch entscheidend, ob Hersteller und Handel die zusätzlichen Kosten an ihre Kunden weitergeben. Eine gesetzlich feststehende Preiserhöhung für Cola, Limonade oder Energydrinks ergibt sich aus den bislang bekannten Angaben nicht.
Der bisherige Vorschlag verband zwei Ziele: Er sollte dem Staat zusätzliche Einnahmen verschaffen und Herstellern Anreize geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Frühere Berechnungen des Finanzministeriums gingen von Einnahmen in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro jährlich aus. Diese Prognosen lassen sich wegen des nun berichteten späteren Starts und der möglichen Ausnahmen nicht ohne Weiteres auf die neue Variante übertragen.
Eine Zuckerabgabe für Softdrinks ist international kein neues Instrument. In Großbritannien gibt es seit April 2018 eine entsprechende Herstellerabgabe. Dort sind kleinere Produzenten ebenfalls von der Steuer befreit, wenn ihre Produktion eine Million Liter abgabepflichtiger Getränke innerhalb des maßgeblichen Zeitraums nicht überschreitet. Dass Deutschland diese Regelung übernehmen will, ist nicht bestätigt.
Die britische Regierung verweist auf deutliche Veränderungen bei Rezepturen. Bei den erfassten Erfrischungsgetränken sank der durchschnittliche Zuckergehalt nach Regierungsangaben zwischen 2015 und 2020 um rund 46 Prozent. Der Vergleich zeigt, dass Hersteller auf steuerliche Anreize auch mit Änderungen ihrer Produkte reagieren können. Ein identischer Effekt in Deutschland lässt sich daraus nicht ableiten.
Auch die Weltgesundheitsorganisation unterstützt Steuern auf zuckerhaltige Getränke als gesundheitspolitisches Instrument. Nach ihrem Bericht vom Januar 2026 erheben mindestens 116 Staaten entsprechende Abgaben auf bestimmte gesüßte Getränke. Damit gehört das Vorhaben in Deutschland zu einer breiteren internationalen Entwicklung.
Für die Koalition geht es nun um die konkrete gesetzliche Form. Neben der Mengengrenze müssen die Steuerhöhe, die betroffenen Getränke und die Behandlung unterschiedlicher Hersteller eindeutig geregelt werden. Außerdem ist eine parlamentarische Umsetzung erforderlich.
Fest steht bisher die politische Grundentscheidung für eine Zuckersteuer auf Getränke. Ob die neue Ausnahme für kleinere Hersteller und der Beginn am 1. Juli 2027 tatsächlich Bestandteil des Gesetzes werden, war am Freitag noch nicht offiziell bestätigt.
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