
Das Tankrabatt Bundeskartellamt rechnet damit, dass die geplante Senkung der Mineralölsteuer vollständig bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Präsident Andreas Mundt sagte im rbb24 Inforadio, die Mineralölkonzerne sollten die Entlastung als Verpflichtung verstehen. Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Behörde unmittelbar zum Start der Steuersenkung nicht direkt eingreifen könne, falls Unternehmen die Senkung nicht vollständig weitergeben.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes sollen Autofahrerinnen und Autofahrer durch die Steuersenkung an der Zapfsäule entlastet werden. Mundt verwies darauf, dass die Unternehmen zwar politisch und öffentlich in der Pflicht stünden, die Entlastung weiterzugeben. Rechtlich sei die vollständige Absenkung der Preise aber nicht unmittelbar erzwingbar. Wenn ein Unternehmen die Steuerentlastung nicht vollständig an Kundinnen und Kunden weiterreiche, verstoße es damit nach seinen Angaben nicht automatisch gegen das Kartellrecht.
Das Bundeskartellamt kann laut Mundt nicht direkt am ersten Tag der Steuersenkung einschreiten. Eine Überprüfung sei erst im Nachhinein möglich. Dabei will die Behörde nach seinen Angaben verschiedene Maßnahmen nutzen, die der Bundestag bereits beschlossen hat. Dazu gehört unter anderem die Umkehrung der Beweislast bei den Kosten der Unternehmen. So soll später nachvollziehbar werden, ob und in welchem Umfang die Entlastung tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen ist.
Kritik an einem angeblich zu schwachen Vorgehen des Bundeskartellamtes wies Mundt zurück. Hohe Preise allein seien im Wettbewerbsrecht nicht verboten. Entscheidend sei, ob es Hinweise auf Missbrauch oder Absprachen gebe. Solche Hinweise sehe die Behörde nach seinen Angaben derzeit nicht. Zwar ähnelten sich die Preise an vielen Zapfsäulen häufig stark. Das liege laut Mundt aber eher daran, dass Unternehmen die Preise der Konkurrenz beobachten und nachziehen. Genau dieses Verhalten will das Kartellamt weiter im Blick behalten.
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