
Der YouTuber Marvin Wildhage ist nach seiner Aktion beim Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft 2024 vom Amtsgericht München verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Wildhage mithilfe eines nachgeahmten Maskottchen-Kostüms und gefälschter Akkreditierungen unberechtigt Zugang zum Innenraum der Münchner Arena verschafft hatte.
Wildhage muss nach dem Urteil 60 Tagessätze zu je 150 Euro zahlen. Das entspricht einer Geldstrafe von 9.000 Euro. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 5.400 Euro aus Einnahmen der Videos an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorfall ereignete sich im Juni 2024 beim EM-Eröffnungsspiel zwischen Deutschland und Schottland in München. Wildhage hatte sich als falsches EM-Maskottchen verkleidet und nutzte nachgeahmte Akkreditierungen. So gelangte er nach übereinstimmenden Medienberichten ohne Berechtigung in den Innenraum des Stadions und bis in die Nähe des Spielfelds.
Die Aktion dokumentierte Wildhage später in einem YouTube-Video. Nach Angaben aus dem Verfahren wurde das Video millionenfach abgerufen. Wildhage erklärte vor Gericht, er habe mit der Aktion Sicherheitslücken bei der UEFA aufzeigen wollen.
Das Amtsgericht München verurteilte Wildhage wegen Urkundenfälschung und Erschleichens von Leistungen. Die Richterin folgte damit nach dpa-Angaben der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert und die Aktion als journalistische Recherche eingeordnet.
Wildhage selbst verteidigte sein Vorgehen als investigativen Journalismus. Er sagte vor Gericht, es sei seine Aufgabe, auf Missstände aufmerksam zu machen und diese öffentlich zu machen. Seine Videos seien aus klassischer Sicht vielleicht ein ungewöhnliches Format, änderten aus seiner Sicht aber nichts am journalistischen Anspruch.
Der Fall ist auch deshalb interessant, weil er die Grenze zwischen investigativer Recherche und strafbarem Verhalten berührt. Das Gericht erkannte nach Medienberichten an, dass Wildhage auf Sicherheitslücken aufmerksam machen wollte. Zugleich stellte es klar, dass journalistische Motive nicht automatisch einen Gesetzesverstoß rechtfertigen.
Damit bleibt der Fall über die konkrete Strafe hinaus relevant. Er zeigt, dass verdeckte Aktionen von Creatorn und Journalisten rechtlich riskant sein können, wenn dafür gefälschte Dokumente genutzt oder Zutrittskontrollen überwunden werden.
Ob Wildhage das Urteil akzeptiert, war zunächst offen. Nach der Entscheidung bleibt eine Frist, um Rechtsmittel einzulegen. Damit ist der Fall juristisch noch nicht endgültig abgeschlossen.
Unabhängig davon hat die Aktion eine Debatte über Sicherheitskonzepte bei Sportgroßveranstaltungen ausgelöst. Die UEFA hatte den Vorfall bereits 2024 bestätigt und angekündigt, organisatorische Maßnahmen zu prüfen. Nach damaligen Angaben hatten sich mehrere Personen unberechtigt Zugang zum Stadion verschafft.
Quellen: RND/dpa, Web.de, Welt/dpa, t-online.
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