
Der Münchner YouTuber Marvin Wildhage muss sich seit dem 13. Mai 2026 vor einem Münchner Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, sich beim Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft 2024 in der Allianz Arena als falsches Maskottchen Zugang verschafft zu haben — mit gefälschten Akkreditierungen. Das Video des Auftritts wurde laut Angaben Wildhages mehr als 3,1 Millionen Mal auf YouTube aufgerufen.
Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Youtuber laut Medienberichten Urkundenfälschung sowie das Erschleichen von Leistungen vor. Er soll sich mit gefälschten Dokumenten als Maskottchen der UEFA verkleidet und dadurch Zugang zu gesicherten Bereichen der Allianz Arena erschlichen haben. Der Vorfall ereignete sich beim EM-Auftaktspiel Deutschland gegen Schottland im Juni 2024.
Laut Angaben aus dem Verfahren gelangte Wildhage dabei bis an den Spielfeldrand — und kurzzeitig sogar auf das Spielfeld selbst. Die UEFA hatte das Spiel mit umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen abgesichert, die der YouTuber soll umgangen haben.
Auf Anfrage erklärte Wildhage vor Gericht, seine Aktion sei investigativer Journalismus gewesen. Er habe auf Sicherheitslücken bei der UEFA aufmerksam machen wollen. Das Gericht zog sich nach seiner Aussage zunächst zur rechtlichen Beratung zurück. Ein Urteil war am Verhandlungstag noch nicht ergangen.
Im Raum stehen eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bereits vor der Gerichtsverhandlung war ein Strafbefehl ergangen, der eine Geldstrafe von 17.500 Euro (70 Tagessätze à 250 Euro) sowie die Einziehung von 5.400 Euro an Erlösen aus den betreffenden Videos vorsah. Da Wildhage Einspruch einlegte, kam es nun zur Hauptverhandlung.
Die Verteidigung soll laut Berichten auf Freispruch plädiert haben. Lediglich den unerlaubten Waffenbesitz — gemeint ist der Besitz von Requisiten, die als Waffe eingestuft worden sein könnten — erkannten die Anwälte als möglicherweise erwiesen an. Beim Hauptvorwurf der Urkundenfälschung sehen die Verteidiger demnach keinen Tatbestand als erfüllt an.
Die Frage, ob die Aktion als investigativer Journalismus oder als strafbare Handlung zu werten ist, steht im Kern des Verfahrens. Wildhage selbst betonte in seiner Aussage, er habe bewusst auf Schutzlücken hinweisen wollen, um für eine höhere Sicherheit bei Großveranstaltungen zu sorgen. Seine Anwälte hoben hervor, dass das öffentliche Interesse an der Aufdeckung von Sicherheitsmängeln schwer wiege.
Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Die Fälschung von Akkreditierungsdokumenten sei unabhängig vom Motiv eine Straftat. Wer eine Großveranstaltung mit manipulierten Unterlagen unterlaufe, riskiere nicht nur sich selbst, sondern potenziell auch andere Besucherinnen und Besucher.
Ähnliche Grenzfälle zwischen Medienmachen und Strafbarkeit sorgen immer wieder für Diskussionen — auch im Zusammenhang mit anderen Medienpersönlichkeiten, die mit ihren Aktionen rechtliche Konsequenzen erfahren haben. Über solche Fälle hat ms-aktuell.de bereits berichtet, etwa über Marie Wegener und ihre öffentlichen Aussagen über fragwürdige Vertragsklauseln im Unterhaltungsgeschäft.
Der Fall Wildhage wird in der Creator-Community aufmerksam verfolgt. Zahlreiche YouTuber produzieren sogenannte Pranks und Stunts, die an die Grenzen des rechtlich Erlaubten stoßen. Das Verfahren könnte als Präzedenzfall dienen: Wie weit darf ein Creator gehen, wenn er nach eigenem Bekunden auf Missstände aufmerksam machen möchte?
Kritiker sehen in der Aktion vor allem eine Selbstvermarktungsstrategie, die bewusst auf Reichweite und Klicks ausgerichtet war. Befürworter hingegen betonen, dass Wildhage tatsächlich einen blinden Fleck im Sicherheitskonzept der UEFA aufgedeckt habe, über den sonst kaum öffentlich gesprochen worden wäre.
Unabhängig vom Ausgang des Prozesses hat der Fall eine breite Debatte ausgelöst — über Sicherheitskonzepte bei Sportgroßveranstaltungen, über die Grenzen des Entertainments und über die journalistische Legitimität von verdeckten Aktionen. Weitere aktuelle Sportmedienereignisse, darunter der ESC 2026 in Wien mit Sarah Engels, belegen, wie sehr Medienpersönlichkeiten die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen können.
Wann das Urteil im Fall Wildhage ergeht, war zum Redaktionsschluss noch offen. ms-aktuell.de berichtet weiter.
Quellen: Promiflash (13.05.2026), LTO.de, t-online.de, Stuttgarter Zeitung, Main-Echo
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